EU-Verbraucher brauchen "Recht auf Reparatur" und mehr Produktsicherheit 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Langlebige und reparierbare Produkte sollten zur Norm werden 
  • Kultur der Wiederverwendung ist entscheidend für die Förderung der Nachhaltigkeit 
  • Unsichere Produkte und Dienstleistungen müssen vom EU-Markt verbannt werden 
Langlebige und reparierbare Produkte sollten zur Norm werden ©Adobe Stock/Wichan_Shop  

Der Binnenmarkt-Ausschuss des Parlaments hat eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des EU-Verbraucherschutzes und zur Verbesserung der Produktsicherheit und Nachhaltigkeit vorgeschlagen.

Ein entsprechender Entschließung für einen nachhaltigen Binnenmarkt wurde am Montag mit 20 Stimmen (2 Gegenstimmen, 23 Enthaltungen) in Brüssel angenommen. Darin fordern die Mitglieder des Binnenmarktausschusses die Europäische Kommission auf, den Verbrauchern ein "Recht auf Reparatur" einzuräumen. Reparaturen sollen demnach attraktiver, systematischer und kosteneffizienter gestaltet werden.


Darüber hinaus fordern sie von der Kommission, die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen nach ihrer Haltbarkeit zu prüfen (z.B. eine Verbrauchs-Anzeige und klare Informationen über die geschätzte Lebensdauer eines Produkts). Dies würde Märkte für Second-Hand Produkte unterstützen und nachhaltigere Produktionspraktiken fördern. Um den Elektroschrott zu reduzieren, bestehen die Abgeordneten erneut auf einheitliche Ladegeräte.


Um geplanter Obsoleszenz entgegenzuwirken, sollte die Lebensdauer eines Produkts durch Hersteller nicht absichtlich verkürzt werden. Nach Ansicht der Europaabgeordneten müssen Korrekturupdates für bestimmte digitale Geräte während ihrer gesamten geschätzten Lebensdauer fortgesetzt werden und dürfen ihre Leistung nicht verringern.


Laut Eurobarometer würden 77% der EU-Bürger ihre Geräte lieber reparieren als sie zu ersetzen und 79% sind der Meinung, dass Hersteller verpflichtet werden sollten, die Reparatur digitaler Geräte zu erleichtern oder Einzelteile zu ersetzen.


Anpassungen sind überall nötig: Von der Werbung bis hin zum Abfallmanagement


Die Abgeordneten drängen außerdem auf ein nachhaltigeres öffentliches Auftragswesen sowie auf verantwortungsbewusstes Marketing und Werbung, um nachhaltige Geschäfts- und Verbraucherentscheidungen zu fördern. Dazu sollten klare Richtlinien für umweltfreundliche Produkte gehören. Zusätzliche zertifizierte Umweltgütesiegel könnten dies unterstützen: Wenn in einer Werbung etwa Aussagen über die Umweltverträglichkeit eines Produktes gemacht werden, müsste dies auf Basis festgelegter Kriterien begründet werden.


Darüber hinaus schlägt der Bericht neue Regeln für das Abfallmanagement vor. So sollen Auflagen entfallen, die Reparatur, Wiederverkauf und Wiederverwendung verhindern. Die Regelung würde auch dem Sekundärrohstoffmarkt zugutekommen.


Kampf gegen den Verkauf unsicherer Online-Produkte


Eine weitere Entschließung zur Produktsicherheit im Binnenmarkt, die ebenfalls am Montag mit 45 Stimmen (ohne Enthaltungen und Gegenstimmen) angenommen wurde, befasst sich mit unsicheren Produkten - insbesondere wenn diese auf Online-Plattformen verkauft werden. Dazu gehören Produkte, die gefährliche Chemikalien enthalten, auf unsichere Software basieren oder andere Sicherheitsrisiken bergen.


Die Europaabgeordneten wollen, dass Online-Plattformen proaktive Maßnahmen ergreifen, um gegen irreführende Praktiken vorzugehen und fordern, dass EU-Vorschriften zur Produktsicherheit konsequent durchgesetzt werden. Dies sei nötig, für einen fairen Wettbewerb und zuverlässige Produktinformationen für Verbraucher.


Der Beschluss befasst sich außerdem mit der Sicherheit von künstlicher Intelligenz (KI) und unterstützt zum Beispiel wirksame Kontrollen von hochriskanten KI-Produkten, etwa im Gesundheitsbereich. Die Europaabgeordneten fordern auch eine Überarbeitung der aktuellen Produktsicherheitsgesetzgebung, wie etwa der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und der Richtlinie über Maschinen, um sie an die Digitalisierung anzupassen.


Nächste Schritte


Die Abstimmung im Plenum über beide Entschließungen wird voraussichtlich im November stattfinden.