Parlament beschließt große Reform des Lkw-Verkehrs
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer
- Klare Regeln für die Entsendung von Fahrern
- Bessere Durchsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung illegaler Praktiken
Das Parlament spricht sich für die überarbeiteten Kraftverkehrsvorschriften aus. Damit sollen die Arbeitsbedingungen der Fahrer verbessert und Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden.
Am Mittwochabend billigten die Abgeordneten alle drei Rechtsakte, die die EU-Minister im April 2020 angenommen hatten, ohne Änderungen. Im Dezember 2019 hatte das Parlament bereits eine politische Einigung mit dem Rat erzielt.
Die überarbeiteten Vorschriften sollen für Verbesserungen in mehreren Bereichen sorgen: bei der Entsendung von Fahrern, ihren Lenk- und Ruhezeiten und der Durchsetzung der Vorschriften für die Kabotage (d. h. die vorübergehende Beförderung von Gütern in einem Mitgliedstaat durch Verkehrsunternehmer aus einem anderen Mitgliedstaat). So sollen Wettbewerbsverzerrungen auf der Straße beseitigt und die Ruhebedingungen der Fahrer verbessert werden.
Bessere Arbeitsbedingungen für Fahrer
Mit den neuen Vorschriften wird für bessere Ruhezeiten gesorgt. Dadurch können die Fahrer mehr Zeit zuhause verbringen. Künftig müssen Speditionen bei der Erstellung ihrer Arbeitspläne darauf achten, dass Fahrer, die europaweit Güter transportieren, in regelmäßigen Abständen (je nach Arbeitslage alle drei oder vier Wochen) nach Hause zurückkehren können. Die vorgeschriebene regelmäßige Ruhezeit pro Woche kann nicht im Fahrerhaus des Lkw verbracht werden (nur bei normaler Ruhezeit – die reduzierte Ruhezeit darf in der Kabine verbracht werden). Wenn die Fahrer diese Ruhezeit nicht zuhause verbringen, müssen die Unternehmen für die Unterbringung zahlen.
Fairerer Wettbewerb – Bekämpfung illegaler Praktiken
Um Betrug zu verhindern, werden Fahrten über Grenzen hinweg in Zukunft mit Fahrtenschreibern registriert. Damit die nur vorübergehend erlaubte Kabotage nicht systematisch angewandt wird, dürfen weitere Kabotagefahrten in demselben Staat mit demselben Fahrzeug erst nach einer Wartezeit von vier Tagen durchgeführt werden.
Briefkastenfirmen wird dadurch der Riegel vorgeschoben, dass Güterkraftverkehrsunternehmen nachweisen müssen, in dem Mitgliedstaat, in dem sie registriert sind, in erheblichem Umfang tätig zu sein. Nach den neuen Vorschriften müssen außerdem Lastwagen alle acht Wochen zum Betriebszentrum des Unternehmens zurückkehren. Unter die EU-Vorschriften für Verkehrsunternehmen fällt künftig auch der Einsatz von leichten Nutzfahrzeugen über 2,5 t, die dann ebenfalls mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen.
Klare Regeln für die Entsendung von Fahrern – keine Lohnunterschiede mehr
Die neuen Vorschriften geben einen klaren Rechtsrahmen vor, damit die Mitgliedstaaten in Zukunft keine unterschiedlichen Regelungen vorsehen und die Fahrer gerecht entlohnt werden. Die Entsendevorschriften gelten für die Kabotage und den internationalen Gütertransport. Der Transitverkehr, bilaterale Gütertransporte und bilaterale Gütertransporte mit zwei zusätzlichen Be- oder Entladevorgängen sind jedoch davon ausgenommen.
Nächste Schritte
Die nun angenommenen Vorschriften treten in wenigen Wochen in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Die Geltung der Entsendevorschriften beginnt 18 Monate nach Inkrafttreten des Rechtsakts. Die Geltung der Vorschriften über die Ruhezeiten und die Rückkehr der Fahrer beginnt 20 Tage nach Inkrafttreten des Rechtsakts. Die Geltung der Vorschriften über die Rückkehr der Lkw und weitere Änderungen der Marktzugangsregeln beginnt 18 Monate nach dem Inkrafttreten des Rechtsakts über den Marktzugang.
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