Besserer Asbestschutz für Arbeitnehmer 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Zehnmal niedrigere Asbestexposition für Arbeitnehmer als zuvor 
  • Modernere und empfindlichere Technologie zur Erkennung von Asbestfasern 
  • Neue Anforderungen zum effektiveren Schutz der Arbeitnehmer und zur Vermeidung von Exposition 

Das Parlament hat neue Regeln verabschiedet, um EU-Arbeitnehmer vor Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Asbest zu schützen und die frühzeitige Erkennung von Asbest zu verbessern.

Am Dienstag hat das Plenum mit 614 Stimmen dafür, 2 dagegen und 4 Enthaltungen eine Richtlinie angenommen, die bereits mit den Mitgliedstaaten vereinbart wurde, und die den Grenzwert für die Asbestexposition am Arbeitsplatz senken und den Einsatz einer moderneren und genaueren Technologie zur Erkennung dünner Asbestfasern fordern wird.


Niedrigere Exposition


Das Gesetz zielt darauf ab, die Exposition gegenüber Asbestfasern auf ein möglichst niedriges Niveau abzusenken. Der Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz wird zehnmal niedriger sein, da der Grenzwert von 0,1 auf 0,01 Fasern Asbest pro Kubikzentimeter (cm³) ohne Übergangsfrist gesenkt wird.


Nach einer Übergangszeit von höchstens 6 Jahren sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine neue Methode, nämlich die Elektronenmikroskopie, für die Messung von Asbest zu nutzen, die es ermöglicht, dünne Asbestfasern zu messen. Sie haben dann die Möglichkeit, den Wert entweder auf 0,002 Fasern/cm³ ohne dünne Fasern oder auf 0,01 Fasern/cm³ einschließlich dünner Fasern zu senken.


Die neue Regelung umfasst auch neue Anforderungen zum robusteren Schutz der Arbeitnehmer. Diese müssen individuelle Schutzausrüstung und Atemschutzgeräte tragen, die Kleidung muss sicher gereinigt werden, es wird ein Dekontaminationsverfahren geben, und es sind hochwertige Schulungsanforderungen für Arbeitnehmer vorgesehen.


Die Berichterstatterin des Dossiers, Véronique Trillet-Lenoir, verstarb am 9. August 2023, noch vor der endgültigen Annahme der Richtlinie.


Zitat


Der Vorsitzende des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Dragoş Pîslaru (Renew, RO), sagte: „Wir sind einer asbestfreien Zukunft einen Schritt näher gekommen. Die heutige Annahme ist Teil des großen Vermächtnisses von Veronique Trillet-Lenoir, die unermüdlich für die Gesundheit der europäischen Bürger gekämpft hat. Diese neuen Asbestvorschriften senken drastisch die Asbestbelastung, der Arbeitnehmer ausgesetzt sind, und schützen sie vor dem gefährlichen Karzinogen. Da es jedoch kein sicheres Maß an Asbestexposition gibt, schützen die neuen Regelungen die Arbeitnehmer auch, indem sie ihnen Schutzausrüstung und Atemschutzgeräte zur Verfügung stellen, um diejenigen zu schützen, die an vorderster Front der Gebäuderenovierungswelle stehen.“


Nächste Schritte


Der Rat muss den Text ebenfalls formal billigen, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in Kraft tritt.

Hintergrundinformationen


Asbest ist ein extrem gefährliches Karzinogen, dessen Vorhandensein für eine Reihe von Branchen wie Bauwesen, Renovierung und Brandbekämpfung ein Problem darstellt. Es ist bei weitem die häufigste Ursache für berufsbedingte Krebserkrankungen: Bis zu 78 % der berufsbedingten Krebserkrankungen können mit Asbestexposition in Verbindung gebracht werden. Obwohl Asbest in der EU seit 2005 verboten ist, sind Asbestfasern immer noch in Millionen von Gebäuden und Infrastrukturen vorhanden undjedes Jahr für den Tod von mehr als 70.000 Menschen in Europa verantwortlich.


Während der Grüne Deal der EU die Renovierung von Gebäuden fördert, um die Energieeffizienz zu verbessern und eine saubere Energiewende zu gewährleisten, bedeutet dies auch, dass Arbeitnehmer einem erhöhten berufsbedingten Krebsrisiko ausgesetzt sind. Mit diesen neuen Vorschriften will die EU die Verpflichtungen erfüllen, die sie im europäischen Plan zur Krebsbekämpfung und im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte eingegangen ist.


Mit der Verabschiedung dieser Rechtsvorschriften reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf gemeinsame Mindeststandards für die Gesundheitsversorgung auf EU-Ebene sowie auf die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsstandards in den globalen Wertschöpfungsketten, wie sie in den Vorschlägen (10 Absätze 1 und 19 Absatz 2) der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommen.