Parlament bereit für Verhandlungen über Regeln für sichere und transparente KI 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Vollständiges Verbot von künstlicher Intelligenz (KI) für biometrische Überwachung, Emotionserkennung und vorausschauende Polizeiarbeit 
  • Generative KI-Systeme wie ChatGPT müssen angeben, dass Inhalte mithilfe von KI erstellt wurden 
  • Zur Beeinflussung von Wählern eingesetzte KI-Systeme gelten als hochriskant 
Die neuen Vorschriften würden KI-Systeme u.a. für biometrische Kategorisierung und Emotionserkennung verbieten ©AdobeStock_Goodpics  

Die Vorschriften sollen die Einführung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger KI fördern und Gesundheit, Sicherheit, Grundrechte und Demokratie vor schädlichen Folgen schützen.

Am Mittwoch nahm das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition zum Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) mit 499 zu 28 Stimmen bei 93 Enthaltungen an. Damit können nun die Gespräche mit den EU-Mitgliedstaaten über die endgültige Form des Gesetzes beginnen. Die Vorschriften sollen dafür sorgen, dass in der EU entwickelte und eingesetzte KI in vollem Umfang den Rechten und Werten der Europäischen Union entspricht. Das umfasst, dass sie von Menschen beaufsichtigt wird, Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz und Transparenz genügt, niemanden diskriminiert und weder Gesellschaft noch Umwelt schädigt.


Verbotene KI-Praktiken

Die Vorschriften richten sich nach dem Grad der Gefahr, die von künstlicher Intelligenz möglicherweise ausgeht. Je nachdem, wie groß diese Gefahr ist, gelten künftig Pflichten für Anbieter und Nutzer. KI-Systeme, die die menschliche Sicherheit in inakzeptabler Weise gefährden, sollen demnach verboten werden, wie z.B. solche, die für „Social Scoring“ (Klassifizierung natürlicher Personen auf der Grundlage ihres sozialen Verhaltens oder ihrer Persönlichkeitsmerkmale) verwendet werden. Die Abgeordneten fordern Verbote für weitere KI-Anwendungen, die in die Privatsphäre eingreifen und diskriminieren, nämlich für


  • biometrische Systeme, die es ermöglichen, Personen in Echtzeit oder nachträglich an öffentlich zugänglichen Orten aus der Ferne zu identifizieren,
  • Systeme zur biometrischen Kategorisierung anhand sensibler Merkmale (z. B. Geschlecht, Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Staatsbürgerschaft, Religion oder politische Orientierung),
  • vorausschauende Polizeiarbeit (die mit Profilerstellung und Standortermittlung arbeitet und aufgrund früheren kriminellen Verhaltens abschätzt, inwieweit eine Person Gefahr läuft, straffällig zu werden),
  • in der Strafverfolgung, beim Grenzschutz, am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen verwendete Emotionserkennungssysteme und
  • das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen zur Erstellung von Gesichtserkennungsdatenbanken (Verletzung der Menschenrechte und des Rechts auf Privatsphäre).

Hochriskante KI

Die Abgeordneten sorgten dafür, dass KI-Systeme, die die Gesundheit, die Sicherheit und die Grundrechte von Menschen bzw. die Umwelt erheblich gefährden, nun als Hochrisiko-Anwendungen gelten. In die entsprechende Liste wurden KI-Systeme aufgenommen, die zur Beeinflussung von Wählern und Wahlergebnissen sowie in Empfehlungssystemen von Social-Media-Plattformen (mit mehr als 45 Millionen Nutzern) eingesetzt werden.


