Neue Sonderausschüsse für Krebs, KI und Desinformation und ständiger Unterausschuss für Steuerfragen 

 

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  • Die neuen Sonderausschüsse befassen sich mit Krebserkrankungen, künstlicher Intelligenz sowie mit ausländischer Einflussnahme und Desinformation
  • Der Unterausschuss für Wirtschafts- und Währungsangelegenheiten soll sich mit Steuerfragen auseinandersetzen

Eine große Mehrheit der Euroopaabgeordneten stimmte am Donnerstag in Brüssel dafür, 3 neue Sonderausschüsse für jeweils 12 Monate sowie einen neuen ständigen Unterausschuss einzusetzen.

Auf Vorschlag der Konferenz der Präsidenten (bestehend aus dem Präsidenten und den Fraktionsvorsitzenden) legte das Plenum die Zuständigkeiten, die zahlenmäßige Stärke und die Amtszeit der drei Sonderausschüsse und des Unterausschusses für Steuerfragen fest. Die Mitgliederlisten werden in einer späteren Plenarsitzung bekannt gegeben.

Unterausschuss für Steuerfragen

Nach einer Reihe von Sonderausschüssen und einem Untersuchungsausschuss, die geschaffen wurden, um sich mit den verschiedenen Steuerschlupflöchern und -skandalen der letzten Jahre zu befassen, hat das Europäische Parlament nun einen permanenten Unterausschuss geschaffen, um das Problem zu durchleuchten und Lösungsvorschläge zu entwickeln.

Der Unterausschuss für Steuerfragen wird sich aus 30 Mitgliedern zusammensetzen. Er wird sich insbesondere mit der Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie mit der finanziellen Transparenz im Steuerbereich befassen.

Die Einsetzung des Unterausschusses wurde mit 613 Ja-Stimmen bei 67 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen angenommen.

Derzeit gibt es zwei weitere Unterausschüsse, den Unterausschuss für Menschenrechte und den Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung, die beide dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments unterstehen.

Sonderausschüsse

Das Europäische Parlament kann Sonderausschüsse zur Untersuchung bestimmter Themen einsetzen. Die am Donnerstag geschaffenen Sonderausschüsse haben alle ein 12-monatiges Mandat, das gegebenenfalls verlängert werden kann. Sie setzen sich jeweils aus 33 Mitgliedern des Europäischen Parlaments zusammen.

Der Sonderausschuss zur Krebsbekämpfung hat vor allem die Aufgabe, Möglichkeiten für konkrete Maßnahmen der EU zu evaluieren, Rechtsvorschriften und andere Maßnahmen zu ermitteln, die zur Vorbeugung und Bekämpfung von Krebs beitragen können, und zu prüfen, wie die Forschung am wirksamsten unterstützt werden kann. Alle Einzelheiten zu den Zuständigkeiten des Ausschusses werden demnächst hier verfügbar sein. 651 Abgeordnete stimmten für die Einsetzung des Ausschusses, 28 waren dagegen, 8 enthielten sich der Stimme.

Der Sonderausschuss zur ausländischen Einflussnahme in alle demokratischen Prozesse in der EU, einschließlich von Desinformation, soll auf ersten Untersuchungen aufbauen, die zeigten, dass entscheidende Wahlregeln verletzt oder umgangen wurden. Er muss mögliche Bereiche identifizieren, in denen legislative und nicht-legislative Maßnahmen gegenüber sozialen Netzwerken erforderlich sind. So sollen koordinierte Maßnahmen auf EU-Ebene zur Bekämpfung hybrider Bedrohungen entwickelt werden, um auch Informationskampagnen und strategischer Kommunikation von Drittländern, die der EU schaden, entgegenzuwirken. Weitere Einzelheiten zu den Kompetenzen des Ausschusses sind demnächst hier verfügbar. 548 Europaabgeordnete stimmten für die Einsetzung des Ausschusses, 83 stimmten dagegen, 56 enthielten sich.


Der Sonderausschuss für künstliche Intelligenz wird untersuchen, wie sich der Einsatz künstlicher Intelligenz auswirken wird. Der Sonderausschuss soll einen Fahrplan mit Zwischenschritten und Zielen für die EU vorschlagen. Alle Einzelheiten zu den Kompetenzen des Ausschusses sind demnächst hier verfügbar. Für die Bildung des Ausschusses stimmten 574 Abgeordnete, 41 waren dagegen, während sich 72 enthielten.

Hintergrund

Nach der Geschäftsordnung des Parlaments darf die Mandatsdauer eines Sonderausschusses 12 Monate nicht überschreiten (Regel 207), außer, das Parlament verlängert das Mandat nach dessen Ablauf. Die Mandatsdauer eines Untersuchungsausschusses (Regel 208) beträgt ebenfalls 12 Monate und kann zweimal um jeweils drei Monate verlängert werden. Das Mandat eines Unterausschusses (Regel 212) ist unbefristet. Sonderausschüsse, Untersuchungsausschüsse und Unterausschüsse können keine Gesetzestexte verabschieden.

Unterausschüsse können eingesetzt werden, wenn ihr zugehöriger ständiger Ausschuss gebildet wird, oder wenn dies auf Antrag eines bereits gebildeten ständigen Ausschusses geschieht, im Hinblick auf dessen Arbeit und vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch die Konferenz der Präsidenten. Der Zuständigkeitsbereich des Unterausschusses ist klar definiert.

Ein Untersuchungsausschuss untersucht mutmaßliche Verstöße oder Missstände bei der Umsetzung des EU-Rechts.