Geoblocking: Vorschriften überarbeiten, verbleibende Hindernisse beseitigen 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Regeln zum Geoblocking sind seit vier Jahren in Kraft, aber Barrieren bleiben bestehen 
  • Mitgliedstaaten müssen die Regeln unverzüglich und vollständig anwenden und durchsetzen 
  • Eingeschränkte Verfügbarkeit von grenzüberschreitenden Katalogen für audiovisuelle Inhalte und Live-Sportveranstaltungen 
  • Weitere Bewertung möglicher Auswirkungen einer Ausweitung der Vorschriften auf den audiovisuellen Sektor erforderlich 

EU-Regeln zum Geoblocking müssen besser durchgesetzt und aktualisiert werden, um den digitalen Binnenmarkt zu stärken und den Verbrauchern wirksamer entgegenzukommen.

Am Mittwoch unterstrichen die Abgeordneten die Notwendigkeit, die EU-Vorschriften zum Geoblocking zu überarbeiten, insbesondere vor dem Hintergrund des beschleunigten digitalen Wandels und der Zunahme des Online-Einkaufs in den letzten Jahren. Die bestehenden Vorschriften ermöglichen es den Verbrauchern, ohne Einschränkungen online einzukaufen und grenzüberschreitend auf Dienstleistungen zuzugreifen. Die Abgeordneten sind jedoch der Ansicht, dass sie in vollem Umfang angewandt werden müssen, d.h. noch bestehende Hindernisse beseitigt werden müssen.

Verbesserungen der Vorschriften

Da die derzeitigen Vorschriften nicht für bestimmte digitale Dienste gelten, die urheberrechtlich geschützte Inhalte anbieten (z. B. E-Books, Musik, Software und Online-Spiele), weisen die Abgeordneten auf die potenziellen Vorteile hin, die sich aus der Einbeziehung dieser Dienste in die EU-Vorschriften ergeben würden, sofern der Anbieter über die erforderlichen Rechte für die betreffenden Hoheitsgebiete verfügt.

Die grenzüberschreitende Paketzustellung, die in der Verordnung nicht zwingend vorgeschrieben ist, bleibt ein Problem für die Verbraucher: Lieferbeschränkungen bei grenzüberschreitenden Online-Verkäufen betreffen immer noch mehr als 50 % der Einkaufsvorgänge. Die Abgeordneten fordern die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Verbrauchern den Zugang zu grenzüberschreitenden Paketzustelldiensten zu erleichtern und hier weitere Schritte zur Senkung der Transportkosten zu prüfen.

Die Abgeordneten weisen auch darauf hin, dass Online-Registrierung und Online-Zahlungsmethoden verbessert werden müssen, da sie in ihrer derzeitigen Form das Ziel der Verordnung, es den Kunden zu ermöglichen, „wie ortsansässige Personen einzukaufen“, untergraben.

Audiovisuelle Medien

Als Reaktion auf die eingeschränkten Verbesserungen beim grenzüberschreitenden Zugang zu Online-Katalogen mit audiovisuellen Inhalten und Live-Sportveranstaltungen betonen die Abgeordneten, wie wichtig es ist, die Geschäftsmodelle der Branche der audiovisuellen Dienste stetig zu modernisieren und an die neuen Erwartungen der Verbraucher anzupassen, was Verfügbarkeit, Bezahlbarkeit, Flexibilität und Qualität der Inhalte betrifft.

Die Abgeordneten verlangen eine Verbesserung bei der grenzüberschreitenden Verfügbarkeit und Auffindbarkeit von Sportveranstaltungen. Sie fordern die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sorgfältig alle Optionen zu prüfen, mit denen die ungerechtfertigten Hindernisse für den Zugang zu audiovisuellen Diensten und Übertragungen von Sportveranstaltungen abgebaut werden können, wobei die möglichen Auswirkungen auf die Vielfalt der Geschäftsmodelle und die der Kreativwirtschaft zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu berücksichtigen sind.

Eine Ausweitung des Geltungsbereichs der Vorschriften auf den audiovisuellen Sektor würde jedoch nach Meinung der Abgeordneten zu erheblichen Einnahmeverlusten führen, Investitionen in neue Inhalte gefährden, die kulturelle Vielfalt der Inhalte verringern, die Vertriebskanäle einschränken und letztlich die Preise für die Verbraucher erhöhen würde.

Die Abgeordneten fordern eine genauere Bewertung der möglichen Auswirkungen einer Ausweitung der Vorschriften auf den audiovisuellen Sektor sowie einen realistischen Zeitrahmen, damit sich der audiovisuelle Sektor anpassen und die kulturelle Vielfalt und die Qualität der Inhalte erhalten kann.

Der Bericht wurde mit 376 Ja-Stimmen, 111 Nein-Stimmen und 107 Enthaltungen angenommen.

Zitat

Berichterstatterin Beata Mazurek (EKR, PL) sagte: „Beim Online-Einkauf müssen die Verbraucher in der Lage sein, die besten Angebote zu nutzen und mit ihrer Bankkarte zu bezahlen, so wie es ein Ortsansässiger tun würde. Wir verstärken unsere Bemühungen zur Bekämpfung der Preisdiskriminierung und wollen es einfacher machen, grenzüberschreitende Lieferungen zu erhalten oder zu vereinbaren. Es ist auch an der Zeit, den Ansprüchen der Bürger gerecht zu werden, indem der Zugang zu Filmen, Serien und Sportveranstaltungen in ihrer Muttersprache erleichtert wird. Die Kommission sollte die Optionen für eine Aktualisierung der geltenden Vorschriften sorgfältig prüfen und dem audiovisuellen Sektor die nötige Unterstützung zukommen lassen."

Hintergrund

Am 30. November 2020 veröffentlichte die Kommission ihre erste Bewertung, in der sie die Auswirkungen dieser Vorschriften untersuchte und eine mögliche Ausweitung auf bestimmte digitale Dienste, die urheberrechtlich geschützte Inhalte anbieten (z. B. E-Books, Musik, Software und Online-Spiele), sowie auf audiovisuelle Dienste und Verkehrsdienste prüfte. Gemäß der Überprüfungsklausel soll der nächste Bericht vor 2025 erstellt werden.