Förderung der Herstellung von klimaneutralen Technologien in der EU
- Ziel ist es, den EU-Binnenmarkt für die Dekarbonisierung der Industrie fit zu machen
- Das Gesetz unterstützt die Herstellung von Schlüsseltechnologien, die zur Erreichung der EU-Klimaziele nötig sind
- Schnellere Genehmigungsverfahren und Einrichtung von „Net-Zero Industry Valleys“
- Neue Kriterien für öffentliche Aufträge und Auktionen für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen
Am Donnerstag billigte das Parlament das „Netto-Null-Industrie-Gesetz“, um die Herstellung der für die Dekarbonisierung erforderlichen Technologien in der EU zu fördern.
Die „Netto-Null-Industrie-Verordnung“ („Net-Zero Industry Act"), auf die sich Rat und Parlament bereits informell geeinigt haben, sieht vor, dass Europa bis 2030 40% der CO2-freien Technologien auf der Grundlage der nationalen Energie- und Klimapläne produziert. Darüber hinaus sollte die jährliche EU-Fertigungskapazität für Netto-Null-Technologien mindestens 15% der weltweiten Nachfrage nach den entsprechenden Technologien decken.
Zu den zu fördernden Technologien gehören Technologien für erneuerbare Energien, die Kernenergie, die Dekarbonisierung der Industrie, Netztechnologien, Energiespeichertechnologien und die Biotechnologie. Das Gesetz wird das Genehmigungsverfahren vereinfachen, indem es Höchstfristen für die Genehmigung von Projekten in Abhängigkeit von deren Umfang und Leistung festlegt.
Das Abkommen sieht die Einrichtung von „Netto-Null-Schnellstart-Regionen“ (spezifische Gebiete zur Beschleunigung von industriellen Tätigkeiten in Bezug auf Netto-Null-Technologien) vor, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, indem Teile der Sammlung von Umweltprüfungsdaten an die Mitgliedstaaten delegiert werden.
Kriterien für Nachhaltigkeit und Resilienz
Nationale Förderprogramme, die darauf abzielen, Haushalte und Verbraucher dazu zu bewegen, schneller auf Technologien wie Solarzellen und Wärmepumpen umzusteigen, müssen Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien berücksichtigen. Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und die Auktionen für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen sollten ebenfalls diesen Kriterien entsprechen, allerdings unter von der Kommission festzulegenden Bedingungen und für mindestens 30 % des jährlichen Auktionsvolumens pro Mitgliedstaat oder alternativ für mindestens 6 Gigawatt pro Jahr und Mitgliedstaat.
Die Gesetzgebung wird die Finanzierung aus nationalen Einnahmen des Emissionshandelssystems (ETS) und für die meisten strategischen Projekte durch die Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) vorsehen - ein Schritt in Richtung eines europäischen Souveränitätsfonds.
Zitat
„Diese Abstimmung ist eine gute Nachricht für die europäische Industrie und gibt den Ton für die nächste Wahlperiode an. Um all unsere wirtschaftlichen, klimatischen und energiepolitischen Ziele zu erreichen, brauchen wir die Industrie in Europa. Dieses Gesetz ist der erste Schritt, um unseren Markt für diesen Zweck fit zu machen", sagte der Berichterstatter Christian Ehler (EVP, DE).
Nächste Schritte
Das Gesetz wurde mit 361 gegen 121 Stimmen bei 45 Enthaltungen angenommen. Es muss nun vom Rat formell angenommen werden, um in Kraft zu treten.
Hintergrund
Um die europäischen Klimaziele für 2030 und 2050 zu erreichen, wird eine beträchtliche Menge an sauberen Energietechnologien benötigt. Europa ist größtenteils auf den Import dieser Technologien angewiesen, während viele Drittländer verstärkt in ihre Produktionskapazitäten für saubere Energie investieren.
Konferenz über die Zukunft Europas
Der „Net Zero Industry Act“ stimmt mit den Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas überein, indem er das Ziel der EU unterstützt, die europäische Energiesicherheit zu verbessern, Energieunabhängigkeit zu erreichen und einen gerechten Übergang zu gewährleisten, während gleichzeitig erschwingliche und nachhaltige Energie bereitgestellt wird (Vorschlag 3). Dieses Ziel entspricht der Rolle der EU als globaler Vorreiter in der nachhaltigen Energiepolitik und steht im Einklang mit den globalen Klimazielen. Im Einzelnen spiegelt das Gesetz Vorschlag 3 (Maßnahmen 1, 3, 5, 6), Vorschlag 11 (Maßnahme 1), Vorschlag 12 (Maßnahme 5), Vorschlag 17 (Maßnahme 1) und Vorschlag 18 (Maßnahme 2) wider, die alle zusammen darauf abzielen, einen nachhaltigen, widerstandsfähigen und unabhängigen Energierahmen in der EU zu fördern.
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