„Gefahrenzustand“ in Ungarn: EP setzt sich für Demokratie ein 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Ausschuss für bürgerliche Freiheiten besorgt über Ausweitung der „Gefahrenzustands"-Maßnahmen und die vorgeschlagenen Änderungen des ungarischen Strafrechts
  • Kommission sollte prüfen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen den Grundwerten der EU entsprechen
  • Alle Mitgliedsstaaten haben die Verantwortung, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und die demokratischen Prinzipien zu respektieren und zu schützen, auch in schwierigen Zeiten

Jede außerordentliche Maßnahme, die von Ungarns Regierung als Reaktion auf COVID-19 ergriffen wird, muss die Grundwerte der EU respektieren, betont der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten.

Die ungarische Regierung versucht derzeit, ihre Exekutivgewalt auszuweiten um per Dekret zu regieren, solange sich das Land im „Gefahrenzustand“ befindet. Angesichts dieser Entwicklungen gab Juan Fernando López Aguilar (S&D, ES) in seiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten folgende Erklärung ab:


"Im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten möchte ich unsere Besorgnis über die Absicht der ungarischen Nationalversammlung zum Ausdruck bringen, über die Ausweitung des 'Gefahrenzustands' in Ungarn und die damit verbundenen Änderungen des Strafgesetzes abzustimmen. Wir sind uns bewusst, dass die Mitgliedsstaaten in diesen schwierigen Zeiten die Verantwortung haben, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, aber diese Maßnahmen sollten immer gewährleisten, dass die Grundrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die demokratischen Prinzipien geschützt werden.


In diesem Zusammenhang fordern wir die Kommission auf, zu prüfen, ob der Gesetzesvorschlag den in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Werten entspricht, und die Mitgliedstaaten an ihre Verantwortung zu erinnern, diese gemeinsamen Werte zu respektieren und zu schützen".


Hintergrund


Die ungarische Regierung hat am Montag, den 23. März, einen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Falle seiner Annahme die Exekutive ermächtigt, per Dekret zu regieren. Obwohl die ungarische Legislative dem Vorschlag nicht zugestimmt hat, kann das regierende Bündnis Fidesz-KDNP den Gesetzentwurf am kommenden Dienstag mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament durchbringen.