Parlament gibt grünes Licht für EU-weiten digitalen Corona-Ausweis
- Nachweise über Impfung, negative Testergebnisse oder Genesung künftig von allen Mitgliedstaaten anerkannt
- Erleichterung der Reisefreiheit und Beitrag zu koordinierten Lockerungen der Corona-Maßnahmen
- Neue Regelung ab 1. Juli 2021 zwölf Monate lang in Kraft
- Förderung kostengünstiger und leicht zugänglicher Testmöglichkeiten: 100 Mio. EUR an EU-Geldern für Tests
Das Parlament gab grünes Licht für den EU-weiten digitalen Corona-Ausweis. Damit werden Reisen in der EU erleichtert. Der Ausweis trägt auch zum Wirtschaftsaufschwung bei.
Das Plenum verabschiedete das sogenannte digitale COVID-Zertifikat der EU mit 546 zu 93 Stimmen bei 51 Enthaltungen (für Unionsbürger) und mit 553 zu 91 Stimmen bei 46 Enthaltungen (für Drittstaatsangehörige).
Die Mitgliedstaaten stellen den Ausweis kostenlos aus, und zwar entweder digital oder in Papierform mit QR-Code. Man kann damit nachweisen, dass man gegen COVID-19 geimpft wurde, kürzlich ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von der Erkrankung genesen ist. In der Praxis wird es deshalb drei verschiedene Arten von Zertifikaten geben. Ein gemeinsamer EU-weiter Rahmen soll sicherstellen, dass die Zertifikate der Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt und überprüft werden können. Außerdem sollen dadurch Betrug und Fälschungen verhindert werden.
Die Regelung tritt am 1. Juli 2021 für zwölf Monate in Kraft. Der EU-Corona-Ausweis ist aber kein Reisedokument und auch keine Bedingung für Bewegungsfreiheit.
Zusätzliche Reisebeschränkungen nur bei ausreichender Begründung
Bei den Verhandlungen mit Kommission und Rat konnte das Parlament erreichen, dass die Mitgliedstaaten keine zusätzlichen Reisebeschränkungen wie Quarantäne, Selbstisolation oder Tests für Inhaber des Ausweises einführen dürfen – es sei denn, sie sind verhältnismäßig und notwendig für den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Dabei sind wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen – etwa von der Europäischen Seuchenschutzbehörde ECDC veröffentlichte Daten. Wenn möglich, sollen die Maßnahmen den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission spätestens 48 Stunden vor Inkrafttreten mitgeteilt werden. Die Öffentlichkeit soll spätestens 24 Stunden im Voraus davon erfahren.
Kostengünstige und leicht zugängliche Testmöglichkeiten
Die Mitgliedstaaten werden dabei unterstützt, kostengünstige Testmöglichkeiten anzubieten, die für die gesamte Bevölkerung leicht zugänglich sind. Wie vom Parlament gefordert, sagte die Kommission 100 Mio. EUR aus dem Soforthilfeinstrument zu. Die Mitgliedstaaten können das Geld einsetzen, um Tests zu kaufen, damit alle Bürgerinnen und Bürger den EU-weiten Corona-Ausweis bekommen können.
Impfstoffe
Wenn ein von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassener Impfstoff verwendet wurde, müssen alle Mitgliedstaaten die entsprechenden Impfnachweise aus anderen Mitgliedstaaten akzeptieren. Die Staaten können jedoch selbst entscheiden, ob sie auch Nachweise über Immunisierungen mit Impfstoffen anerkennen, die nur in einzelnen Mitgliedstaaten zugelassen wurden oder von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Notfallzulassung erhalten haben.
Datenschutz
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten muss die Datenschutz-Grundverordnung eingehalten werden. Die Zertifikate werden offline überprüft, und personenbezogenen Daten werden nicht gespeichert.
Zitat
Der Vorsitzende des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und Berichterstatter Juan Fernando López Aguilar (S&D, Spanien) sagte: „Heute hat das Parlament das Tempo vorgegeben, um die Freizügigkeit und einen voll funktionsfähigen Schengen-Raum wiederherzustellen, während wir die Pandemie weiter bekämpfen. Das digitale COVID-Zertifikat der EU wird ab dem 1. Juli funktionieren und in diesem Sommer sicheres und koordiniertes Reisen gewährleisten. Die EU-Staaten sind aufgefordert, von zusätzlichen Beschränkungen abzusehen, es sei denn, sie sind unbedingt notwendig und verhältnismäßig, und es ist beruhigend, dass einige das Zertifikat bereits ausstellen.
Nächste Schritte
Die Verordnung muss nun noch vom Rat formell angenommen werden. Danach wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, bevor sie am 1. Juli 2021 offiziell in Kraft tritt.
Kontakt:
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Polona TEDESKO
Press Officer -
Armin WISDORFF
Pressereferent -
Philipp BAUER
Pressereferent in Deutschland -
Huberta HEINZEL
Pressereferentin in Österreich