Dual-Use-Güter: EP und Minister einigen sich auf neue EU-Ausfuhrbestimmungen
- Die EU wird neue Kriterien für Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Produkte mit doppeltem Verwendungszweck einführen
- Kontrollen auch für digitale Überwachungsinstrumente
- Ausfuhrkontrollen sollen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen beitragen
- Güter mit doppeltem Verwendungszweck sind Produkte, die für zivile und militärische Zwecke – und auf menschenrechtsverletzende Weise – verwendet werden können
Am Montag (09.11.) einigten sich das Europäischen Parlament und der Rat auf neue Regeln für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern, einschließlich digitaler Überwachungsinstrumente.
Die neuen Vorschriften, auf die sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates geeinigt haben, regeln die Ausfuhr von Gütern mit zivilen Verwendungszwecken, die jedoch auch für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden können, beispielsweise Hochleistungscomputer, Drohnen und bestimmte Chemikalien.
Die aktualisierten Regeln enthalten neue Kriterien für die Erteilung oder Ablehnung von Ausfuhrgenehmigungen für bestimmte Güter. Notwendig wurde diese Aktualisierung aufgrund technologischer Entwicklungen und wachsender Sicherheitsrisiken.
Menschenrechte und digitale Überwachung
Den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments, mandatiert durch einen Bericht aus dem Jahr 2018, ist es gelungen, Menschenrechtserwägungen bei diesen neuen Kriterien erheblich zu stärken. So soll verhindert werden, dass bestimmte aus der EU exportierte Überwachungstechnologien zu Menschenrechtsverletzungen beitragen.
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlament
- erzielten im Interesse des Schutzes der Menschenrechte und politischer Freiheiten eine Einigung über die Einrichtung eines EU-weiten Systems zur Ausfuhrkontrolle digitaler Überwachungsgüter, die international nicht als Güter mit doppeltem Verwendungszweck gelistet sind;
- stärkten die bisher lückenhaften öffentlichen Berichterstattungspflichten der Mitgliedstaaten über Ausfuhrkontrollen, um insbesondere den digitalen Überwachungssektor transparenter zu machen;
- erhöhten die Gewichtung der Menschenrechte als Genehmigungskriterium;
- einigten sich auf Regeln zur raschen Einbeziehung neu entstehender Technologien in die Verordnung.
Bernd Lange (S&D, DE), Vorsitzender des Ausschusses für internationalen Handel und Leiter der Verhandlungsdelegation
"Die Beharrlichkeit und das Durchsetzungsvermögen des Parlaments gegenüber einer Blockade durch einige Mitgliedsstaaten hat sich ausgezahlt: Die Achtung der Menschenrechte wird zum Exportstandard werden. Die überarbeitete Verordnung aktualisiert die europäischen Exportkontrollen und passt sich dem technologischen Fortschritt, neuen Sicherheitsrisiken und Informationen über Menschenrechtsverletzungen an. Sie ist ein Meilenstein für die EU, da zum ersten Mal Exportbestimmungen für Überwachungstechnologien vereinbart wurden. Wirtschaftliche Interessen dürfen keinen Vorrang vor den Menschenrechten haben.“
"Diese neue Verordnung, zusätzlich zu jenen über Konfliktmineralien und ein künftiges Lieferkettengesetz, zeigt, dass wir die Globalisierung nach klaren Werten und verbindlichen Regeln zum Schutz der Menschen- und Arbeitsrechte und der Umwelt gestalten können. Dies muss die Blaupause für die künftige regelbasierte Handelspolitik sein."
Markéta Gregorová (Grüne/EFA, CZ), Berichterstatterin
"Heute ist ein Sieg für die globalen Menschenrechte. Wir haben ein wichtiges Beispiel gesetzt, dem andere Demokratien folgen können. Wir werden jetzt EU-weite Transparenz über den Export digitaler Überwachung haben und den Export biometrischer Überwachung kontrollieren. Autoritäre Regime werden nicht mehr in der Lage sein, heimlich an europäische digitale Überwachung heranzukommen. Wir haben immer noch keine gleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen den EU-Staaten, aber mehrere neue Bestimmungen ermöglichen autonome Kontrollen, bessere Durchsetzung und Koordinierung. Ich erwarte, dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Menschenrechte und ihre eigene Sicherheit zu wahren, die Grundlage für die weitere Arbeit sein wird", sagte die Berichterstatterin, die das Verhandlungsteam seit Juli 2020 leitete.
Nächste Schritte
Die informelle politische Einigung muss nun vom Ausschuss für internationalen Handel des Europäischen Parlaments und vom gesamten Parlament in dessen Plenum, sowie vom Rat formell gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten kann.
Hintergrund
Die Kommission legte den ursprünglichen Vorschlag zur Überprüfung des Ausfuhrkontrollsystems im Jahr 2016 vor, mit dem Ziel, die Regeln zu aktualisieren, nach denen die Mitgliedstaaten Unternehmen Lizenzen für den Verkauf von Gütern, Software und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck an Drittstaaten erteilen. Die Kommission zählte auch digitale Überwachungstechnologien zu den Produkten mit doppeltem Verwendungszweck. Das Europäische Parlament verabschiedete sein Verhandlungsmandat im Januar 2018 und wartete bis Oktober 2019 auf den Standpunkt des Rates zur Aufnahme der Gespräche.
Kontakt:
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Armin WISDORFF
Pressereferent -
Michaela FINDEIS
Pressereferentin -
Thilo KUNZEMANN
Pressereferent in Deutschland -
Huberta HEINZEL
Pressereferentin in Österreich