Parlament beschließt neue Transparenzregeln für politische Werbung  

Pressemitteilung 
 
 

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  • Mehr Informationen über politische Werbung sollen Wählern fundierte Entscheidungen ermöglichen 
  • Schutz der Meinungsfreiheit und persönlicher Daten 
  • Sponsoring von Werbung von außerhalb der EU wird vor den Wahlen verboten sein 

Die neuen Regeln sollen das Vertrauen der Bürger in Wahlkampagnen stärken und helfen, Desinformation und Einflussnahme aus dem Ausland zu bekämpfen.

Das Parlament hat am Dienstag neue Regeln für die Transparenz und die Ausrichtung politischer Werbung angenommen, die Kampagnen für nationale Wahlen und für Referenden transparenter und widerstandsfähiger gegen Einmischung machen sollen. Die neuen Vorschriften regeln die politische Werbung, insbesondere die Online-Werbung, und schaffen gleichzeitig einen Rahmen, der den Wahlkampf für politische Akteure EU-weit erleichtert.


Erhöhte Transparenz und Rechenschaftspflicht

Nach den neuen Vorschriften muss politische Werbung klar gekennzeichnet werden. Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Medienschaffende sollen mühelos erkennen können, warum sie angesprochen werden, wer die Werbung finanziert hat, wie viel dafür bezahlt wurde und auf welche Wahlen oder Referenden sie sich bezieht. Alle politischen Online-Anzeigen und die damit verbundenen Informationen werden in einem öffentlichen Online-Archiv verfügbar sein.

Um die Einflussnahme aus dem Ausland auf die demokratischen Prozesse in Europa zu begrenzen, wird das Sponsoring von Werbung aus Ländern außerhalb der EU in den drei Monaten vor einer Wahl oder einem Referendum verboten sein.


Regulierung von Techniken der personalisierten Werbung ("targeting strategies")

Gezielte Werbeaktionen – Techniken zum Targeting und Amplifizieren – werden für politische Online-Werbung auf der Grundlage von personenbezogenen Daten, die von der betroffenen Person erhoben wurden, nur dann möglich sein, wenn deren ausdrückliche und gesonderte Zustimmung eingeholt wurde. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. ethnische Zugehörigkeit, Religion, sexuelle Ausrichtung) oder Daten Minderjähriger dürfen nicht verwendet werden.


Schutz Schutzes der Meinungsfreiheit

Die Vorschriften betreffen nur die bezahlte politische Werbung. Sie berühren weder den Inhalt politischer Anzeigen noch die Regeln für die Durchführung und Finanzierung politischer Kampagnen. Persönliche Ansichten, politische Meinungen, wie z. B. nicht gesponserte journalistische Inhalte, oder Mitteilungen über die Organisation und Teilnahme an Wahlen (z. B. Ankündigung von Kandidaten) durch offizielle nationale oder EU-Quellen sind nicht betroffen.


Zitat

Berichterstatter Sandro Gozi (Renew, FR) sagte: „Digitale Technologien erhöhen die Anfälligkeit der Bürger für Desinformation und Einflussnahme aus dem Ausland. Jetzt ist es wichtiger denn je, unsere demokratischen und Wahlprozesse zu schützen. Die heute angenommenen Regeln sind entscheidend, um Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, die Urheber politischer Botschaften zu erkennen und eine fundierte Entscheidung bei Wahlen zu treffen. Angesichts der bevorstehenden Europawahl appellieren wir an alle großen Online-Plattformen, die neuen Vorschriften umgehend umzusetzen und den digitalen Raum als sicheren Ort für den politischen Ideen- und Meinungsaustausch zu bewahren."


Nächste Schritte

Nach der Verabschiedung im Plenum (470 Stimmen dafür, 50 dagegen, 105 Enthaltungen) muss der Rat den Text als nächstes formell annehmen.

Die Vorschriften werden 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten gelten, während die Definitionen und Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Bereitstellung grenzüberschreitender politischer Werbung (auch für europäische politische Parteien und Fraktionen) bereits 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt gelten werden.

Mit diesen Vorschriften reagiert das Parlament direkt auf die Sorgen der Bürger um eine sichere und vertrauenswürdige digitale Gesellschaft, insbesondere auf Vorschlag 33 (5) aus den Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas.