Besserer Schutz für hochwertige landwirtschaftliche Produkte
- Online-Domains, die unrechtmäßig den Namen einer geografischen Angabe verwenden, müssen geschlossen werden
- Geografische Angaben in verarbeiteten Lebensmitteln sollen geschützt werden
- Europäische Kommission soll für eine schnellere Registrierung von geografischen Angaben auf EU-Ebene zuständig sein
- Mehr Rechte und Finanzmittel für anerkannte Erzeugervereinigungen
Am Donnerstag hat das Parlament seinen Standpunkt für die Verhandlungen über neue Regeln für geografische Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der EU festgelegt.
Geografische Angaben (g. A.) dienen als Kennzeichnung für Produkte, deren Qualität, Merkmale oder Ansehen natürlichen und menschlichen Einflüssen geschuldet sind, die mit ihrem Ursprungsort verbunden sind. Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass ein verstärkter Online-Schutz für diese Angaben erforderlich ist. Domänen, die unrechtmäßig den Namen einer g. A. verwenden, sollten automatisch geschlossen werden oder an eine Erzeugervereinigung übertragen werden, die die geografische Angabe rechtmäßig nutzt. Zu diesem Zweck sollte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein Warnsystem einführen, das die Registrierung von Domänennamen überwacht.
Das Parlament fordert, dass geografische Angaben in verarbeiteten Produkten besser geschützt werden sollten. Verarbeitete Produkte, die eine g. A. enthalten, sollten nicht nach der g. A. benannt werden dürfen, es sei denn, die Hersteller der g. A. erlauben dies.
Die Abgeordneten fordern eine beschleunigte Registrierung von geografischen Angaben. Die EU-Kommission sollte diese jeweils innerhalb einer Frist von fünf Monaten registrieren. Die meisten Anträge zur Änderung bestehender Eintragungen geografischer Angaben sollten von den nationalen Behörden bearbeitet werden, ohne dass die Kommission erneut prüfen muss. Die Abgeordneten sind der Auffassung, dass die Kommission über einzigartiges Fachwissen im Bereich Landwirtschaft verfügt und daher das System der geografischen Angaben weiterhin verwalten sollte, anstatt dies dem EUIPO zu übertragen.
Schließlich sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, dass anerkannte Erzeugervereinigungen mehr Rechte und Ressourcen erhalten sollten. Sie sollten für die Festlegung von Mindestbedingungen für die Verwendung einer g. A.-Bezeichnung und die Überwachung der fairen Verwendung von g. A. zuständig sein.
Der Text wurde mit 603 gegen 18 Stimmen und 8 Enthaltungen angenommen.
Die Pressekonferenz des Vorsitzenden des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Norbert Lins (EVP, DE) und des Berichterstatters Paolo De Castro (S&D, IT) am Donnerstag um 13:30 Uhr können Sie hier verfolgen.
Zitat
Berichterstatter Paolo De Castro (S&D, IT) sagte: „Der heute angenommene Text stellt eine erfreuliche Nachricht für unsere Landwirte dar. Er unterstützt ein Agrar- und Lebensmittelsystem, das wettbewerbsfähiger, nachhaltiger und besser integriert ist und somit unseren ländlichen Gebieten zugutekommt. Der Standpunkt des Parlaments markiert eine Weiterentwicklung des Systems der geografischen Angaben. Dieses System wird sowohl in der EU als auch weltweit als Symbol für die Exzellenz der Agrar- und Ernährungswirtschaft der EU anerkannt und hat einen geschätzten Wert von rund 80 Mrd. Euro. Die geografischen Angaben repräsentieren nicht nur unser wirtschaftliches und soziales Erbe, sondern stellen auch ein entscheidendes Instrument dar, um einen wirtschaftlichen Mehrwert zu schaffen, ohne dabei öffentliche Mittel investieren zu müssen. Dank des starken Mandats, über das heute abgestimmt wurde, ergibt sich eine große Chance, mit dem Rat eine ehrgeizige Einigung für ein verbessertes System der geografischen Angaben zu erreichen. Dieses System sollte den Bedürfnissen unserer Erzeuger in höchstem Maße gerecht werden.“
Nächste Schritte
Das Parlament ist nun bereit, Gespräche mit den EU-Regierungen über die endgültige Form des Gesetzes aufzunehmen, sobald auch der Rat seinen Standpunkt angenommen hat.
Hintergrund
Die geografischen Angaben werden von der EU seit den 1970er Jahren geschützt. Heute umfasst das EU-Register der geografischen Angaben fast 3500 Einträge, die einen Verkaufswert von 74,8 Milliarden Euro darstellen. Der Verkaufswert eines Produkts mit einem geschützten Namen ist oft doppelt so hoch wie der ähnlicher Produkte ohne Zertifizierung.
Mit der Annahme dieser Entschließung reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürger hinsichtlich der Verringerung der Standardisierung von Produkten und Anerkennung lokaler und regionaler kultureller und produktionstechnischer Besonderheiten, wie sie in den Vorschlägen 12(3) der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommen.
Kontakt:
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Hana RAISSI
Press officer -
Armin WISDORFF
Pressereferent -
Philipp BAUER
Pressereferent in Deutschland -
Bernhard SCHINWALD
Press Officer in Austria