Neue Fischereivorschriften: Parlament stimmt für Verbot der Elektrofischerei  

Pressemitteilung 
 
 

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  • EU-weites Verbot der Verwendung von elektrischem Strom bei der Fischerei
  • Vereinfachung der Vorschriften für Fanggeräte und Mindestgröße der Fische
  • Größere regionale Flexibilität für die Fischer, aber auch Begrenzung der Fangmengen gefährdeter Bestände, insbesondere von Jungfischen.
Das Parlament hat neue Regeln für die Fischerei in der EU angenommen. Verhandlungen mit dem Rat können beginnen.  

Das Parlament hat neue EU-Vorschriften angenommen, die festlegen, wie, wo und wann in der EU gefischt werden darf. Diese zielen darauf ab, den Fang von Jungfischen zu verringern.

Das neue Gesetz – eine Aktualisierung und Zusammenlegung von mehr als 30 Verordnungen – soll gemeinsame Maßnahmen für Fanggeräte und -methoden einführen, für die Mindestgröße der Fische, die gefangen werden dürfen, sowie auch eine gemeinsame Regelung für Verbote oder Einschränkungen der Fischerei in bestimmten Gebieten oder während bestimmter Zeiträume.

Durch einen regionalisierten Ansatz soll dieses System der „technischen Maßnahmen“ besser an die Besonderheiten der einzelnen Meeresräume in der EU angepasst und somit flexibler werden.

Ein Änderungsantrag, der ein Komplettverbot der Verwendung von elektrischem Strom für die Fischerei fordert (z.B. um Fische vom Meeresboden in das Netz zu treiben), wurde mit 402 zu 232 Stimmen bei 40 Enthaltungen angenommen. 

EU-weite Verbote

Die erneuerten EU-Vorschriften, die schrittweise die Fänge an Jungfischen verringern sollen, würden unter anderem Folgendes vorsehen:

  • Verbot bestimmter Fanggeräte und -methoden;
  • Einführung allgemeiner Beschränkungen der Verwendung von Schleppnetzen und Stellnetzen; 
  • Auflistung von Fisch- und Schalentierbeständen, für die ein Fischverbot gilt;
  • Einschränkung der Fänge von Meeressäugetieren, Seevögeln und Meeresreptilien, einschließlich besonderer Bestimmungen zum Schutz empfindlicher Lebensräume;
  • Verbot von Praktiken wie "high-grading" (Fangaufwertung: Rückwurf von bereits an Bord befindlichem niedrigpreisigem Fisch), um die Rückwürfe einzuschränken.

 

Regionaler Ansatz

Mindestgrößen für die Bestandserhaltung sowie Sperrgebiete und Gebiete mit Fangbeschränkungen würden regional geregelt werden können. Die Mitgliedstaaten und die Kommission hätten 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung Zeit, um regionale Vorschriften für Mindestmaschenöffnungen zu erlassen.

Es wäre jedoch möglich, von diesen regionalen Regeln abzuweichen, sei es durch einen regionalen Mehrjahresplan für die Fischerei oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, durch eine Entscheidung der EU-Kommission. Die Mitgliedstaaten könnten zu diesem Zweck gemeinsame Empfehlungen abgeben. Die Abgeordneten fordern sie auf, bei ihren Empfehlungen „die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten“ zu berücksichtigen.

Zitat

Berichterstatter Gabriel Mato (EVP, ES): "Der gegenwärtige Stand der Normen ist unpraktisch, komplex und starr, so dass es notwendig ist, die technischen Maßnahmen zu überarbeiten. Alle waren sich einig, dass wir eine Vereinfachung brauchen. Wir sollten die Regeln nicht neu erfinden, sondern sie klarer und praktischer gestalten, um sie für die Fischer und alle andere Akteure im Hinblick auf eine Regionalisierung und ergebnisorientiert umzusetzen, was hilfreich für die Fischer ist, da die nationalen und lokalen Behörden dann besser Entscheidungen treffen können, die im Einklang mit dem allgemeinen Rahmen stehen.“

Die nächsten Schritte

Das Parlament erteilte dem Verhandlungsteam des Fischereiausschusses ein Mandat, um die Gespräche mit dem Rat unverzüglich aufzunehmen, mit dem Ziel, eine endgültige Fassung des Gesetzestextes zu vereinbaren.

Hintergrundinformationen

Die derzeitige Regelung für technische Maßnahmen umfasst mehr als 30 Verordnungen. Nach Ansicht der Kommission sind sie "zahlreich und übermäßig komplex, was die Einhaltung der Anforderungen und Kontrollen erschwert", während es "unmöglich ist, ihre Auswirkungen auf das Erreichen der Erhaltungsziele der Gemeinsamen Fischereipolitik zu messen.“