Lange erwartetes einheitliches Ladegerät für mobile Geräte kommt 2024  

Pressemitteilung 
 
 

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  • Ein einziges Ladegerät für alle Mobiltelefone und Tablets – umwelt- und verbraucherfreundlich 
  • USB-C-Anschluss bietet als neuer Standard für tragbare Geräte Laden und Datenübertragung auf hohem Niveau 
  • Wahlmöglichkeit beim Kauf – neue Geräte können mit oder ohne Ladegerät gekauft werden  
Neue Mobilgeräte auf dem EU-Markt müssen bis Ende 2024 über einen USB-C-Ladeanschluss verfügen © PheelingsMedia / Adobe Stock  

Das Parlament hat den Weg frei gemacht: Bald können Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU ein einheitliches Ladegerät für ihre elektronischen Geräte verwenden.

Bis Ende 2024 müssen alle Mobiltelefone, Tablets und Kameras, die in der EU verkauft werden, einen USB-C-Ladeanschluss haben. Ab Frühjahr 2026 gilt das auch für Laptops. Am Dienstag wurden die entsprechenden neuen Vorschriften vom Plenum mit 602 zu 13 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Sie reihen sich ein in die umfassenderen Bemühungen der EU, Elektroschrott abzubauen und die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, nachhaltiger zu konsumieren.

Wenn die neuen Vorschriften kommen, braucht man nicht jedes Mal ein neues Ladegerät, wenn man ein neues mobiles Gerät kauft. Dann nämlich reicht ein einziges Ladegerät für eine Vielzahl von kleinen und mittelgroßen tragbaren elektronischen Geräten.

Alle Hersteller müssen ihre neuen Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbaren Videospielkonsolen und Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbaren Navigationssysteme, Ohrhörer und Laptops mit einer Leistungsabgabe von bis zu 100 Watt, die mit einem Kabel aufgeladen werden können, mit einem USB-C-Anschluss ausstatten.

Alle Geräte, die sich schnell laden lassen, haben in Zukunft die gleiche Ladegeschwindigkeit, sodass Geräte mit jedem kompatiblen Ladegerät in der gleichen Geschwindigkeit aufgeladen werden können.


Förderung von technischen Neuerungen

Da sich das kabellose Laden immer stärker durchsetzt, muss die Kommission bis Ende 2024 die Interoperabilitätsanforderungen vereinheitlichen, damit negative Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher und für die Umwelt verhindert werden. Damit wird auch dafür gesorgt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft nicht mehr an eine bestimmte Technik bzw. einzigen Hersteller gebunden sind.

Bessere Verbraucherinformationen und mehr Auswahl

Spezielle Etiketten sollen über die Ladeeigenschaften neuer Geräte informieren. Dadurch kann man leichter feststellen, ob bereits vorhandene Ladegeräte damit kompatibel sind. So wird es dem Kaufpublikum auch ermöglicht, fundiert zu entscheiden, ob es nötig ist, mit einem neuen Gerät auch ein neues Ladegerät zu kaufen.

Diese neuen Verpflichtungen sorgen dafür, dass Ladegeräte häufiger wiederverwendet werden führen. Sie sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, Ausgaben von bis zu 250 Mio. EUR pro Jahr für unnötige Ladegeräte einzusparen. Entsorgte und ungenutzte Ladegeräte lassen in der EU jährlich etwa 11 000 Tonnen Elektroschrott entstehen.


Zitat

Der Berichterstatter des Parlaments, Alex Agius Saliba (S&D, Malta), sagte: "Das gemeinsame Ladegerät wird in Europa endlich Wirklichkeit. Wir haben mehr als zehn Jahre auf diese Vorschriften gewartet und können die derzeitige Fülle von Ladegeräten endlich der Vergangenheit angehören lassen. Dieses zukunftssichere Gesetz ermöglicht die Entwicklung innovativer Ladelösungen in der Zukunft, und davon werden alle profitieren - von frustrierten Verbrauchern bis hin zu unserer empfindlichen Umwelt. Es sind schwierige Zeiten für die Politik, aber wir haben gezeigt, dass der EU die Ideen nicht ausgegangen sind, um das Leben von Millionen von Menschen in Europa zu verbessern und für andere Teile der Welt mit gutem Beispiel voranzugehen.“


Pressekonferenz

Am Dienstag, den 4. Oktober ab 14:30 Uhr wird der Berichterstatter die Medienschaffenden über das Ergebnis der Schlussabstimmung im Plenum und die nächsten Schritte informieren. Weitere Informationen hier


Nächste Schritte

Der Rat muss die Richtlinie förmlich billigen, bevor sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwölf Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, und zwölf Monate nach dem Ende der Umsetzungsfrist müssen sie sie anwenden. Die neuen Vorschriften gelten nicht für Produkte, die vor dem Zeitpunkt der Anwendung auf den Markt gebracht worden sind.


Hintergrundinformationen

Seit zehn Jahren hat das Parlament immer wieder die Einführung des einheitlichen Ladegeräts gefordert. Frühere Bemühungen, die Industrie dazu zu bewegen, dass sie die Zahl der mobilen Ladegeräte freiwillig verringert, führten nicht zu greifbaren Ergebnissen für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU. Am 23. September 2021 schließlich legte die Kommission den entsprechenden Gesetzesvorschlag vor.