Langfristiger EU-Haushalt: Parlament will Notfallplan für 2021 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Zahlungen könnten ausfallen, wenn nicht rechtzeitig eine Einigung über den langfristigen EU-Haushalt für die Zeit nach 2020 erzielt wird
  • Die Abgeordneten drängen die Kommission, einen Notfallplan vorzulegen, um die weitere Bereitstellung von EU-Finanzmitteln zu gewährleisten

Die Corona-Krise zwingt uns, dem Risiko, dass der nächste langfristige EU-Haushalt nicht am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, mit noch größerer Dringlichkeit zu begegnen, so die Abgeordneten.

Am Mittwoch haben die Abgeordneten mit 616 Ja-Stimmen, 29 Gegenstimmen und 46 Enthaltungen eine legislative Entschließung angenommen, in der sie die Europäische Kommission auffordern, bis zum 15. Juni 2020 einen Vorschlag für einen Notfallplan für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorzulegen.


Obwohl die derzeitigen Haushaltsobergrenzen automatisch verlängert würden, die Mittel also zur Verfügung stünden, wenn zum nächsten Jahr kein neuer MFR in Kraft tritt, werden dennoch viele EU-Programme wie Kohäsion und Forschung oder Erasmus Ende 2020 auslaufen. Ziel ist es, ein Sicherheitsnetz für Bürger, Regionen, Städte, Landwirte, Universitäten oder Unternehmen zu schaffen, die zu den Begünstigten von EU-Programmen gehören, und das Risiko auszuschließen, dass der derzeitige MFR und die Programme in ungeordneter Weise eingestellt oder verlängert werden.


Schwerpunkt auf der Bewältigung der Folgen von COVID-19


Nach den Abgeordneten sollte der Notfallplan den Haushalt bzw. die Ausgabenprogramme vorübergehend vorrangig darauf ausrichten, die unmittelbaren wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie anzugehen und zu lindern und zur Konjunkturbelebung beizutragen, und zwar durch zusätzliche Flexibilisierung und Finanzierung, wie dies bereits im diesjährigen Haushalt gemacht wurde.


Am 17. April forderte das EP ein massives Erholungs- und Wiederaufbaupaket, das eine Erhöhung des MFR beinhaltet. Der heutigen Entschließung zufolge würde der Notfallplan eine bessere Grundlage als ein verspäteter oder unzureichender MFR für den Wiederaufbau und die politischen Prioritäten der Europäischen Union bieten.


Zitate


Jan Olbrycht (EVP, PL), Ko-Berichterstatter: „Die gegenwärtige Situation erfordert außergewöhnliche Lösungen. Wir befürchten, dass der neue MFR 2021-2027 aufgrund der schweren Verzögerungen nicht rechtzeitig fertig werden wird. Daher fordern wir die Europäische Kommission dringend auf, einen Notfallplan für den Haushalt des nächsten Jahres vorzuschlagen. In Zeiten von Krisen und Instabilität sollten die Begünstigten des EU-Haushalts eine klare Vision für das nächste Jahr haben. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments suchen nach allen möglichen Lösungen, um die Stabilität des EU-Haushalts zu sichern.“


Margarida Marques (S&D, PT), Ko-Berichterstatterin: "Die Bürger, Unternehmen und die Zivilgesellschaft würden nicht verstehen, wenn wir am 1. Januar 2021 keinen EU-Haushalt haben. Es war schon vor dieser Pandemie schwierig, dies zu akzeptieren, und jetzt umso schwieriger angesichts der gravierenden Auswirkungen von COVID-19 auf Familien, Schulen, Unternehmen und Wirtschaft.

Wir fordern die Europäische Kommission auf, rechtzeitig einen ehrgeizigen EU-Haushaltsvorschlag für die nächsten sieben Jahre vorzulegen, mit einem darin verankerten Konjunktur-Fonds, der den Erwartungen der Bürger entspricht. Die Kommission ist bereits mit der Vorlage ihres neuen Vorschlags in Verzug. Der Europäische Rat muss sich einig werden und das Europäische Parlament seine Zustimmung geben. Wir können keine weiteren Risiken eingehen. Wir fordern die Europäische Kommission noch einmal auf, einen Notfallplan vorzulegen. Dieser Plan muss Wirkung haben und ein Sicherheitsnetz für die Begünstigten von EU-Programmen bieten.“


Hintergrund


Da der laufende langfristige EU-Haushaltsplan am 31. Dezember 2020 ausläuft, braucht die EU einen neuen Plan für die nächsten sieben Jahre. So hat die EU-Kommission im Mai 2018 Pläne für den nächsten MFR für 2021-2027 vorgelegt und für Mai 2020 einen neuen Vorschlag angekündigt, um der Gesundheitskrise und ihren Folgen Rechnung zu tragen. Das Europäische Parlament hat seine Position im November 2018 angenommen und sie im Oktober 2019 erneut bestätigt. Der Rat konnte sich noch nicht auf einen Standpunkt einigen.


Nächste Schritte


Der Bericht wurde von der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments gebilligt. Folglich muss die Kommission gemäß Artikel 225 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU entweder einen entsprechenden Vorschlag vorlegen oder das Parlament über die Gründe informieren, warum sie dies nicht tun will.


Bei ihrer Wahl zur Kommissionspräsidentin durch das Parlament im vergangenen Juli hat Ursula von der Leyen zugesichert: „Wenn das Parlament mehrheitlich Entschließungen annimmt, in denen die Kommission zur Vorlage von Legislativvorschlägen aufgefordert wird, sage ich zu, darauf – unter uneingeschränkter Wahrung der Grundsätze der Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und besseren Rechtsetzung – in Form eines Rechtsakts zu reagieren."