Neuverteilung der Sitze im Europäischen Parlament nach dem Brexit 

Pressemitteilung 
 
 

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Ab dem 1. Februar ändert sich die Anzahl und Verteilung der Sitze im Parlament infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU.

Ab dem 1. Februar wird das Europäische Parlament kleiner: Die Zahl der Sitze sinkt dann von 751 (die vom EU-Vertrag vorgegebene Höchstzahl) auf 705.


Von den 73 Sitzen Großbritanniens werden 27 auf einige der Mitgliedstaaten umverteilt und die restlichen 46 für künftige EU-Erweiterungen in Reserve gestellt.


Wer sind die neuen Abgeordneten?


Alle neuen Abgeordneten wurden bei den Europawahlen im Mai 2019 gewählt. Abhängig von nationalen Vorschriften wurden einige Namen bereits bestätigt, während andere noch ausstehen. Die Liste aller derzeitigen Abgeordneten des Europäischen Parlaments befindet sich auf dieser Webseite.

Mögliche Sitzverteilung auf Grundlage der EU-Wahlen 2019 und der derzeitigen politischen Zugehörigkeit der Parteien der neuen Mitglieder  

Die von den Abgeordneten gebilligte Neuverteilung der Sitze stellt sicher, dass kein Mitgliedstaat Sitze verliert. Einige Mitgliedstaaten werden jedoch einen bis fünf Sitze dazugewinnen, um ihre Unterrepräsentation infolge demografischer Änderungen zu beheben.


Somit wird die Bevölkerungszahlen der Mitgliedstaaten berücksichtigt. Die Regelung folgt dem Grundsatz der „degressiven Proportionalität". Das bedeutet, dass Länder, die bevölkerungsmäßig kleiner sind, weniger Abgeordnete haben sollten als größere Länder.

Gleichzeitig vertritt ein Abgeordneter aus einem bevölkerungsreicheren Mitgliedstaat mehr Bürger als ein Abgeordneter aus einem bevölkerungsärmeren Land. Kleinere Länder sind somit vergleichsweise stärker repräsentiert.

Nächste Schritte

Das Ausscheiden der britischen Abgeordneten wirkt sich auch auf die Zusammensetzung der Ausschüsse und interparlamentarischen Delegationen aus.

Das Parlament wird weiterhin Einfluss auf die Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die künftigen Beziehungen haben.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Hintergrundvermerk.

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