Sexuellen Kindesmissbrauch im Internet aufdecken: Strenge Schutzmaßnahmen nötig 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Web-basierte Kommunikationsdienste können sexuellen Kindesmissbrauch weiter freiwillig aufdecken 
  • Spezielle Technologien zum Scannen der Verkehrsdaten und -inhalte erforderlich; Audiokommunikation soll nicht überprüft werden 
Die freiwillige Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch sollte im Internet fortgesetzt werden ©AdobeStock/andreapetrlik  

Der Innenausschuss unterstützt Schutzmaßnahmen zum Entfernen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet, diese sollten aber Grundrechte respektieren.

Der Vorschlag für die Übergangsverordnung sieht begrenzte Änderungen der Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation vor. So würden web-basierte Over-the-Top-Kommunikationsdienste (OTT) wie Web-Messaging, IP-Telefonie (VoIP), Chat- und webbasierte E-Mail-Dienste weiterhin auf freiwilliger Basis sexuellen Kindesmissbrauch online aufdecken, melden und entfernen können.


Der Ausschuss nahm seinen Standpunkt mit 53 Ja- und 9 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Die Abgeordneten unterstützten mit 54 zu 10 Stimmen auch die Entscheidung, interinstitutionelle Gespräche aufzunehmen sowie die Zusammensetzung eines Verhandlungsteams.


Parlament knüpft den Einsatz von Technologien zur Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet an bestimmte Bedingungen


Online-Material zu sexuellem Kindesmissbrauch kann durch das Scannen von Inhalten, wie Bilder und Text oder andere Verkehrsdaten mithilfe spezieller Technologien erkannt werden. Hashing-Technologie kann für Bilder und Videos verwendet werden, um sexuellen Kindesmissbrauch aufzuspüren. Klassifikatoren und künstliche Intelligenz können zur Analyse von Text oder Verkehrsdaten und zur Erkennung von Cyber-Grooming eingesetzt werden. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments wollen diese Praxis weiter erlauben, dafür sollten aber Technologien verwendet werden, die die Privatsphäre der Nutzer so wenig wie möglich verletzt.


Die Europaabgeordneten fordern, dass die verwendete Technologie nicht in der Lage sein sollte, die Substanz des Inhalts zu verstehen, sondern nur Muster zu erkennen. Die verarbeiteten Daten sollten von einer Person analysiert werden, bevor sie den Behörden gemeldet werden. Nicht überprüft werden sollten Kommunikation, die unter das Berufsgeheimnis fällt wie etwa zwischen Ärzten und ihren Patienten, Journalisten und ihren Quellen oder Anwälten und deren Klienten.



Die Ausnahmegenehmigung sollte nicht als Verbot oder Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verstanden werden, betonten die Europaabgeordneten. Auch sollte Audio-Kommunikation ausgenommen werden.


Datenspeicherung


Wenn kein sexueller Missbrauch von Kindern im Internet festgestellt wurde, müssen alle Daten sofort gelöscht werden, so die Europaabgeordneten. Nur in bestätigten Fällen dürfen die notwendigsten Daten durch Strafverfolgungsbehörden genutzt und für maximal drei Monate gespeichert werden.


Zitat


Nach der Abstimmung sagte die Berichterstatterin Birgit Sippel (S&D, DE): „Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein schreckliches Verbrechen, und wir müssen besser darin werden, es zu verhindern, Täter zu verfolgen und Überlebende zu unterstützen, sowohl online als auch offline. Das Parlament fordert daher, dass die bestehenden legalen Scan-Praktiken weiterhin gegen sexuellen Kindesmissbrauch online eingesetzt werden. Die Kommission will aber auch zusätzliche Technologien legalisieren, ohne grundlegende Informationen dazu bereitzustellen oder zu prüfen, ob diese in der EU überhaupt erhältlich sind: Technologien, die den Inhalt jeder Nachricht jedes Benutzers analysieren, um Muster zu erkennen, die auf Cyber-Grooming hindeuten könnten. Ich bin bereit, so bald wie möglich Verhandlungen aufzunehmen, um eine rechtlich solide Lösung zu finden, die die EU-Charta der Grundrechte, die DSGVO und die Rechtsstaatlichkeit respektiert".


Nächste Schritte


Die Verhandlungen mit dem Ministerrat können beginnen, sobald das Plenum des Europäischen Parlaments in der kommenden Sitzungswoche den Vorschlag des Innenausschusses billigt.


Hintergrund


Der Europäische Kodex für elektronische Kommunikation wird bald in Kraft treten (Frist für die Umsetzung in nationales Recht ist der 21. Dezember 2020). Er soll den Geltungsbereich der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation auf sogenannte Over the Top-Anwendungen, also die internetbasierte Übertragung von Inhalten ausdehnen. Da dies die freiwillige Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet gefährdet hätte, schlug die Europäische Kommission eine vorübergehende Änderung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation bis 2025 vor. Die Geltungsdauer dieser Ausnahmeregelung soll jedoch nicht über 2022 hinausgehen, fordern die Europaabgeordneten.