Corona: EU27 braucht 2-Billionen-Euro-Rettungspaket 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Der Aufbauplan muss den langfristigen EU-Haushalt ergänzen, nicht als Argument für dessen Kürzung dienen
  • Kommission sollte auf "Finanztricks" oder irreführende Zahlen verzichten
  • Das Aufbaupaket soll zum größten Teil in Form von Finanzhilfen ausgezahlt werden

In einer Entschließung zum neuen EU-Haushalt nach 2020 und zum Aufbauplan fordert das EP ein robustes Paket, das die Bedürfnisse der Bürger im Blick hat und auf dem Haushalt aufbaut.

Die Resolution wurde am Freitag mit 505 Ja-Stimmen bei 119 Nein-Stimmen und 69 Enthaltungen angenommen.


Die Abgeordneten betonen, dass die Unionsbürger im Mittelpunkt des Aufbaupakets stehen müssen und das Parlament deren Interessen entschlossen verteidigen werde. Die Bemühungen um den Aufschwung müssen „eine starke soziale Dimension“ aufweisen, die soziale und wirtschaftliche Ungleichheit angehen und auf die Bedürfnisse derjenigen eingehen, die von der Krise am stärksten betroffen sind.


Das Parlament besteht darauf, dass der neue „Aufbau- und Transformationsfonds" 2 Billionen Euro umfassen, „durch die Begebung langfristiger, durch den Unionshaushalt garantierter Aufbauanleihen" finanziert werden und „in Form von Darlehen und zum größten Teil in Form von Finanzhilfen, Direktzahlungen für Investitionen und die Bildung von Eigenkapital“ ausgezahlt werden muss.


Es fordert die Kommission auf, keine Zahlen zu veröffentlichen, „die zwar ambitioniert scheinen, tatsächlich aber auf Finanztricks und fragwürdigen Multiplikatoren beruhen“, da die Glaubwürdigkeit der EU gewahrt werden müsse.


Aufbaupaket muss zusätzlich zu den MFR-Programmen zur Verfügung stehen


Das Aufbaupaket muss zusätzlich zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), dem langfristigen Haushalt der EU, bereitgestellt werden, nicht zu Lasten bestehender und künftiger EU-Programme, warnen die Abgeordneten. Darüber hinaus bestehen sie darauf, dass der MFR aufgestockt werden muss und unterstreichen, dass das Parlament von seinem Vetorecht Gebrauch machen wird, wenn seine Forderungen nicht erfüllt werden.


Die Mittel für den Aufbau „sollten in Programme des Unionshaushalts fließen“, um die uneingeschränkte Kontrolle des Parlaments zu garantieren. Das Parlament müsse auch „an der Gestaltung, Annahme und Umsetzung des Aufbaufonds beteiligt“ werden. Die Abgeordneten warnen daher die Kommission davor, „eine europäische Strategie für die Erholung nach der Pandemie außerhalb der Gemeinschaftsmethode auf der Grundlage einer Zusammenarbeit der Regierungen auszuarbeiten.“


Schwerpunkte „Green Deal“ und digitale Agenda


Die Laufzeit des „umfangreichen Aufbaupakets", das die Abgeordneten bereits in ihrer April-Resolution gefordert hatten, muss den erwarteten „tiefgreifenden und langfristigen Auswirkungen der derzeitigen Krise“ gerecht werden, heißt es. Es muss zudem „zur Umgestaltung der Volkswirtschaften der EU“ beitragen, indem es KMUs unterstützt, sowie mehr Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und den Erwerb von Kompetenzen begünstigen, um die Auswirkungen der Krise auf Arbeitnehmer, Verbraucher und Familien abzumildern. Das Parlament fordert, dass Investitionen gemäß dem „Green Deal“ und der digitalen Agenda als Schwerpunkte behandelt werden, und besteht auf der Schaffung eines neuen eigenständigen europäischen Gesundheitsprogramms.


EU-Einnahmenreform wird unerlässlich


Die Abgeordneten bekräftigen ihre Forderung nach der Einführung einer Reihe neuer „Eigenmittel" (Einnahmequellen der EU), um eine weitere Erhöhung der direkten Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt zu vermeiden, die nötig würde, um den Mittelbedarf in Bezug auf den MFR und den Aufbau- und Transformationsfonds zu decken. Da die Obergrenze für die EU-Einnahmen als Anteil des BNE berechnet wird, das voraussichtlich aufgrund der Krise deutlich sinken wird, verlangen die Abgeordneten außerdem "eine umgehende und dauerhafte Anhebung der Eigenmittelobergrenze".


Hintergrundinformationen


Die Europäische Kommission will in Kürze einen Vorschlag für einen überarbeiteten MFR und einen Aufbauplan vorlegen, um der Gesundheitskrise und ihren Folgen Rechnung zu tragen.


Da der derzeitige langfristige EU-Haushalt am 31. Dezember 2020 ausläuft, braucht die EU einen neuen haushaltspolitischen Planungshorizont für die nächsten sieben Jahre. So legte die EU-Kommission im Mai 2018 Pläne für den nächsten MFR für 2021-2027 vor. Das Europäische Parlament nahm seine Position im November 2018 an und bestätigte sie im Oktober 2019 erneut. Der Rat konnte sich bisher noch nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen.