Kreislaufwirtschaft: Strengere EU-Regeln für Verbrauch und Recycling
- Verbindliche Ziele für 2030 für Materialverbrauch und Konsumfußabdruck erforderlich
- Ökodesign-Richtlinie muss auch Produkte ohne Energiebezug erfassen
- Ziele des europäischen „Green Deal“ können nur durch Kreislaufwirtschaft erreicht werden
Das Parlament hat umfassende politische Empfehlungen angenommen, um bis spätestens 2050 eine CO2-neutrale, nachhaltige, giftfreie und geschlossene Kreislaufwirtschaft zu erreichen.
Die Entschließung, die heute mit 574 Stimmen bei 22 Gegenstimmen und 95 Enthaltungen angenommen wurde, ist eine Antwort auf den „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft" der EU-Kommission.
Die Abgeordneten betonen, dass bindende EU-Ziele für 2030 benötigt werden, mit denen der Materialfußabdruck und der Konsumfußabdruck der EU erheblich verringert werden, und die den gesamten Produktlebenszyklus aller Erzeugnisse abdecken, die auf den EU-Markt gebracht werden. Sie fordern die Kommission außerdem auf, produkt- bzw. branchenspezifische bindende Ziele für den Rezyklatanteil einzuführen.
Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, im Jahr 2021 eine neue Gesetzgebung vorzulegen, die den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie so zu erweitern, dass auch Produkte ohne Energiebezug erfasst werden. Darin sollten produktspezifische Vorgaben festgelegt werden, damit die in der EU auf den Markt gebrachten Produkte gut funktionieren, langlebig und wiederverwendbar sind, leicht repariert werden können, nicht toxisch sind, aufgerüstet und recycelt werden können, recycelte Inhalte enthalten und ressourcen- und energieeffizient sind. Weitere zentrale Vorschläge werden hier näher erläutert.
In der Plenardebatte betonten die Abgeordneten auch, dass das Erreichen der Ziele des europäischen „Green Deal“ nur möglich sein wird, wenn die EU auf ein Kreislaufwirtschaftsmodell umstellt, und dass dieser Wandel neue Arbeitsplätze und Geschäftsmöglichkeiten schaffen wird. Die Abgeordneten hoben ebenfalls hervor, dass die bestehende Abfallgesetzgebung gründlicher umgesetzt werden muss und dass weitere Maßnahmen für Schlüsselsektoren und -produkte wie Textilien, Kunststoffe, Verpackungen und Elektronik notwendig sind. Sehen Sie hier die vollständige Aufzeichnung der Debatte.
Hintergrundinformationen
Im März 2020 hat die Kommission einen neuen „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft - Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa" angenommen. Im Oktober fand dazu eine Debatte im Umweltausschuss statt.
Bis zu 80% der Umweltauswirkungen von Produkten werden bereits beim Design festgelegt. Es wird erwartet, dass sich der weltweite Materialverbrauch in den nächsten vierzig Jahren verdoppeln wird, während die jährlich anfallende Abfallmenge bis 2050 voraussichtlich um 70% steigen wird. Weltweit gehen 90% des Artenschwunds an Land, 90% der Wasserknappheit und 50% der Auswirkungen des Klimawandels auf das Konto des Abbaus und der Verarbeitung von Ressourcen.
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