Asyl und Migration: Parlament bestätigt Verhandlungsmandate
Das Parlament hat am Donnerstag beschlossen, Gespräche mit den EU-Ländern über mehrere migrations- und asylpolitische Gesetzesvorschläge aufzunehmen.
Die Abgeordneten stimmten für die Verhandlungsmandate des zuständigen Ausschusses und damit die Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen über alle Vorschläge, die zur Abstimmung standen.
Überprüfung von Drittstaatsangehörigen
Der Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen über diese neue Verordnung wurde mit 419 gegen 126 Stimmen bei 30 Enthaltungen bestätigt. Bei den Verhandlungen über das Europäische Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN) betrug das Ergebnis 431 Ja- gegen 121 Nein-Stimmen und 25 Enthaltungen.
Diese Regeln werden an den EU-Grenzen für Personen gelten, die grundsätzlich nicht die Einreisebedingungen eines EU-Mitgliedstaates erfüllen. Sie umfassen die Feststellung der Identität, die Abnahme von Fingerabdrücken, Sicherheitskontrollen und eine vorherige Gesundheitskontrolle sowie Prüfung der Schutzbedürftigkeit. In ihren Änderungsanträgen fügten die Abgeordneten einen unabhängigen Mechanismus zur Überwachung der Grundrechte hinzu, der auch die Grenzüberwachung überprüfen soll, um sicherzustellen, dass mögliche sogenannte „Pushbacks“, also Zurückweisungen ohne Überprüfung eines Asylanspruchs, gemeldet und untersucht werden.
Asyl- und Migrationssteuerung
Das Verhandlungsmandat für den zentralen Rechtsakt des Asyl- und Migrationspakets, das Asyl- und Migrationsmanagement, wurde von den Abgeordneten mit 413 Stimmen, 142 dagegen und 20 Enthaltungen unterstützt.
Die Verordnung legt fest, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der Steuerung von Asyl und Migration gemeinsam vorgehen werden. Sie legt verbesserte Kriterien zur Bestimmung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Bearbeitung eines Asylantrags (die so genannten "Dublin"-Kriterien) und eine gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten fest. Sie enthält einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus zur Unterstützung von Ländern, die unter Migrationsdruck stehen, auch nach Such- und Rettungsaktionen auf See.
Krisensituationen
Der Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen über die Verordnung über Krisensituationen wurde mit 419 gegen 129 Stimmen bei 30 Enthaltungen bestätigt.
Der Text befasst sich mit der Situation eines plötzlichen Massenzustroms von Drittstaatsangehörigen, die zu einer Krisensituation in einem bestimmten Mitgliedstaat führen, die auf der Grundlage einer Bewertung durch die Kommission obligatorische Übernahmen und Ausnahmen von Screening- und Asylverfahren umfassen würde.
Richtlinie über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige
Mit 391 gegen 140 Stimmen bei 25 Enthaltungen sprachen sich die Abgeordneten für ein Verhandlungsmandat für die vorgeschlagenen Änderungen an der aktuellen Richtlinie betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen aus. Diese beinhalten eine Beschleunigung der Erteilung von EU-Langzeitaufenthaltsgenehmigungen nach drei Jahren legalen Aufenthalts und die Möglichkeit der Integration von Personen, die einen vorübergehenden Schutzstatus genießen. Langfristig in der EU aufenthaltsberechtigte Personen könnten ohne zusätzliche Arbeitsbeschränkungen in ein anderes EU-Land ziehen, und ihre unterhaltsberechtigten Kinder würden automatisch denselben Status erhalten.
Nächste Schritte
Nachdem das Plenum grünes Licht gegeben hat, können die Abgeordneten mit dem Rat Gespräche über die endgültige Form dieser Gesetzestexte aufnehmen, und zwar zu den Punkten, zu denen die Mitgliedstaaten bereits einen eigenen Standpunkt festgelegt haben, insbesondere zu den Prüfverfahren.
Hintergrund
Das Parlament und die rotierende Ratspräsidentschaft haben sich verpflichtet, zusammenzuarbeiten, um die Reform der EU-Migrations- und Asylregeln vor der Europawahl 2024 zu verabschieden.
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