EU soll Obdachlosigkeit bis 2030 beseitigen
- Zahl der Obdachlosen in der EU in den letzten 10 Jahren um mehr als 70% gestiegen
- Obdachlosigkeit ist eine der schwersten Formen von Armut, die durch ein Zusammenspiel struktureller, institutioneller und persönlicher Faktoren verursacht wird
- EU-Länder sollten Obdachlosigkeit entkriminalisieren und gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Diensten wie Gesundheitsversorgung, Bildung und Sozialleistungen gewähren
Am Dienstag verabschiedete das Parlament eine Reihe von Empfehlungen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit und zur Beendigung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt in der EU.
In der mit 647 Ja-Stimmen bei 13 Nein-Stimmen und 32 Enthaltungen angenommenen Entschließung weist das Parlament auf die prekäre Lebenssituation von über 700.000 Personen hin, die in Europa obdachlos sind, was einem Anstieg von 70% innerhalb eines Jahrzehnts entspricht. Es betont, dass Wohnen ein grundlegendes Menschenrecht ist, und fordert von der Kommission und den Mitgliedstaaten stärkere Maßnahmen, um die Obdachlosigkeit in der EU bis 2030 zu beseitigen.
Mehr Maßnahmen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene erforderlich
Um die Obdachlosigkeit zu bekämpfen, sollte die EU-Kommission die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Überwachung zu verbessern, weiterhin Finanzmittel bereitstellen und einen EU-Rahmen für nationale Strategien zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit vorschlagen. Die Mitgliedsstaaten sollten auch sich auch den Grundsatz „Housing First" zu eigen machen, mit dem ein erheblicher Beitrag zur Senkung der Obdachlosenquote geleistet wird, indem zielgerichtete Aktionspläne und innovative Ansätze eingeführt werden, die auf dem Konzept beruhen, dass Wohnen ein grundlegendes Menschenrecht ist.
Unterstützung und Wiedereingliederung von Obdachlosen
Der Text enthält eine Reihe von Empfehlungen für die Mitgliedsstaaten, darunter
- Übernahme von Verantwortung im Kampf gegen Obdachlosigkeit und Maßnahmen zur Prävention und für frühzeitiges Eingreifen;
- den Austausch bewährter Verfahren mit anderen Mitgliedstaaten;
- die Entkriminalisierung von Obdachlosigkeit;
- Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Bildung und Sozialleistungen;
- Unterstützung der Integration in den Arbeitsmarkt durch spezialisierte Unterstützungsmaßnahmen, Ausbildung und gezielte Programme;
- Verbesserung der Maßnahmen zur Erhebung einschlägiger und vergleichbarer Daten, um das Ausmaß der Obdachlosigkeit besser einschätzen zu können;
- finanzielle Hilfe für nichtstaatliche Organisationen und Unterstützung lokaler Behörden bei der Bereitstellung sicherer Orte und der Verhinderung von Zwangsräumungen, insbesondere während der COVID-19-Krise;
- die Umsetzung langfristiger, gemeinschaftsbasierter, auf die Bereitstellung von Wohnraum ausgerichtete, integrierte nationale Obdachlosenstrategien;
- Bereitstellung eines ständigen Zugangs zu Notunterkünften als befristete Lösung;
- Förderung von sozialem Unternehmertum und Förderung der aktiven Eingliederung von Obdachlosen.
Schließlich fordert das Parlament die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die bestehenden Instrumente sowie die Instrumente im Rahmen des langfristigen EU-Haushalts (MFR 2021–2027) und der Aufbau- und Resilienzfazilität zu nutzen, um die Beschäftigungsmöglichkeiten und die soziale Integration von von Arbeitslosigkeit betroffenen Haushalten zu verbessern
Hintergrund
Der Petitionsausschuss hat mehrere Petitionen erhalten, in denen auf den massiven Anstieg der Obdachlosigkeit in der Europäischen Union hingewiesen wird, der durch höhere Wohnkosten, Wirtschaftskrisen, verminderten Sozialschutz und unangemessene politische Maßnahmen verursacht wird.
Berichte darüber, wie sich die COVID-19-Krise auf die Erschwinglichkeit von Wohnraum in der EU ausgewirkt hat, deuten darauf hin, dass die wirtschaftliche Rezession und der Verlust von Arbeitsplätzen und Einkommen die Wohnkosten und Obdachlosigkeitsraten in Europa weiter ansteigen lassen könnten. Obwohl die Wohnungspolitik nicht in die Zuständigkeit der EU fällt, kann sie die Wohnverhältnisse indirekt durch Vorschriften (z.B. Regeln für staatliche Beihilfen, Steuerrecht und Wettbewerbsrecht) und Maßnahmen, insbesondere Empfehlungen und Richtlinien, beeinflussen.
Kontakt:
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Pressereferent -
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Pressereferentin -
Judit HERCEGFALVI
Pressereferentin in Deutschland -
Huberta HEINZEL
Press Officer in AustriaPressereferentin in Österreich