Mehr EU-Klimaschutz bis 2030: Parlament nimmt neues Ziel für CO2-Senken an 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Neues Ziel für 2030: 15 % mehr CO2-Senken in der EU 
  • Verbindliche Ziele für 2030 für jeden Mitgliedstaat 
  • Bessere Steuerung und Überwachung sowie Strafen für Verstöße 
Für alle EU-Länder gelten bis 2030 im Bereich Landnutzung und Forstwirtschaft verbindliche Ziele für Emissionen ©Focus finder/AdobeStock  

Vorschriften für ein höheres Ziel für CO2-Senken in Landnutzung und Forstwirtschaft sollen dazu beitragen, dass in der EU bis 2030 bis zu 57 % weniger Treibhausgase anfallen als noch 1990.

Das Parlament nahm heute mit 479 zu 97 Stimmen bei 43 Enthaltungen die überarbeitete Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft an. Die neuen Regeln sollen den natürlichen CO2-Senken in der EU zugutekommen und Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen. Außerdem sollen sie im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal die Artenvielfalt fördern.

EU und Mitgliedstaaten setzen in ihren Zielen auf Ausbau von CO2-Senken bis 2030

Der Zielwert der EU für den Nettoabbau von Treibhausgasen im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft bis 2030 wird mit den neuen Vorschriften um 15 % auf 310 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent erhöht. Dieses neue Ziel soll bewirken, dass die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 im Vergleich zu 1990 nicht wie bisher geplant um 55 %, sondern um rund 57 % zurückgehen.

Für Emissionen und deren Abbau in den Bereichen Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft hat außerdem jeder Mitgliedstaat eigene verbindliche Ziele für 2030. Sie hängen davon ab, wie viele Emissionen die Staaten bereits abgebaut haben und wie viele sie noch abbauen können. Die aktuellen Vorschriften gelten noch bis 2025. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass in dem besagten Bereich nicht mehr Emissionen verursacht als abgebaut werden. Ab 2026 wird statt der verbindlichen Jahresziele eine bestimmte Menge festgelegt, die die Mitgliedstaaten in den vier Jahren von 2026 bis 2029 verursachen dürfen.

Steuerung, Flexibilität und Überwachung

Um ihre Ziele zu erreichen, können die Mitgliedstaaten Gutschriften für den CO2-Abbau kaufen und verkaufen und dabei den Spielraum nutzen, den ihnen die Lastenteilungsverordnung und die überarbeitete Verordnung für Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft bieten. Außerdem ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten bei Naturkatastrophen wie Waldbränden entsprechend entschädigt werden.

Verbesserungen gibt es bei der Überwachung und Prüfung der verursachten und abgebauten Emissionen und bei der diesbezüglichen Berichterstattung – unter anderem dadurch, dass stärker auf geografische Daten und Fernerkundung gesetzt wird. Dadurch lässt sich genauer verfolgen, wie gut die Mitgliedstaaten auf dem Weg zu ihrem Ziel vorankommen.

Die EU-Staaten müssen künftig korrigierend eingreifen, wenn sich abzeichnet, dass ihre Fortschritte nicht ausreichen. Verstöße werden bestraft: Wer die Zielvorgabe für 2026 bis 2029 nicht einhält, dem werden 108 % der darüber hinausgehenden Treibhausgasemissionen zu seinem Ziel für 2030 hinzugerechnet. Damit das EU-Ziel tatsächlich erreicht wird, legt die Kommission spätestens sechs Monate nach der ersten im Rahmen des Übereinkommens von Paris vereinbarten weltweiten Bestandsaufnahme einen Fortschrittsbericht vor. Erforderlichenfalls arbeitet sie anschließend entsprechende Gesetzesvorschläge aus.

Zitat

Berichterstatter Ville Niinistö (Grüne/EFA, Finnland) erklärte nach der Abstimmung: „Die Senken in der EU schwinden seit zehn Jahren. Diese Vorschriften sorgen dafür, dass der Bereich Landnutzung seinen Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise leistet, denn wir haben nun die Ziele höhergesteckt und entsprechende Vorkehrungen getroffen, z. B. bessere Datenerhebung und strengere Berichtspflichten, mehr Transparenz und eine Überprüfung bis 2025. In diesen Vorschriften werden zum ersten Mal Artenvielfalt und Klimakrise gemeinsam berücksichtigt. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen beachten.“

Nächste Schritte

Der Text muss noch vom Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht, und 20 Tage später tritt er in Kraft.

Hintergrundinformationen

Die Überarbeitung der LULUCF-Vorschriften ist Teil des Pakets „Fit für 55“, mit dem die EU ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 reduzieren will, wie im Europäischen Klimagesetz vorgesehen.