Rechtsstaatlichkeitsmechanismus gilt ohne weitere Verzögerung ab dem 1. Januar, betonen die Abgeordneten 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Politische Erklärungen des Europäischen Rates zum Rechtsstaatlichkeitsmechanismus seien überflüssig, da sie rechtlich nicht bindend sind 
  • Paket mit langfristigem EU-Haushalt, Aufbauplan und Rechtsstaatlichkeitsmechanismus ist von "historischer Bedeutung" 
  • Einstimmigkeitsregel im Rat ist veraltet und kontraproduktiv 
Der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus ist für alle verbindlich, auch für die Mitgliedsstaaten und die Kommission ©DM/AFP  

In einer Entschließung über das MFR-Paket stellen die Abgeordneten die Erklärung des EU-Gipfels in Frage, den Rechtsstaatlichkeitsmechanismus bis zur Billigung durch den EuGH auszusetzen.

Eine Entschließung zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027, zur Interinstitutionellen Vereinbarung, zum EU-Konjunkturprogramm und zur Rechtsstaatlichkeitsverordnung in der Folge der Plenardebatte am Mittwoch wurde am Mittwochabend mit 496 Ja-Stimmen bei 134 Nein-Stimmen und 65 Enthaltungen angenommen.


Das Parlament begrüßt die politischen Vereinbarungen über das Paket zum langfristigen Haushalt, das auch den neuen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus beinhaltet, und verweist auf dessen „historische Bedeutung".


Rechtsstaatlichkeits-Konditionalität muss ab 1. Januar vollständig gelten


Auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 11. Dezember, die besagen, dass die Kommission den Rechtsstaatlichkeitsmechanismus nicht anwenden sollte, bis der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung darüber getroffen hat, ob das Instrument für nichtig erklärt werden soll, komme es nicht an. Die Vereinbarung zwischen EP und Rat besagt eindeutig, dass sie ab dem 1. Januar gelten soll, betonen die Abgeordneten.


Nach den EU-Verträgen darf der Europäische Rat „nicht gesetzgeberisch tätig" werden. Die Abgeordneten sind daher der Ansicht, „dass eine politische Erklärung des Europäischen Rates nicht als Auslegung von Rechtsvorschriften angesehen werden kann". Die Kommission sei völlig unabhängig und die Schlussfolgerungen des Rates haben „keine verbindliche Wirkung im Hinblick auf die Rechtsanwendung durch die Kommission", fügen die Abgeordneten hinzu.


Unnötige Verzögerungen für EU-Haushaltspaket aufgrund der Einstimmigkeitsregel


Das Parlament bedauert zutiefst, dass aufgrund des Erfordernisses der Einstimmigkeit im Rat das gesamte Verfahren zur Annahme des Haushalts- und Aufbaupakets einschließlich der neuen EU-Programme für den Zeitraum 2021–2027 übermäßig in die Länge gezogen hat. Die Überwindung der Hürden, die sich aus diesem Erfordernis der Einstimmigkeit im Rat ergeben, sollten eines der Themen sein, über die auf der bevorstehenden Konferenz zur Zukunft Europas gesprochen wird.