„Sharing Economy“: Parlament fordert klare EU-Richtlinien
- Verbraucherschutz, Arbeitnehmerrechte, Steuerpflichten und fairer Wettbewerb müssen gesichert sein
- klare und ausgewogene EU-Strategie erforderlich
- 17% der EU-Verbraucher haben bereits „kollaborative“ Plattformen genutzt
Die EU sollte die Vorteile der „kollaborativen“ Wirtschaft oder „Sharing Economy“ nutzen.
Das Parlament betont die Notwendigkeit, rechtliche Grauzonen zu beseitigen, die bedeutsame Unterschiede in den nationalen und lokalen Vorschriften der Mitgliedstaaten zur Folge haben. Die neuen Geschäftsmodelle reichen von der Bereitstellung von Unterkünften (z.B. Airbnb) und Autofahrten (z.B. Uber) bis hin zu Haushaltsdienstleistungen.
Die Abgeordneten schlagen unter anderem Folgendes vor:
- Privatpersonen vs. professionelle Anbieter: effektive Kriterien, um zwischen Privatpersonen (z.B. einzelne Bürger, die gelegentlich Dienstleistungen anbieten) und „Professionellen“ zu unterscheiden, seien erforderlich, mit allgemeinen Grundsätzen auf EU-Ebene und Obergrenzen auf nationaler Ebene (z.B. einkommensbezogen);
- Verbraucherrechte: Verbraucher sollten über die Vorschriften für jede Transaktion und über ihre Rechte informiert werden, und kollaborative Plattformen (wie z.B. AirBnB) wirksame Strukturen für Beschwerdeverfahren und die Beilegung von Streitigkeiten einrichten;
- Haftungsregelung: die EU-Kommission soll die für kollaborative Plattformen geltende Haftungsregelung schnellstmöglich klarstellen;
- Arbeitnehmerrechte: faire Arbeitsbedingungen und angemessener Schutz sollten für alle Beschäftigten der kollaborativen Wirtschaft gewährleistet sein; die elektronischen Bewertungen und Beurteilungen der Nutzer sollten außerdem übertragen und gesammelt werden dürfen, da diese für die Erwerbstätigen bei kollaborativen Plattformen ihren Wert auf dem digitalen Markt darstellen, und
- Versteuerung: für Unternehmen, die vergleichbare Dienstleistungen anbieten, sollten ähnliche Steuerpflichten gelten, ob in der traditionellen oder in der kollaborativen Wirtschaft; die Abgeordneten befürworten innovative Lösungen, um die Einhaltung von Steuervorschriften zu verbessern und fordern die Plattformen auf, zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten.
Die Vorschriften sollten die kollaborative Wirtschaft jedoch nicht beschränken, so die Abgeordneten. Sie kritisierten die Erlassung bestimmter Regelungen durch nationale Behörden, „mit denen die Bereitstellung von Unterkünften für Touristen im Rahmen der kollaborativen Wirtschaft eingeschränkt werden soll“.
Die Entschließung wurde mit 510 Stimmen angenommen, bei 60 Gegenstimmen und 48 Enthaltungen.
Hintergrundinformationen
Eine Eurobarometer-Umfrage im Jahr 2016 hat ergeben, dass 17% der europäischen Verbraucher bereits Dienstleistungen im Rahmen der kollaborativen Wirtschaft in Anspruch genommen haben und dass 52% Kenntnis von den in diesem Bereich angebotenen Dienstleistungen haben. „Peer-to-peer“-Wohnraumvermittlung ist der größte Sektor der kollaborativen Wirtschaft, wenn man das Handelsaufkommen zugrunde legt, während nach der Höhe der Einkünfte der Plattformen „Peer-to-peer“-Beförderungsleistungen an erster Stelle stehen.
Diese nicht-bindende Entschließung ist die Antwort des Parlaments auf eine Mitteilung der EU-Kommission über eine Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft.
„Eine Europäische Strategie zur ‘Wirtschaft des Teilens’ ist unbedingt notwendig. Sie muss verhindern, dass unterschiedliche Regelungen für ähnliche Dienstleistungen in der herkömmlichen und der kollaborativen Wirtschaft gelten, sowohl in Bezug auf den Marktzugang als auch auf die Steuererhebung. So soll fairer Wettbewerb zwischen Online- sowie Offline-Betreibern und zwischen diesen und den sogenannten ‚Prosumenten‘ sichergestellt werden.“
Kontakt:
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Isabel Teixeira NADKARNI
Press Officer