Gesundheitsunion: EU soll Gesundheitskrisen besser in den Griff bekommen  

Pressemitteilung 
 
 

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  • Erstes Paket zur Gesundheitsunion steht – Lehren aus der Coronapandemie gezogen 
  • EU soll besser für Gesundheitskrisen gerüstet sein und koordiniert reagieren 
  • Klarere Regeln für gemeinsame Beschaffung von Arzneimitteln und medizinischen Geräten 
Die EU wird besser auf grenzüberschreitende Gesundheitsnotfälle vorbereitet sein © fivepointsix / Adobe stock  

Das Parlament hat neue Regeln angenommen, die die EU für den Ausbruch übertragbarer Krankheiten rüsten und die Bekämpfung länderübergreifender Gesundheitsgefahren erleichtern sollen.

Mit 542 zu 43 Stimmen bei 9 Enthaltungen billigten die Abgeordneten eine mit dem Rat erzielte Einigung über die Erweiterung des Aufgabenbereichs des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Dank der neuen Regeln ist die EU besser gegen übertragbare Krankheiten gewappnet, kann ihre Ausbreitung besser verhindern und besser mit Krankheitsausbrüchen umgehen.

Das ECDC arbeitet künftig mit der Kommission, den Behörden der Mitgliedstaaten, den Einrichtungen der EU und internationalen Organisationen zusammen, damit ihre jeweiligen Tätigkeiten aufeinander abgestimmt sind und sich gegenseitig ergänzen. Damit aktuelle und vergleichbare Daten zur Verfügung stehen, koordiniert das ECDC in Zukunft die Normierung der Datenerhebungsverfahren, die Validierung und Analyse der Daten sowie ihre Verbreitung auf EU-Ebene.

Darüber hinaus beobachtet das ECDC künftig das Gesundheitswesen der Mitgliedstaaten. Es beurteilt, ob es in der Lage ist, Ausbrüche übertragbarer Krankheiten zu erkennen, sie zu verhindern, darauf zu reagieren und sie zu bewältigen. Außerdem soll es Handlungsbedarf aufzeigen und wissenschaftlich fundierte Empfehlungen abgeben.

Prävention, Vorsorge und Planung der Reaktion

Das Parlament nahm außerdem mit 544 zu 50 Stimmen bei 10 Enthaltungen eine Einigung über ein Maßnahmenpaket an, das der EU dabei helfen soll, schwerwiegende länderübergreifende Gesundheitsgefahren besser vorherzusehen und darauf zu reagieren.

Die neuen Regeln zielen unter anderem auf bessere Prävention, Vorsorge und Planung der Reaktion auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten ab. Die Kommission kann in Zukunft formell einen EU-weiten Gesundheitsnotstand feststellen. Dadurch stößt sie verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten an und ermöglicht, dass zügig Gegenmaßnahmen getroffen und Vorräte von medizinischen Gütern angelegt werden.

Außerdem bringen die neuen Vorschriften Klarheit mit Blick auf die gemeinsame Beschaffung von Arzneimitteln und medizinischen Geräten: Unter anderem kann der gemeinschaftliche Kauf auf EU-Ebene verhindern, dass die teilnehmenden Staaten gleichzeitig Beschaffungen tätigen und Verhandlungen führen.

Zitate

Berichterstatterin Joanna Kopcińska (EKR, Polen) erklärte: „In Zukunft spricht das ECDC Empfehlungen zur Stärkung des Gesundheitswesens der Mitgliedstaaten aus. Es trägt zur Entwicklung von Gesundheitsindikatoren bei, die dabei helfen, besser mit übertragbaren Krankheiten und damit verbundenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit umzugehen und sie zu bewältigen. Das ECDC ist künftig in der Lage, fundiertes und unabhängiges wissenschaftliches Fachwissen bereitzustellen und im Fall von länderübergreifenden Gesundheitsgefahren Maßnahmen im Bereich Prävention, Vorsorge und Reaktion zu unterstützen.“

Berichterstatterin Véronique Trillet-Lenoir (Renew, Frankreich) sagte dazu: „Diese Vorschriften entsprechen ganz klar dem Wunsch von 74 % der Unionsbürgerinnen und ‑bürger nach mehr Beteiligung der EU am Krisenmanagement. Die Europäische Gesundheitsunion wird schrittweise aufgebaut. Wir werden im Rahmen der Gespräche über einen möglichen Konvent zur Überarbeitung der europäischen Verträge weiter daran arbeiten.“

Nächste Schritte

Nach den Schlussabstimmungen im Plenum muss nun auch der Rat die Texte förmlich billigen. Kurz darauf werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Hintergrund

Im Zuge des Aufbaus der Europäischen Gesundheitsunion schlug die Kommission am 11. November 2020 einen neuen Rahmen für die Gesundheitssicherheit vor, der auf den Erfahrungen im Umgang mit der Coronapandemie beruht. Er besteht aus drei Rechtsakten, nämlich aus Vorschriften über die Stärkung der Rolle der Europäischen Arzneimittelagentur und die Ausweitung des Aufgabenbereichs des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und einem Vorschlag für eine Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren.