Langfristige Lösung für den Finanzierungsbedarf der Ukraine 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Neue Ukraine-Fazilität mit insgesamt 50 Mrd. EUR für 2024-2027 
  • Rasche Annahme sowie Überarbeitung des EU-Langzeithaushalts nötig 
  • Parlament sorgt für mehr Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht 
  • Russische Vermögenswerte sollen dem Wiederaufbau der Ukraine dienen 

Parlament passt Vorschlag für Ukraine-Fazilität an und billigt ihn am Dienstag. Ab 2024 sollen 50 Mrd. EUR in wirtschaftliche Erholung, Wiederaufbau und Modernisierung des Landes fließen.

Das Parlament nahm seinen Standpunkt zur vorgeschlagenen Ukraine-Fazilität mit 512 zu 45 Stimmen bei 63 Enthaltungen an. Die Abgeordneten sorgten für mehr demokratische Rechenschaftspflicht: Die Mehrparteiendemokratie in der Ukraine muss demnach gewahrt werden und das Land muss den Anforderungen an den EU-Beitritt näherkommen.

Rasche Annahme im Rahmen der Überarbeitung des EU-Langzeithaushalts nötig

Die Ukraine-Fazilität ist Teil der laufenden Überarbeitung des EU-Langzeithaushalts. Dieser muss angepasst werden, da das Budget wegen der zahlreichen Krisen seit 2021 bereits weitgehend aufgebraucht ist. Die Abgeordneten drängen darauf, so rasch wie möglich eine Einigung über die Fazilität sowie die Anpassung des Haushalts zu erzielen, da es sonst ab 2024 keine Bestimmungen für die Unterstützung der Ukraine gibt. Das entsprechende Paket soll auch Teil des Jahreshaushalts für das kommende Jahr sein, über den im November verhandelt wird.

Russische Vermögenswerte für den Kampf gegen Korruption

Eine der wichtigsten Forderungen des Parlaments ist, Vermögenswerte der Russischen Föderation oder von Einrichtungen bzw. Einzelpersonen, die direkt mit dem russischen Angriffskrieg in Verbindung stehen, für den Wiederaufbau der Ukraine einzusetzen. Die Abgeordneten verschärften die Bestimmungen zum Kampf gegen Betrug, Korruption, Interessenkonflikte und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit EU-Geldern in der Ukraine. Auch sollen Unternehmen, die unter oligarchischem Einfluss stehen, keine Gelder bekommen können.

Mehr Transparenz und stärkere Einbeziehung des Parlaments

Weitere Änderungen der Abgeordneten zielen darauf ab, die Fazilität transparenter zu machen. So soll etwa ein Webportal geschaffen werden, das über die Finanzhilfen für die Ukraine und deren Zweck informiert. Auch soll es darüber Auskunft geben, welche Kriterien das Land erfüllt hat, um diese Gelder zu erhalten. Darüber hinaus soll die Ukraine dort Informationen über die Unterstützung veröffentlichen, die sie von Drittstaaten und internationalen Organisationen erhält.

Den Plan mit den Einzelheiten zu den Reformen und Investitionen, die die EU unterstützen soll, soll die Ukraine in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament (über delegierte Rechtsakte) und mit effektiver Konsultation des ukrainischen Parlaments – der Werchowna Rada – ausarbeiten.

Nächste Schritte

Sobald der Rat seinen Standpunkt festgelegt hat, können die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten aufgenommen werden.

Zitate

Michael Gahler (EVP, Deutschland), Ko-Berichterstatter des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, sagte dazu: „Das Europäische Parlament ergreift mit der Ukraine-Fazilität entscheidende Maßnahmen und leitet 50 Milliarden Euro in Richtung einer tiefgreifenden gesellschaftlichen Transformation. Wir erhöhen die Rechenschaftspflicht der Fazilität und stellen sicher, dass sie nicht nur Widerstandsfähigkeit und Wohlstand fördert, sondern dies auch mit höchster Transparenz tut. Während die Ukraine sich auf diese wichtige Reise begibt, werden wir genauestens auf die Integrität jedes einzelnen Schrittes des Landes in Richtung europäischer Integration achten.“

Eider Gardiazabal Rubial (S&D, Spanien), Ko-Berichterstatterin des Haushaltsausschusses, erklärte: „Die EU bekräftigt ihre Solidarität mit der Ukraine durch die 50-Mrd.-Euro-Ukraine-Fazilität, unterstützt die Widerstandsfähigkeit des Landes gegen Aggressionen und hilft bei Reformen im Zusammenhang mit einem möglichen EU-Beitritt. Wir drängen die Mitgliedstaaten, die Verwendung von eingefrorenen russischen Vermögenswerten zur Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine zu erlauben und unterstreichen die Bedeutung der Beteiligung der Werchowna Rada und der ukrainischen Zivilgesellschaft an der Vorbereitung der EU-Finanzhilfen.“

Hintergrundinformationen

Am 20. Juni 2023 schlug die Kommission vor, eine Ukraine-Fazilität einzurichten und sie für den Zeitraum 2024 bis 2027 mit bis zu 50 Mrd. EUR in Form von Zuschüssen und Darlehen auszustatten.

Die Fazilität ersetzt die aktuelle bilaterale Unterstützung durch die EU im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt sowie das 18 Mrd. EUR umfassende MFA+-Programm, das Ende 2023 ausläuft. Die Unterstützung, die die Ukraine über das Instrument für Heranführungshilfe