Verkehrsausschuss: Keine Leerflüge mehr aufgrund von COVID-19
• Vorübergehende Aussetzung derzeitiger EU-Vorschriften, die Fluggesellschaften zur Nutzung von Start- und Landezeitslots verpflichten, wenn sie diese im nächsten Jahr nicht verlieren wollen
• Kommissionsvorschlag zum Stopp von Geisterflügen aufgrund des COVID-19-Ausbruchs wird im Parlament mit höchster Priorität behandelt
Die Vorsitzende des Verkehrs- und Tourismusausschusses begrüßte den raschen Vorschlag der Kommission und versprach, dass die Abgeordneten zügig an dem Gesetz arbeiten werden.
"Leere Flugzeuge fliegen zu lassen ist in niemandes Interesse und verursacht große ökologische und wirtschaftliche Kosten. Wir müssen diese Praxis stoppen und sicherstellen, dass die Luftfahrtindustrie mit den derzeitigen außergewöhnlichen Umständen aufgrund des COVID-19-Ausbruchs fertig wird", sagte die Vorsitzende des Verkehrsausschusses Karima Delli (Grüne/EFA, FR).
"Die 'use it or lose it'-Regel wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach vorübergehend ausgesetzt und das Parlament ist bestrebt, mit dem Rat eine schnelle Lösung zu finden", fügte die Vorsitzende hinzu.
Die Regeln für die Zuweisung der Flugslots betreffen immer die nächste Saison. Die Slots für den Sommer 2020 wurden bereits im vergangenen Jahr bestätigt. Das bedeutet, dass genügend Zeit sein wird, um an diesem wichtigen Gesetz zu arbeiten und darüber abzustimmen.
Nächste Schritte
Das Parlament prüft nun den Vorschlag der Kommission und wird in den kommenden Tagen die Details der nächsten Verfahrensschritte zur Aufnahme der legislativen Arbeit gemeinsam mit dem Rat bekanntgeben.
Hintergrund
Nach den geltenden Vorschriften (EU-Flughafenzeitnischenverordnung (EWG 95/93)) werden Start- und Landeslots für Flugzeuge in der EU ausschließlich von unabhängigen Koordinatoren für die Sommer- oder Winterflugplanperiode zugewiesen. Wenn ein Luftfahrtunternehmen eine Reihe von Slots während einer bestimmten Saison mindestens 80 Prozent der Zeit genutzt hat, behält es diese in der nächsten Saison (diese Konvention wird als "historische Zeitnischen", "angestammte Rechte" oder die "80-20-Regel" bezeichnet). Andernfalls gehen die Slots zurück in den Pool zur Neuzuweisung.
Folglich werden Zeitnischen, die von den Luftfahrtunternehmen nicht voll ausgeschöpft werden, neu zugewiesen (die so genannte "use it or lose it"-Regel).
Die "use it or lose it"-Regel wurde jedoch in der Vergangenheit mehrfach vorübergehend ausgesetzt, beispielsweise nach den Ereignissen des 11. September 2001, während des Irak-Krieges, während der SARS-Epidemie im Jahr 2003 und 2009 als Reaktion auf die Wirtschaftskrise und ihre Auswirkungen auf die Luftfahrtunternehmen.
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