Wie werden der Präsident der Kommission und ihre Mitglieder ernannt?  

 
 

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Der Präsident der Kommission


Das Europäische Parlament wählt den Präsidenten der Kommission. Die erste Gelegenheit dazu ist die zweite Plenarsitzung im Juli (15.-18. Juli).


Eine der ersten Aufgaben des neu gewählten Parlaments besteht darin, den neuen Präsidenten der Europäischen Kommission, d. h. den Leiter des Exekutivorgans der EU, zu wählen. Die Mitgliedstaaten nominieren einen Kandidaten oder eine Kandidatin für dieses Amt, wobei sie die Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament berücksichtigen müssen. Zudem muss das Parlament den neuen Präsidenten oder die neue Präsidentin der Kommission mit absoluter Mehrheit bestätigen (d. h. mit einer Stimme mehr, als die Hälfte der Sitze ausmacht). Wenn der Kandidat oder die Kandidatin die vorgeschriebene Mehrheit nicht erreicht, müssen die Mitgliedstaaten durch einen Ratsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit innerhalb eines Monats einen anderen Kandidaten oder eine andere Kandidatin vorschlagen. Vor der Wahl 2014 hat das Parlament das Spitzenkandidaten-Verfahren eingeführt. Bei diesem Verfahren tritt jede europäische politische Partei mit einem Spitzenkandidaten oder einer Spitzenkandidatin für das Amt des Kommissionspräsidenten bei den Europawahlen an, und die Partei, welche die meisten Sitze erringt und zusätzlich eine Mehrheit im Parlament hinter sich versammeln kann, benennt den vom Parlament für das Amt des Präsidenten der Kommission gewünschten Kandidaten oder die gewünschte Kandidatin.


Die Mitglieder der Kommission


Auch die Kandidaten für die Posten eines Kommissionsmitglieds werden vom Europäischen Parlament streng geprüft.


Der Rat nimmt im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission ein Verzeichnis der designierten Kommissionsmitglieder an, wobei auf jeden Mitgliedstaat ein Kommissionsmitglied entfällt. Diese designierten Kommissionsmitglieder erscheinen vor dem für ihren jeweiligen voraussichtlichen Geschäftsbereich zuständigen Parlamentsausschuss. Jeder Ausschuss bewertet dann in einer Sitzung das Fachwissen und den Auftritt des jeweiligen Kandidaten. Das Ergebnis der Bewertung wird dem Parlamentspräsidenten übermittelt. Dieses Vorgehen hat in der Vergangenheit auch schon dazu geführt, dass schlecht bewertete Kandidaten ihre Kandidatur zurückgezogen haben. Schließlich muss die gesamte Kommission – einschließlich der Präsidentin bzw. des Präsidenten der Kommission und der Hohen Vertreterin bzw. des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik – durch das Parlament bestätigt werden.


Sobald das Parlament der Präsidenten oder dem Präsidenten und den Mitgliedern der Kommission seine Zustimmung erteilt hat, werden sie vom Europäischen Rat in einem mit qualifizierter Mehrheit gefällten Beschluss offiziell ernannt.


Im Falle einer wesentlichen Änderung der Aufgabenverteilung innerhalb der Kommission während ihrer Amtszeit, der Besetzung eines frei gewordenen Postens oder der Ernennung eines neuen Kommissionsmitglieds nach dem Beitritt eines neuen Mitgliedstaates müssen sich die jeweiligen Kommissionsmitglieder erneut einer Anhörung vor den zuständigen Ausschüssen unterziehen.


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