Europawahl 2024: 15 zusätzliche Sitze für insgesamt 12 Staaten  

Pressemitteilung 
 
 

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  • Zwei zusätzliche Sitze für Frankreich, die Niederlande und Spanien 
  • Je ein Sitz mehr für Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, Lettland, Österreich, Polen, die Slowakei und Slowenien 
  • Europaabgeordnete bemängeln, der Europäische Rat habe wenig Willen zu loyaler Zusammenarbeit gezeigt 
Im Juni 2024 werden 15 zusätzliche Abgeordnete aus 12 EU-Ländern gewählt, womit das Parlament 720 Sitze erhält  

Die Abgeordneten stimmen für den Beschluss des Europäischen Rates, die Zahl der Sitze im Europäischen Parlament für die nächste Wahlperiode von 705 auf 720 zu erhöhen.

Der Vorschlag des Europäischen Rates beruhte auf einem Bericht des Parlaments vom Juni 2023. Ausgangspunkt dieses Berichts, der den Prozess erst in Gang setzte, waren die demografischen Veränderungen in der EU seit der Wahl von 2019. Die zusätzlichen Sitze werden wie folgt aufgeteilt:

  • Belgien +1 [22]
  • Dänemark +1 [15]
  • Irland +1 [14]
  • Spanien +2 [61]
  • Frankreich +2 [81]
  • Lettland +1 [9]
  • Niederlande +2 [31]
  • Österreich +1 [20]
  • Polen +1 [53]
  • Finnland +1 [15]
  • Slowenien +1 [9]
  • Slowakei +1 [15]

Das Parlament befürwortete den Ratsbeschluss mit 515 zu 74 Stimmen bei 44 Enthaltungen. Bereits bei der nächsten Wahl, die vom 6. bis zum 9. Juni 2024 stattfindet, geht es um die neue Anzahl an Sitzen im Parlament.

Während der Debatte, die der Abstimmung vorausging, kritisierten die Abgeordneten den Versuch des Europäischen Rates, das Parlament in seinen haushaltspolitischen Funktionen zu beeinflussen, und bekräftigten die Unabhängigkeit des Parlaments. Die Ko-Berichterstatter bedauerten, dass der Europäische Rat es versäumt hat, das Parlament unverzüglich darüber zu informieren, dass er beabsichtigt, vom ursprünglichen Vorschlag abzuweichen, und zwar sowohl in Bezug auf die Gesamtzahl der Sitze als auch in Bezug auf die Bestimmungen für einen gesamteuropäischen Wahlkreis. Eine Aufzeichnung der Debatte können Sie hier ansehen.

Hintergrundinformationen

Die Zusammensetzung des Parlaments wird vor jeder Wahl gemäß den in den Verträgen festgelegten Grundsätzen (d. h. maximal 750 Abgeordnete plus Präsident, nicht weniger als sechs und nicht mehr als 96 Sitze für jeden EU-Staat, wobei der Grundsatz der „degressiven Proportionalität“ angewandt wird) und auf der Grundlage der neuesten Bevölkerungszahlen bewertet.