Neue Vorschriften gegen Missbrauch von Kindern im Internet verabschiedet 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Anbieter können auch künftig freiwillig Inhalte aufspüren, entfernen und melden 
  • Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten können besser überblicken, welche technischen Hilfsmittel Anbieter verwenden 
  • Vorübergehende Lösung für höchstens drei Jahre 
Die Abgeordneten haben neue Maßnahmen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet verabschiedet. ©Samuel/AdobeStock  

Das Parlament hat eine neue Verordnung zum Schutz von Kindern im Internet angenommen. Internetdienstleistern sind auch künftig freiwillige Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch erlaubt.

Durch die Coronapandemie hat die Kinderpornografie im Internet in besorgniserregendem Maße zugenommen. Vor diesem Hintergrund nahm das Parlament mit 537 zu 133 Stimmen bei 24 Enthaltungen eine vorübergehende Verordnung an. Sie soll Kinder wirksamer davor schützen, bei der Nutzung von Mail-, Chat- und Kurznachrichtendiensten sexuell missbraucht oder ausgebeutet zu werden.

Im April hatten Parlament und Rat vereinbart, dass für die Vorschriften eine vorübergehende Ausnahme von Artikel 5 (1) und Artikel 6 (1) der Richtlinie 2002/58/EG gemacht wird, die die Vertraulichkeit der Kommunikation und der Verkehrsdaten schützen. Die neue Regelung gilt höchstens drei Jahre lang. Sollten sich die Verhandlungspartner in der Zwischenzeit auf neue Vorschriften einigen, lösen diese die Regelung ab.

Freiwillige Aufdeckung durch Anbieter von Internetdiensten

Die Anbieter sollten dabei technische Hilfsmittel verwenden, die so wenig wie möglich in die Privatsphäre eingreifen.

Kinderpornografie

Aufgespürt werden kann das entsprechende Material durch technische Verfahren, die Inhalte im Internet wie Bilder, Text oder Verkehrsdaten durchsuchen. Bei Bildern und Videos hilft das sogenannte Hashing. Texte und Verkehrsdaten dagegen können mithilfe von Klassifikatoren und künstlicher Intelligenz untersucht werden, um zu erkennen, ob hier Täter versucht haben, Kontakt mit Kindern aufzunehmen.

Die neue Verordnung gilt nicht für die Durchsuchung von Audiokommunikation.

Mehr Schutz der Privatsphäre

Das Parlament hatte großen Wert darauf gelegt, dass geeignete Verfahren und Rechtsbehelfsmechanismen eingeführt werden, damit diejenigen Klagen einreichen können, die der Ansicht sind, dass ihre Rechte verletzt wurden. Dank einer vorherigen Folgenabschätzung und eines Konsultationsverfahrens können die Datenschutzbehörden in den Mitgliedstaaten besser überblicken, welche technischen Hilfsmittel die Anbieter verwenden.

Zitat

Die Berichterstatterin Birgit SIPPEL (S&D, Deutschland) sagte nach der Abstimmung:

„Kindesmissbrauch ist ein schreckliches Verbrechen, das die Menschenrechte verletzt. Wir müssen ihn wirksamer verhindern, mehr Täter verfolgen und Opfern mehr Unterstützung bieten. Die Vereinbarung ist ein Kompromiss, sie macht das Aufspüren von Kindesmissbrauch im Internet ebenso möglich wie den Schutz der Privatsphäre der Internetnutzer. Sie mag zwar nicht perfekt sein, aber sie bietet eine machbare, vorübergehende Lösung für die nächsten drei Jahre. Die Kommission muss jetzt dringend eine langfristige Lösung vorschlagen, die sich an den Datenschutzgarantien der befristeten Regelung orientiert und darüber hinaus die gezieltere Durchsuchung privater Kommunikation möglich macht.“

Nächste Schritte

Die Verordnung muss noch vom Rat formell angenommen werden. Danach wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Hintergrundinformationen

Die Gesetzesänderung war notwendig, damit Anbieter von Internetdiensten auch künftig freiwillig gegen Kinderpornografie vorgehen und sie eindämmen können. Hintergrund ist, dass seit Dezember 2020 der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation uneingeschränkt gilt.

Die Kommission will im Laufe dieses Jahres eine dauerhaftere Lösung vorschlagen, um dieses Problem zu lösen.