Gleichstellung: besserer Arbeitsmarktzugang für Frauen – Abbau des Lohngefälles 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Geschlechtsspezifisches Lohngefälle von 14,1 % in der EU muss beseitigt werden 
  • Gezielte Maßnahmen und Vorschriften gegen geschlechtsspezifische Gewalt und für Opferschutz nötig 
  • Beim aktuellen Tempo dauert es bis zur vollständigen Gleichstellung noch mindestens 60 Jahre 
Die EU ist noch mindestens 60 Jahre davon entfernt, eine vollständige Geschlechtergleichstellung zu erreichen © AdobeStock/Monster Ztudio  

Das Parlament fordert von der EU und den Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen zur Wahrung der Frauenrechte und zum Abbau des Geschlechtergefälles in der EU.

In einem nichtlegislativen Bericht, der am Mittwoch mit 500 zu 105 Stimmen bei 87 Enthaltungen angenommen wurde, bekräftigen die Abgeordneten, dass gleiches Entgelt und Gleichbehandlung wesentliche Voraussetzungen für die Gleichstellung, wirtschaftliche Unabhängigkeit und berufliche Entfaltung von Frauen sind.


Besorgt ist das Parlament darüber, dass es in der EU nach wie vor ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle von 14,1% und ein Rentengefälle von 29,5% gibt – und dass Frauen oft unter prekären Umständen arbeiten. Die Mitgliedstaaten müssten praktische Maßnahmen ergreifen, damit Frauen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt und gleichen Lohn erhalten und auch bei den Arbeitnehmerrechten gleichgestellt werden. Um dies durchzusetzen, sollten beispielsweise Unternehmen bestraft werden, die die Arbeitnehmerrechte nicht einhalten. Die Abgeordneten begrüßen auch die von der Kommission vorgeschlagenen verbindlichen Maßnahmen für mehr Lohntransparenz. Jedoch reiche Lohntransparenz allein nicht aus, um das tief verwurzelte Geschlechtergefälle zu beseitigen.


Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Damit allen Menschen – unabhängig von ihrem Geschlecht – das Recht auf Arbeit und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zugestanden wird, fordert das Parlament die EU und die Mitgliedstaaten auf, den Anspruch auf Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub weiter zu stärken. Zu diesem Zweck soll die Dauer des gleichberechtigten, voll bezahlten Urlaubs verlängert werden. Nach Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub solle es flexible Arbeitsregelungen und mehr Investitionen in hochwertige Kinderbetreuung vor Ort geben.

Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Das Parlament weist darauf hin, dass es während der Pandemie und der pandemiebedingten Ausgangs- und Kontaktsperren mehr Gewalt gegen Frauen gab. Die Mitgliedstaaten müssten alles Nötige tun, damit die Täter ermittelt und strafrechtlich verfolgt werden. Notwendig seien insbesondere konkrete Programme, um Opfer häuslicher Gewalt zu schützen und nicht aus dem Blick zu verlieren. Außerdem müsse ihr Zugang zur Justiz und zu Unterkünften verbessert werden.


Um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen, sollten Bulgarien, Lettland, Litauen, die Slowakei, Tschechien und Ungarn das Übereinkommen von Istanbul ratifizieren. Zudem seien umfassende EU-Rechtsvorschriften zu diesem Thema erforderlich.


Garantien im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte

In dem Berichtsentwurf wird bekräftigt, dass der Zugang zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und zu den damit verbundenen Rechten ein Grundrecht ist, das auf keinen Fall geschmälert oder entzogen werden dürfe. Verstöße dagegen, z. B. die Verweigerung sicherer und legaler Abtreibungen, seien eine Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Das Parlament fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Menschenrechtsverteidiger, Gesundheitsdienstleister und Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die sexuelle und reproduktive Gesundheit einsetzen, stärker zu unterstützen.

Zitat

Berichterstatterin Sandra Pereira (Die Linke, Portugal) sagte: „Wir brauchen eine Änderung der Politik, um die Rechte der Frauen zu stärken und durchzusetzen. Um Ungleichheiten zu bekämpfen, müssen wir die Löhne anheben, hochwertige öffentliche Versorgungsleistungen verteidigen und fördern, wie den freien Zugang zu Gesundheitsfürsorge und Bildung, aber auch den Zugang zu Wohnraum und zum Rechtssystem. Die Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen muss ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Nur so können wir die Gleichstellung von Frauen und Männern erreichen.“

Hintergrundinformationen

Nach dem Gleichstellungsindex des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen ist die EU noch mindestens 60 Jahre von der vollständigen Gleichstellung der Geschlechter entfernt. Seit 2010 hat sich die gesamte EU nur um 4,9 Punkte verbessert. Im Jahr 2021 lag der Durchschnittswert der Mitgliedstaaten bei 68 von 100 Punkten, und in mehr als einem Drittel davon lag er sogar unter 60 Punkten.