Abfall- und Kreislaufwirtschaft: Mehr Recycling, weniger Müll 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Ziele für das Recycling von Siedlungsabfällen: heute 44%, 55% ab 2025, 65%.ab 2035
  • Deponierungsquote für Siedlungsabfall ab 2035 höchstens 10 Prozent
  • Getrenntes Einsammeln von Textilien und als gefährlich eingestufter Haushaltsabfälle
Das Abladen auf Deponien ist die schlechteste Option für die Abfallbewirtschaftung © AP Images/European Union-EP  

Das Parlament unterstützt ehrgeizige Recyclingziele im Rahmen der am Mittwoch verabschiedeten Rechtsvorschriften über Abfall- und Kreislaufwirtschaft.

Die Verbesserung der Abfallwirtschaft kann nicht nur Vorteile für die Umwelt, das Klima und die menschliche Gesundheit bringen. Die vier Rechtsakte des Pakets sind Teil einer Verlagerung der EU-Politik hin zu einer Kreislaufwirtschaft, d.h. einem System, bei dem der Wert von Produkten, Materialien und Ressourcen in der Wirtschaft so lange wie möglich erhalten bleibt.

 

Die neuen Regeln sehen vor, dass ab 2025 mindestens 55% der Siedlungsabfälle recycelt werden müssen, ab 2030 gilt das für 60% und ab 2035 für 65%. Recyclingziele für Verpackungen betragen 65% ab 2025 und 70% ab 2030 mit spezifischen Zielen für Papier und Pappe, Kunststoffe, Glas, Metall und Holz. Deutschland hat derzeit eine Recyclingquote von Siedlungsabfall von circa 66%, Österreich von 59%.

 

Abfalldeponien

 

Nach den neuen Vorschriften darf die maximale Deponierungsquote für Siedlungsabfall ab 2035 nur noch 10 Prozent betragen. Im Jahr 2014 haben Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, die Niederlande und Schweden praktisch keinen Hausmüll auf Deponien abgelagert, während Zypern, Kroatien, Griechenland, Lettland und Malta noch mehr als drei Viertel ihrer Siedlungsabfälle auf diese Weise entsorgen.

 

Vereinbart wurde auch, dass Bioabfälle, wie in Deutschland bereits üblich, EU-weit ab 2024 getrennt gesammelt werden müssen. Gleiches gilt für Textilien und als gefährlich eingestufte Haushaltsabfälle ab 2025. Als unverbindliches Ziel wird vorgegeben, dass die Lebensmittelsverschwendung bis 2030 um 25 Prozent und bis 2030 um 50 Prozent reduziert werden soll.

 

Textilien und als gefährlich eingestufte Haushaltsabfälle müssen ab 2025 getrennt gesammelt werden. Ab 2024 müssen auch Bioabfälle entweder getrennt gesammelt oder zu Hause durch Kompostierung verwertet werden.

 

Lebensmittelsverschwendung um 50% verringern

 

Im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung sollten die Mitgliedstaaten bis 2025 die Verringerung der Lebensmittelsverschwendung um 30% und bis 2030 um 50% anstreben. Um Lebensmittelsverschwendung zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten Anreize für die Sammlung unverkaufter Lebensmittel und deren sichere Umverteilung schaffen. Das Bewusstsein der Verbraucher für die Bedeutung von Haltbarkeitsdaten auf den Etiketten sollte ebenfalls verbessert werden, so die Abgeordneten.

 

Zitat

 

„Mit diesem Paket bekennt sich Europa zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, die endlich Industriepolitik und Umweltschutz vereinbart", sagte die Berichterstatterin Simona Bonafè (S&D, IT). „Die Kreislaufwirtschaft ist in der Tat nicht nur eine Abfallwirtschaftspolitik, sondern ein Weg, um Rohstoffe zurückzugewinnen und die ohnehin knappen Ressourcen unseres Planeten nicht zu überfordern, auch durch tiefgreifende Innovationen in unserer Wirtschaft.“

 

„Dieses Paket enthält wichtige Maßnahmen zur Abfallwirtschaft, geht aber noch weiter, indem es Regeln festlegt, die den gesamten Lebenszyklus eines Produkts berücksichtigen und das Verhalten von Unternehmen und Verbrauchern verändern sollen. Zum ersten Mal sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sich an einen einheitlichen, gemeinsamen Rechtsrahmen zu halten", fügte sie hinzu.

 

Die nächsten Schritte

 

Der Text wird nun dem Rat zur förmlichen Billigung vorgelegt, bevor er im Amtsblatt der EU, dem offiziellen Verzeichnis aller EU-Rechtsakte, veröffentlicht wird.

 

Hintergrundinformationen: Was ist eine Kreislaufwirtschaft?

 

In der Praxis beinhaltet das Konzept der Kreislaufwirtschaft die Beschränkung von Abfall auf ein Minimum. Ist ein Produkt am Ende seiner Lebensdauer angelangt, verbleiben die darin enthaltenen Materialien möglichst im Wirtschaftskreislauf. So können sie immer wieder zur Herstellung von Produkten eingesetzt werden und weiter zur Wertschöpfung beitragen. Zu einer Kreislaufwirtschaft führende Maßnahmen umfassen die Weiterverwendung, Reparatur, Überholung und Wiederverwertung bestehender Materialien und der daraus hergestellten Produkte. Was früher als „Abfall“ galt, kann so zu einer wertvollen Ressource umgewandelt werden.

 

Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft wird den Druck auf die Umwelt verringern, die Sicherheit der Rohstoffversorgung erhöhen, die Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Wachstum steigern und Arbeitsplätze schaffen.