Rechtsstaatlichkeits-Konditionalität: Kommission muss sofort Verfahren einleiten
- „Höchste Zeit“ für die Kommission, den EU-Haushalt vor den Folgen von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit zu schützen
- EU-Gesetzgebung sollte unabhängig von Wahlterminen in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden
- Die Konditionalitätsregelung zur Rechtsstaatlichkeit sollte auch den Aufbauplan „NextGenerationEU“ angewandt werden
Die EU-Kommission muss den an die Rechtsstaatlichkeit geknüpften Konditionalitätsmechanismus unverzüglich anwenden, indem sie die betroffenen Mitgliedsstaaten schriftlich benachrichtigt.
In einer am Donnerstag 478 zu 155 Stimmen bei 29 Enthaltungen angenommenen Entschließung begrüßten die Abgeordneten das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs, mit die von Ungarn und Polen gegen die Konditionalitätsverordnung erhobenen Klagen abgewiesen wurden, sowie die Schlussfolgerungen des Gerichtshofs, dass die Verordnung im Einklang mit dem EU-Recht steht und die Zuständigkeiten der EU in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten bestätigt werden.
Das Parlament betont, dass es „höchste Zeit“ für die Kommission ist, ihren Pflichten als Hüterin der EU-Verträge nachzukommen und auf die anhaltenden Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten zu reagieren, die eine Gefahr für die finanziellen Interessen der Europäischen Union darstellen
Untätigkeit gegenüber oligarchischen Strukturen schwächt die gesamte Europäische Union, heißt es in dem Text, und es wird betont, „dass das Geld der Steuerzahler niemals in die Taschen derjenigen fließt, die die gemeinsamen Werte der EU untergraben.“
Die Abgeordneten halten die Reaktion der Kommission auf das EuGH-Urteil vom 16. Februar 2022 für „unzureichend“ und betonen, dass die Kommission „verpflichtet ist, EU-Rechtsvorschriften unabhängig von den Wahlterminen in den Mitgliedstaaten umzusetzen.“
In der Entschließung wird darauf hingewiesen, dass das Parlament im Oktober 2021 eine Klage gegen die Kommission wegen Nichtanwendung der Verordnung sowie wegen ihres Versuchs, „Zeit zu schinden“, erhoben hat. Die Abgeordneten betonen, dass der an die Rechtsstaatlichkeit geknüpfte Konditionalitätsmechanismus sowohl auf den Unionshaushalt als auch auf den EU-Aufbauplan „NextGenerationEU“ angewandt werden sollte.
Hintergrund
Die Verordnung über die „Rechtsstaatlichkeits-Konditionalität“ ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten, aber die Kommission hat sie bisher nicht angewandt. Am 11. März 2021 fochten Polen und Ungarn die Verordnung vor dem Europäischen Gerichtshof an. Der Gerichtshof entschied am 16. Februar und wies beide Klagen ab.
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