Abgeordnete fordern EU-Aktionsplan zur Abschaffung von Tierversuchen in der Forschung  

Pressemitteilung 
 
 

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  • Tierversuche für kosmetische Produkte seit 2009 in der EU verboten 
  • 12 Millionen Tiere wurden 2017 noch immer für Tierversuche gezüchtet und getötet 
  • Mehr Mittel für alternative Testmethoden erforderlich 
  • Minimierung von Schmerzen, Ängsten und Leiden von Tieren, wenn deren Verwendung nicht vermieden werden kann 
Abgeordnete fordern ausreichende Finanzmittel für die schnelle Einführung von tierversuchsfreien Testmethoden © Motortion/AdobeStock  

Das Parlament fordert die EU auf, den Übergang zu einem Forschungssystem zu beschleunigen, das ohne Tierversuche auskommt.

Die Abgeordneten fordern einen EU-weiten Aktionsplan mit ehrgeizigen Zielen und Zeitplänen für den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Tieren in der Forschung und bei Versuchen, sobald dies wissenschaftlich möglich ist und ohne das Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu senken.

Sie fordern die Bereitstellung ausreichender mittel- und langfristiger Finanzmittel, um die rasche Entwicklung, Validierung und Einführung alternativer Testmethoden zu gewährleisten, auch durch eine Aufstockung der Mittel im Rahmen von Horizont Europa. Die Abgeordneten fordern außerdem, dass Wissenschaftler, Forscher und Techniker in der Anwendung fortschrittlicher tierversuchsfreier Modelle und im Austausch bewährter Verfahren geschult werden.

Das Parlament erkennt an, dass frühere Tierversuche zu Forschung und medizinischem Fortschritt sowie zu sicheren Impfstoffen, einschließlich COVID-19-Impfstoffen, beigetragen haben. Die Abgeordneten sind sich darüber im Klaren, dass es Fälle gibt, in denen Tierversuche nach wie vor erforderlich sind, um wissenschaftliche Erkenntnisse über bestimmte Krankheiten zu gewinnen, da derzeit keine tierversuchsfreien Methoden zur Verfügung stehen. Sie betonen jedoch, dass diese Versuche nur unter optimalen Bedingungen durchgeführt werden dürfen, um Schmerzen, Ängste und Leiden zu minimieren und das Wohlergehen der betroffenen Tiere zu schützen.

Die Entschließung „zu den Plänen und dem Vorgehen zur Beschleunigung eines Übergangs zu Innovationen ohne die Verwendung von Tieren in der Forschung, bei vorgeschriebenen Versuchen und in der Bildung" wurde mit 667 gegen 4 Stimmen angenommen.

Mit der Abstimmung wird die Debatte von der Juli-Plenartagung abgeschlossen.

Hintergrund

Die derzeitige EU-Gesetzgebung schützt das Wohlbefinden von Tieren, die für die Forschung benötigt werden. Das Ziel der Gesetzgebung ist es, die Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken zu beenden, indem ihre Verwendung in der Forschung, bei vorgeschriebenen Versuchen und in der Bildung kontinuierlich ersetzt, reduziert oder weiterentwickelt wird. Dennoch zeigt ein Bericht der Kommission, dass 2017 um die 12 Millionen Tiere für Tierversuche gezüchtet und getötet wurden, ohne den spezifischen Versuchen zugeführt worden zu sein.

Seit 1986 gibt es in der EU spezifische Rechtsvorschriften über die Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken. Die derzeit geltenden Vorschriften beschränken Tierversuche für Forschungszwecke und legen Mindestanforderungen für die Unterbringung und Pflege von Tieren fest. Tierversuche für kosmetische Fertigerzeugnisse sind in der EU seit 2004 und für kosmetische Inhaltsstoffe seit 2009 verboten.