Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen 

Pressemitteilung 
 
 

Diese Seite teilen: 

  • Zugang zu Telefonen, Kartenautomaten oder auch Bankdienstleistungen für Verbraucher soll verbessert werden
  • Regeln gelten für neue Infrastruktur
  • Mehr als 80 Millionen Menschen mit Behinderung in der EU
Menschen mit Behinderungen stehen im Alltag vor vielen Herausforderungen. Dieser Gesetzentwurf soll die Lage verbessern.  

Wichtige Produkte und Dienstleistungen wie etwa Telefone, Kartenautomaten oder Bankdienstleistungen müssen leichter zugänglich für Menschen mit Behinderungen gemacht werden.

In der EU leben mehr als 80 Millionen Menschen mit Behinderungen. Es wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2020 aufgrund der alternden Bevölkerung rund 120 Millionen Menschen in der EU mehrfache und/oder leichte Behinderungen haben werden.

 

Es ist wichtig, „dass Personen mit Behinderungen sowie Personen mit vorübergehenden oder dauerhaften funktionellen Einschränkungen in diese Richtlinie einbezogen werden“, wie zum Beispiel Senioren, schwangere Frauen und Reisende mit Gepäck, „um sicherzustellen, dass einem größeren Teil der Bevölkerung reale Vorteile und ein unabhängiges Leben ermöglicht werden“, so die Abgeordneten in ihrer Entschließung.

 

Das tägliche Leben leichter machen

 

Der Entwurf für einen „Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit“ legt Bestimmungen für verbesserte Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen fest. Es geht um Bank-, Fahrausweis- und Check-In-Automaten, Computer und Betriebssysteme, Telefone und TV-Geräte, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, elektronischen Handel, und um Verkehr, einschließlich öffentlicher städtischer Verkehrsmittel wie U-Bahnen, Züge, Straßenbahnen, Busse und damit zusammenhängende Dienste.

 

Die Abgeordneten haben der Liste weitere Punkte hinzugefügt, wie zum Beispiel Zahlungsterminals, E-Book-Lesegeräte, Webseiten, von audiovisuellen Medien angebotene mobilgerätebasierte Dienste und Tourismus-Dienstleistungen.

 

Der „Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit“ legt fest, welche Dienste und Produkte leichter zugänglich gemacht werden sollen, nicht aber mittels welcher technischen Maßnahmen dies geschehen soll.

 

Die Barrierefreiheitsanforderungen gelten auch für die bauliche Umwelt, in der die Dienstleistung erbracht wird, einschließlich der Verkehrsinfrastruktur, sofern es sich um die Errichtung neuer Infrastruktur oder um Renovierungen handelt, um deren Nutzung für Personen mit Behinderungen zu maximal zu erleichtern.

 

Kleinstunternehmen ausgenommen

 

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von unter zwei Millionen Euro gilt eine Ausnahme; sie müssen aufgrund ihrer Größe, Ressourcen und Beschaffenheit die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen.

 

Der Gesetzestext enthält darüber hinaus Bestimmungen um eine „unverhältnismäßige Belastung“ der Unternehmen zu vermeiden. Bei der Überprüfung, ob die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen eine solche Belastung darstellt, sollten allerdings nur berechtigte Gründe berücksichtigt werden, nicht aber mangelnde Priorität, Zeit oder Kenntnis.

 

Zitat

 

Der Berichterstatter des EP, Morten Løkkegaard (ALDE, DK), sagte: ”Mehr als 80 Millionen Menschen, die mit Behinderungen leben, werden von der heutigen Entscheidung profitieren. Mein Ziel war es von Beginn an, einerseits einen leichteren Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen, und gleichzeitig darauf zu achten, dass wir Unternehmen keine neuen Lasten auferlegen. Die heutige Abstimmung zeigt, dass dies möglich ist.“

 

Nächste Schritte

 

Der Text wurde mit 537 Ja- und 12 Nein-Stimmen bei 89 Enthaltungen verabschiedet. Das heutige Votum gibt dem Verhandlungsteam des EP ein Mandat für Gespräche mit dem Ministerrat, der sich allerdings noch auf eine Position einigen muss.