Polen: Restriktives Abtreibungsgesetz darf keine weiteren Opfer fordern 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Das Parlament verurteilt erneut das unrechtmäßige Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, das ein De-facto-Abtreibungsverbot verhängt hat 
  • In den vergangenen 10 Monaten haben nur 300 Frauen Abtreibungen in polnischen Krankenhäusern aufgrund einer Gefahr für ihr Leben und ihre Gesundheit in Anspruch genommen 
  • Polnische Frauen sollten beim Zugang zu Abtreibungsdiensten in anderen EU-Ländern unterstützt werden 
  • Das Abtreibungsurteil ist ein weiteres Beispiel für die politische Vereinnahmung 
Eine Demonstration anlässlich des ersten Jahrestages des Urteils des Verfassungsgerichts zur Abtreibung. ©Wojtek RADWANSKI / AFP  

Ein Jahr nach dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts fordern die Abgeordneten die Regierung auf, das De-facto-Abtreibungsverbot aufzuheben, das das Leben von Frauen gefährdet.

Im vergangenen September starb eine 30-jährige schwangere Polin an einem septischen Schock, weil ihre Ärzte keine lebensrettende Abtreibung vorgenommen haben und stattdessen aufgrund der Beschränkungen legaler Abtreibungen in Polen abgewartet haben, bis der Fötus gestorben ist. In einer Entschließung, die am Donnerstag mit 373 Ja-Stimmen bei 124 Gegenstimmen und 55 Enthaltungen angenommen wurde, fordern die Abgeordneten die polnische Regierung auf, dafür zu sorgen, dass in Polen keine weitere Frau wegen dieses restriktiven Gesetzes mehr stirbt.

Zugang zu sicheren, legalen und kostenlosen Abtreibungsdiensten muss garantiert werden

Die Abgeordneten verurteilen ein weiteres Mal das Urteil des rechtswidrigen Verfassungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2020, mit dem ein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot verhängt wurde, das die Gesundheit und das Leben von Frauen gefährdet. Sie fordern die polnische Regierung auf, den Zugang zu sicheren, legalen und kostenlosen Abtreibungsdiensten für alle Frauen schnell und umfassend zu gewährleisten.

Die Abgeordneten bedauern, dass Frauen aufgrund dieser restriktiven Gesetzgebung gezwungen sind, unsichere Abtreibungen vorzunehmen, ins Ausland zu reisen oder ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen auszutragen, auch in Fällen schwerer Schädigungen des Fötus. Das Parlament fordert daher die Mitgliedstaaten auf, wirksamer zusammenzuarbeiten, um den Zugang zu Abtreibungen im Ausland zu erleichtern, indem beispielsweise Polinnen Zugang zu kostenlosen und sicheren Abtreibungen im Rahmen nationaler Gesundheitssysteme gewährt wird.

Situation in Polen verschlechtert sich weiter

Die Abgeordneten verurteilen das zunehmend feindselige und gewaltbereite Umfeld, mit dem die Verteidiger der Menschenrechte von Frauen in Polen konfrontiert sind, und fordern die polnischen staatlichen Stellen auf, ihr Recht zu garantieren, sich öffentlich zu äußern, ohne Repressalien oder Drohungen fürchten zu müssen. Sie verurteilen auch die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt gegen Demonstranten durch die Ordnungskräfte und fordern die polnischen Behörden auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Täter dieser Angriffe zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Abgeordneten betonen, dass das Abtreibungsurteil ein weiteres Beispiel für die politische Vereinnahmung der Justiz und den Zusammenbruch des Systems der Rechtsstaatlichkeit in Polen ist, und fordern den Rat auf, dieses Thema und andere mutmaßliche Verstöße gegen die Grundrechte in Polen zu behandeln, indem er den Themenbereich der Anhörungen zur Lage in Polen nach Artikel 7 Absatz 1 EUV erweitert.

Hintergrund

Am 22. Oktober 2020 entschied das polnische Verfassungsgericht, dass die Bestimmungen des Gesetzes von 1993 über die Bedingungen des Schwangerschaftsabbruchs verfassungswidrig sind. Dieses Gesetz erlaubte Schwangerschaftsabbrüche in Fällen, in denen ein pränataler Test oder andere medizinische Überlegungen auf eine hohe Wahrscheinlichkeit eines schweren und irreversiblen fötalen Defekts oder einer unheilbaren Krankheit hinwiesen, die das Leben des Fötus bedrohte. Dies bedeutete de facto ein Abtreibungsverbot, da die überwiegende Mehrheit der legalen Abtreibungen in Polen auf diese Gründe zurückzuführen war.

Während der letzten 10 Monate nahmen nur 300 Frauen Abtreibungen in polnischen Krankenhäusern aufgrund einer Gefahr für ihr Leben und ihre Gesundheit in Anspruch.

Im Verlauf der letzten 12 Monate haben Gruppen von Abtreibung ohne Grenzen 34 000 Menschen aus Polen zum Zugang zur Abtreibung verholfen. Diese Zahlen sind nur ein Bruchteil der Gesamtzahl an Polinnen, die Unterstützung beim Zugang zur Versorgung im Zusammenhang mit einer Abtreibung benötigen.