Parlament ebnet Weg für erste EU-Regeln zu künstlicher Intelligenz 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Schutz der Bürger und Förderung technologischer Entwicklungen in Einklang bringen 
  • Zukunftsorientierte Regeln für zivilrechtliche Haftung zum Schutz von Bürgern und Unternehmen 
  • Wirksamer Schutz geistigen Eigentums und Absicherung für Entwickler 
KI-Technologien müssen auf die Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten und menschliche Kontrolle ermöglichen ©AdobeStock/Scharfsinn86  

Am Dienstag nahm das Parlament Vorschläge für EU-Regeln zu künstlicher Intelligenz (KI) an. Ziel ist, Innovationen, Ethiknormen und Vertrauen in die Technik zu fördern.

Als eine der ersten Institutionen überhaupt gibt das Europäische Parlament Empfehlungen dazu ab, welche Regeln für KI im Hinblick auf ethische Fragen, zivilrechtliche Haftung und geistiges Eigentum gelten sollten. Sie sollen den Weg dafür ebnen, dass die EU bei der Entwicklung der künstlichen Intelligenz weltweit eine Führungsrolle einnimmt. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag der Kommission wird für Anfang nächsten Jahres erwartet.


Ethikrahmen für künstliche Intelligenz

In dem entsprechenden Bericht mit einer Rechtsetzungsinitiative von Ibán García del Blanco (S&D, Spanien) wird die Kommission nachdrücklich aufgefordert, einen neuen Rechtsrahmen vorzulegen. Er soll die ethischen Grundsätze und rechtlichen Verpflichtungen umreißen, die in der EU bei der Entwicklung, Einführung und Nutzung von künstlicher Intelligenz, Robotik und ähnlichen technischen Lösungen zu beachten sind. Gelten soll dieser Rahmen unter anderem für Software, Algorithmen und Daten.

Der Bericht wurde mit 559 zu 44 Stimmen bei 88 Enthaltungen angenommen.

Für künftige Rechtsvorschriften sollten u. a. diese Grundsätze gelten: auf den Menschen ausgerichtete und vom Menschen geschaffene künstliche Intelligenz, Sicherheit, Transparenz und Rechenschaftspflicht, Schutzmaßnahmen gegen Voreingenommenheit und Diskriminierung, Recht auf Rechtsbehelfe, soziale und ökologische Verantwortung und Achtung der Privatsphäre und des Datenschutzes.

Hochgradig risikobehaftete KI-Technologien (z. B. mit Selbstlernfähigkeit) müssten jederzeit von Menschen kontrolliert werden können. Werden Funktionen eingesetzt, die möglicherweise schwerwiegende Verstöße gegen ethische Grundsätze bewirken und gefährlich sein könnten, so sollte die Selbstlernfähigkeit deaktiviert werden und der Mensch die vollständige Kontrolle wiedererhalten.


Haftung für KI-bedingte Schäden

In dem von Axel Voss (EVP, Deutschland) verfassten Bericht mit einer Rechtsetzungsinitiative wird ein zukunftsorientierter Rahmen für die zivilrechtliche Haftung gefordert. Damit soll sichergestellt werden, dass die Betreiber von hochgradig risikobehafteten KI-Systemen für alle dadurch verursachten Schäden haftbar sind. Ein klarer Rechtsrahmen wäre innovationsfördernd, da er den Unternehmen Rechtssicherheit bietet. Gleichzeitig würde er die Bürger schützen und ihr Vertrauen in KI-Systeme steigern, da Anwendungen mit möglicherweise schädlichen Auswirkungen weniger attraktiv würden.

Die Regeln sollten für physische und virtuelle KI-Anwendungen gelten, die Schäden an Leben, Gesundheit, körperlicher Unversehrtheit und Eigentum oder erhebliche immaterielle Schäden verursachen können, die nachweislich wirtschaftliche Verluste bewirken. Obwohl hochgradig risikobehaftete KI-Technologien noch selten sind, ist das Parlament der Meinung, dass ihre Betreiber verpflichtet sein sollten, Versicherungen nach dem Vorbild der für Kraftfahrzeuge vorgeschriebenen Versicherungen abzuschließen.

Der Bericht wurde mit 626 zu 25 Stimmen bei 40 Enthaltungen angenommen.


Rechte des geistigen Eigentums

Der Bericht von Stéphane Séjourné (Renew Europe, Frankreich) macht deutlich, dass die EU die Rechte des geistigen Eigentums und ihr Patentsystem wirksam schützen muss, wenn sie auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz weltweit führend sein will. Dadurch sollen einerseits innovative Entwickler geschützt werden. Andererseits wird betont, dass dies weder zulasten der menschlichen Urheber noch zulasten der ethischen Grundsätze der EU gehen darf.

Das Parlament legt dabei Nachdruck auf den Unterschied zwischen durch KI unterstütztem menschlichen Schaffen und durch KI selbstständig erzeugten Schöpfungen. Die Abgeordneten sprechen sich auch gegen die Einführung einer Rechtspersönlichkeit für KI aus. Rechte des geistigen Eigentums sollten also nur für Menschen gelten. In dem Bericht geht es ferner um Urheberrechte, Datenerfassung und Geschäftsgeheimnisse sowie um die Nutzung von Algorithmen und sogenannte Deepfakes – also mithilfe von KI verfälschte Videos.

Der Bericht wurde mit 612 zu 66 Stimmen bei 12 Enthaltungen angenommen.