Pflichten für KI-Systeme zur allgemeinen Verwendung

Anbieter von Basismodellen – einer Neuentwicklung im KI-Bereich, die rasante Fortschritte macht – müssen künftig Risiken (für Gesundheit, Sicherheit, die Grundrechte von Personen, die Umwelt oder für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) abschätzen und mindern und ihre Modelle in der entsprechenden EU-Datenbank registrieren, bevor sie auf den EU-Markt kommen. Generative KI-Systeme, die auf solchen Modellen beruhen, wie ChatGPT, müssen Transparenzanforderungen erfüllen, d.h., sie müssen offenlegen, dass die Inhalte KI-generiert sind, was auch dazu beiträgt, sogenannte Deepfake-Fotos von echten Abbildungen zu unterscheiden. Zusätzlich müssen sie dafür sorgen, dass keine rechtswidrigen Inhalte erzeugt werden. Außerdem müssen sie detaillierte Zusammenfassungen der urheberrechtlich geschützten Daten veröffentlichen, die sie zu Trainingszwecken verwendet haben.


Förderung von Innovationen und Schutz der Bürgerrechte

Um KI-Innovationen zu fördern und kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen, fügte das Parlament Ausnahmeregelungen hinzu, die für Forschungstätigkeiten und KI-Komponenten gelten, die im Rahmen von quelloffenen Lizenzen bereitgestellt werden. Die neuen Vorschriften fördern sogenannte Reallabore, in denen Behörden KI-Anwendungen unter realen Bedingungen testen können, bevor sie eingesetzt werden.


Das Parlament will außerdem das Recht der Bürgerinnen und Bürger stärken, Beschwerden über KI-Systeme einzureichen und Entscheidungen erklärt zu bekommen, die auf dem Einsatz hochriskanter KI-Systemen beruhen und ihre Grundrechte erheblich beeinträchtigen. Die Abgeordneten wollen darüber hinaus ein Europäisches Amts für künstliche Intelligenz einrichten, das die Umsetzung des KI-Regelwerks überwachen soll.


Zitate


Mitberichterstatter Brando Benifei (S&D, Italien) erklärte nach der Abstimmung: „Alle Augen sind heute auf uns gerichtet. In Zeiten, in denen führende Technologieunternehmen vor den Gefahren ihrer eigenen Schöpfungen warnen, hat Europa die Initiative ergriffen und eine konkrete Lösung für die beginnenden Risiken, die von KI ausgehen, vorgestellt. Wir wollen, dass das positive Potenzial der KI für Kreativität und Produktivität genutzt wird, aber wir werden auch unsere Standpunkte verteidigen und jegliche Bedrohungen für unsere Demokratien und Freiheiten im Zuge der Verhandlungen mit dem Rat abwehren.“


Der andere Mitberichterstatter Dragos Tudorache (Renew, Rumänien) sagte: „Das KI-Gesetz wird weltweit den Ton bei der Entwicklung und Regulierung von künstlicher Intelligenz angeben und sicherstellen, dass diese Technologie, die unsere Gesellschaft durch die enormen Vorteile, die sie bieten kann, grundlegend verändern wird, sich im Einklang mit den europäischen Werten der Demokratie, der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit entwickelt und genutzt wird.“


Nächste Schritte


Die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form der Vorschriften werden nun, noch am Tag dieser Abstimmung, beginnen.


Pressekonferenz


Die beiden Berichterstatter Brando Benifei (S&D, Italien) und Dragos Tudorache (Renew, Rumänien) geben heute, am 14. Juni, um 13:30 Uhr zusammen mit der Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola eine Pressekonferenz, bei der sie die Ergebnisse der heutigen Abstimmung und die nächsten Schritte erläutern.


Mit dieser Gesetzgebung reagieren die Abgeordneten auf die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger der Konferenz zur Zukunft Europas zur Sicherstellung der menschlichen Aufsicht über Entscheidungsprozesse, die künstliche Intelligenz einbeziehen (Vorschlag 35(3)), zur vollen Nutzung des Potenzials vertrauenswürdiger KI (35(8)) und zur Nutzung von KI und Übersetzungstechnologien zur Überwindung von Sprachbarrieren (37(3)).