Kompromiss zum langfristigen EU-Haushalt: 16 Mrd. Euro mehr für EU-Programme 

Pressemitteilung 
 
 

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- EU-Bürger profitieren von umfassenden Aufstockungen von EU-Schlüsselprogrammen wie Gesundheit, „Horizon“ (Forschung), Erasmus+

- Rechtsverbindlicher Fahrplan zur Einführung neuer EU-Einnahmequellen vereinbart

- Stärkere Rolle des Parlaments bei der Prüfung der Verwendung von Wiederaufbau-Mitteln

- Bestimmungen für Biodiversität und Gleichstellung der Geschlechter gestärkt

Das EP-Verhandlungsteam für den EU-Haushalt und die Ratspräsidentschaft haben eine vorläufige politische Einigung über die künftige EU-Finanzierung erzielt.

Nach zehn Wochen intensiver Verhandlungen einigten sich am Dienstag das Verhandlungsteam des Parlaments mit der deutschen Ratspräsidentschaft auf eine vorläufige Vereinbarung über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR 2021-2027) und neue EU-Eigenmittel. Der Kompromiss muss noch von beiden Institutionen gebilligt werden.


Das Parlament konnte mit dieser Vereinbarung 16 Milliarden Euro zusätzlich zu dem von den Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfeltreffen im Juli vereinbarten Paket durchsetzen. 15 Milliarden Euro werden die Schlüsselprogramme zum Schutz der Bürger vor der Corona-Pandemie verstärken, Chancen für die nächste Generation schaffen und die europäischen Werte schützen. Eine Milliarde Euro werden zusätzlich flexibel zur Verfügung stehen, um auf künftige Bedürfnisse und Krisen reagieren zu können.


Oberste Priorität des Parlaments war es, eine Aufstockung der Mittel für die Schlüsselprogramme zu erzielen, bei denen die Gefahr bestand, dass sie im Rahmen der Vereinbarung des Europäischen Rates vom Juli 2020 unterfinanziert sein werden, was die Verpflichtungen und Prioritäten der EU, insbesondere den Green Deal und die Digitale Agenda, gefährden würde.


Die zusätzlichen Mittel stammen hauptsächlich aus den von der EU eingenommenen Geldbußen für Wettbewerbsverstöße (die Unternehmen zahlen müssen, wenn sie die EU-Vorschriften nicht einhalten), entsprechend der langjährigen Forderung des Parlaments, dass von der EU eingenommene Gelder im EU-Haushalt verbleiben sollten.


Dank dieses Kompromisses verdreifacht das Europäische Parlament unter anderem in realen Werten die Mittelausstattung des Programms „EU4Health“, stellt den Gegenwert eines zusätzlichen Jahres der Finanzierung von Erasmus+ sicher und sorgt dafür, dass die Forschungsfinanzierung weiter steigt.


Neue Eigenmittel


Die Unterhändler einigten sich auf den Grundsatz, dass die mittel- bis langfristigen Kosten für die Rückzahlung der Schulden für die Finanzierung des Aufbaufonds weder zu Lasten gut etablierter Investitionsprogramme im MFR gehen noch zu wesentlich höheren BNE-basierten EU-Beiträgen der Mitgliedstaaten führen sollten. Daher hat das Verhandlungsteam des EP einen Fahrplan für die Einführung neuer EU-Eigenmittel für die nächsten sieben Jahre ausgearbeitet. Dieser Fahrplan ist in der "Interinstitutionellen Vereinbarung", einem rechtsverbindlichen Text, enthalten. Zusätzlich zu dem auf nicht-recyceltem Plastik gründenden Beitrag ab 2021 umfasst der Fahrplan eine auf dem Emissionshandelssystem (ETS) basierende Eigenmittelquelle (ab 2023, möglicherweise verbunden mit einem CO2-Grenzausgleichssystem), eine Digitalabgabe (ab 2023) und ein FTS-Eigenmittel sowie einen finanziellen Beitrag im Zusammenhang mit dem Unternehmenssektor oder eine neue gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (ab 2026).


Prüfung der Verwendung von EU-Mitteln für den Aufbauplan: Verbesserung der Haushaltskontrolle


Was die Ausgaben im Rahmen des Aufbauplans betreffen, so hat das Parlament sichergestellt, dass die drei Institutionen regelmäßig zusammenkommen, um die Umsetzung der auf der Rechtsgrundlage von Art. 122 aufgenommenen Mittel zu bewerten. Die Ausgaben werden in transparenter Weise getätigt, und das Parlament wird zusammen mit dem Rat jede Abweichung von zuvor vereinbarten Plänen überprüfen.


Der Aufbauplan („Next Generation EU“) fußt auf einem Artikel des EU-Vertrags (Art. 122 AEUV), der keine Rolle für das Europäische Parlament vorsieht. Die Verhandlungsführer des EP haben ebenfalls ein Verfahren durchgesetzt, das einen „konstruktiven Dialog" zwischen Parlament und Rat auf der Grundlage einer Bewertung durch die Kommission vorsieht, um sich auf die Haushaltsauswirkungen jedes neuen im Rahmen von Artikel 122 vorgeschlagenen Rechtsakts zu einigen.


Horizontale Themen: Biodiversitätsziele, Gender und Chancengleichheit


Der Kompromiss sieht die verbesserte Verfolgung klima- bzw. biodiversitätsbezogener Ausgaben vor, um sicherzustellen, dass mindestens 30% des Gesamtbetrags des Unionshaushalts und des Aufbauplans die Klimaziele unterstützen, und um zu gewährleisten, dass ab 2024 7,5% und ab 2026 10% der jährlichen Ausgaben für die Ziele der Union im Bereich der biologischen Vielfalt aufgewendet werden.


Eine weiterer horizontaler Schwerpunkt im MFR wird die Förderung der die Gleichstellung und die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechter sein, begleitet von einer gründlichen geschlechtsspezifischen Folgenabschätzung und Überwachung der Programme.



Das EP-Verhandlungsteam für den langfristigen EU-Haushalt und die Reform der Eigenmittel


Johan Van Overtveldt (ECR, BE), Vorsitzender des Haushaltsausschusses

Jan Olbrycht (EVP, PL), MFR-Ko-Berichterstatter

Margarida Marques (S&D, PT), MFR-Ko-Berichterstatterin

José Manuel Fernandes (EVP, PT), Ko-Berichterstatter für Eigenmittel

Valérie Hayer (RENEW, FR), Ko-Berichterstatterin für Eigenmittel

Rasmus Andresen (Grüne/EFA, DE)


Folgen Sie dem Team auf Twitter: https://twitter.com/i/lists/1205126942384676866



Zitate


Hier finden Sie die Erklärungen der Verhandlungsführer des Parlaments



Hintergrund


Dieser vorläufige politische Einigung zwischen dem Verhandlungsteam des EP und der Ratspräsidentschaft muss noch vom Rat, dem Parlamentspräsidenten und den Fraktionsvorsitzenden gebilligt werden und wird Gegenstand von Abstimmungen im Haushaltsausschuss und im Plenum sein.


Verfolgen Sie die Pressekonferenz (10.11.2020)