Anerkennung der Elternschaft: Abgeordnete fordern gleiche Rechte für Kinder  

Pressemitteilung 
 
 

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  • Eine Elternschaft, die in einem EU-Land begründet wurde, sollte automatisch in der gesamten EU anerkannt werden 
  • Verweigerung der Anerkennung nur aus streng definierten Gründen und nach individueller Prüfung möglich, um Diskriminierung zu verhindern 
  • Ein neues Europäisches Elternschaftszertifikat soll Kosten und Bürokratie abbauen 

Das Parlament hat sich für die EU-weite Anerkennung der Elternschaft ausgesprochen, unabhängig von der Art der Familie des Kindes und davon, wie das Kind empfangen oder geboren wurde.

Mit 366 Stimmen gegen 145 bei 23 Enthaltungen sprachen sich die Abgeordneten am Donnerstag für einen Gesetzesentwurf aus, der sicherstellen soll, dass die Elternschaft eines Kindes in einem EU-Land auch von den übrigen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder nach nationalem Recht die gleichen Rechte in Bezug auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Sorgerecht oder Erbfolge haben.

Keine Änderungen im nationalen Familienrecht

Wenn es um die Feststellung der Elternschaft auf nationaler Ebene geht, können die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie z. B. eine Leihmutterschaft akzeptieren, doch die von einem anderen EU-Land begründete Elternschaft muss anerkannt werden – unabhängig davon, wie das Kind empfangen oder geboren wurde, und unabhängig von der Art der Familie des Kindes. Zwar kann die öffentliche Ordnung („ordre public“) ein Grund

dafür sein, die Anerkennung zu verweigern, aber dies wird nur in streng definierten Fällen möglich sein. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, um sicherzustellen, dass es keine Diskriminierung gibt, z. B. gegenüber Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern.

Europäisches Elternschaftszertifikat

Die Abgeordneten sprachen sich auch für die Einführung der Europäischen Elternschaftszertifikats aus, die den bürokratischen Aufwand verringern und die Anerkennung der Elternschaft in der EU erleichtern soll. Sie wird die nationalen Dokumente zwar nicht ersetzen, kann aber an deren Stelle verwendet werden und wird in allen EU-Sprachen und in elektronischem Format zugänglich sein.

Zitat

„Kein Kind sollte aufgrund seiner Familienzugehörigkeit oder seiner Geburt diskriminiert werden. Rein rechtlich ist es derzeit möglich, dass Kinder ihre Eltern verlieren, wenn sie in bestimmte EU-Mitgliedstaaten einreisen. Das ist inakzeptabel. Mit dieser Abstimmung kommen wir dem Ziel näher, sicherzustellen, dass man als Elternteil in einem Mitgliedstaat auch in allen anderen Mitgliedstaaten ein Elternteil ist", sagte die federführende Europaabgeordnete Maria-Manuel Leitão-Marques (S&D, PT) nach der Abstimmung im Plenum.

Nächste Schritte

Nachdem das Parlament konsultiert wurde, werden die EU-Regierungen nun einstimmig über die endgültige Fassung der Regeln entscheiden.

Hintergrund

Aktuell sind zwei Millionen Kinder in einer Lage, in der ihre Elternschaft in einem anderen EU-Land nicht anerkannt wird. Während das Unionsrecht bereits vorschreibt, dass die Elternschaft eines Kindes im Rahmen der Rechte, die ein Kind aus dem Unionsrecht erlangt, anerkannt wird, ist dies bei den Rechten des Kindes nach nationalem Recht nicht der Fall. Das Parlament sprach sich bereits 2017 für die grenzüberschreitende Anerkennung von Adoptionen aus und begrüßte 2022 die Initiative der Kommission in einer Entschließung. Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zielt darauf ab, die bestehenden Lücken zu schließen und sicherzustellen, dass alle Kinder in jedem Mitgliedstaat die gleichen Rechte genießen können.