Corona-Aufbauplan nimmt nächste Hürde im Parlament 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Parlament stellt Weichen für raschere Reform der EU-Einnahmen, damit 750 Mrd. EUR schwerer Aufbauplan „NextGenerationEU“ möglich wird 
  • Neue Einnahmequellen wie die Kunststoffabgabe stocken EU-Haushalt auf und tragen dazu bei, durch Aufbauplan entstandene Schulden zu tilgen 
  • EU-Mitgliedstaaten müssen Eigenmittelbeschluss möglichst bald ratifizieren 
Dreizehn von 27 EU-Ländern haben bisher das Gesetz ratifiziert, das den EU-Corona-Aufbauplan einrichten wird (Stand 18.3.2021)  

Das Parlament gibt grünes Licht für drei Rechtsakte zur Reform des Eigenmittelsystems der EU und zur Einführung neuer Einnahmequellen.

Am Donnerstag verabschiedeten die Abgeordneten drei Verordnungen zum Eigenmittelsystem der EU. Konkret handelt es sich um eine Durchführungsverordnung und zwei Verordnungen zur Erhebung bzw. Bereitstellung der neuen Einnahmen. Die drei Rechtsakte sind eng mit dem Eigenmittelbeschluss verknüpft, der im September 2020 vom Parlament und im Dezember 2020 vom Rat bestätigt worden war. Zurzeit wird der Beschluss von den Mitgliedstaaten ratifiziert. Zum 18. März hatten das dreizehn der 27 Staaten bereits getan (Informationen zur Ratifizierung hier).

Die neuen Verordnungen regeln die Berechnung der EU-Einnahmen und sorgen für Vereinfachungen. Behandelt werden aber auch die Verwaltung der Zahlungsströme sowie Überwachungs- und Überprüfungsrechte. So soll sichergestellt werden, dass der EU-Haushalt auch nach der Reform reibungslos gefüllt werden kann.

Sobald die Mitgliedstaaten den Eigenmittelbeschluss ratifiziert haben, tritt das heute verabschiedete Paket rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Das Paket bringt unter anderem die neue Kunststoffabgabe auf den Weg. Sie ist die erste von mehreren neuen Einnahmequellen, die bis 2026 eingeführt werden sollen. Der Eigenmittelbeschluss erlaubt der EU, für den Aufbauplan „NextGenerationEU“ Kredite in Höhe von 750 Mrd. EUR aufzunehmen.

Zitate der Ko-Berichterstatter

José Manuel Fernandes (EVP, Portugal): „Wieder einmal stellt das Europäische Parlament die Weichen. Mit diesem Paket sorgen wir dafür, dass das System der EU-Eigenmittel den Aufbauplan ‚NextGenerationEU‘ stützt, sobald der Eigenmittelbeschluss von den Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. Das heutige Votum erinnert uns daran, dass wir schnell und entschlossen handeln müssen, um den Wiederaufbau voranzubringen.“

Valérie Hayer (RENEW, Frankreich): „Ein weiteres Mal handelt das Parlament zügig, um den Aufbauplan in die Tat umzusetzen. Wir fordern alle Mitgliedstaaten auf, den Aufbauplan so schnell wie möglich zu ratifizieren. Verzögerungen können wir uns nicht leisten. Die Rückzahlungsvereinbarung vom Dezember verpflichtet die Kommission zudem, im Juni eine Digitalabgabe vorzuschlagen – ganz gleich, was auf der Ebene der OECD passiert.“

Abstimmungsergebnisse

Verordnung zur Berechnung der auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel

540 Ja-Stimmen, 109 Nein-Stimmen, 38 Enthaltungen

Durchführungsmaßnahmen für das Eigenmittelsystem

560 Ja-Stimmen, 48 Nein-Stimmen, 82 Enthaltungen

Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel

552 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen, 67 Enthaltungen

Hintergrundinformationen

Bei den Verhandlungen über den EU-Langzeithaushalt 2021–2027 – den sogenannten mehrjährigen Finanzrahmen – setzten die Abgeordneten einen rechtsverbindlichen Fahrplan für neue Einnahmequellen der EU durch. Der Eigenmittelfahrplan gliedert sich in drei Schritte:

  • Erster Schritt (2021): Im Januar 2021 wurde eine Kunststoffabgabe eingeführt. Im Juni werden neue Vorschläge für ein CO2-Grenzausgleichssystem, eine Digitalabgabe und das Emissionshandelssystem
  • Zweiter Schritt (2022 und 2023): Der Rat berät bis spätestens 1. Juli 2022 über die neuen Einnahmequellen, damit sie am 1. Januar 2023 in Kraft treten können.
  • Dritter Schritt (2024 bis 2026): Bis Juni 2024 legt die Kommission einen Vorschlag für zusätzliche neue Eigenmittel vor – etwa eine Finanztransaktionssteuer, finanzielle Beiträge von Unternehmen oder eine neue gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer. Der Rat berät bis spätestens 1. Juli 2025 über die Neuerungen, damit sie am 1. Januar 2026 in Kraft treten können.