Roberta Metsola als Präsidentin des Europäischen Parlaments wiedergewählt
Die Abgeordneten haben am Dienstag Roberta Metsola (EVP, MT) mit 562 Stimmen im ersten Wahlgang als Präsidentin des Europäischen Parlaments bis 2027 wiedergewählt.
Roberta Metsola gewann die Wahl im ersten Wahlgang, in dem sie eine absolute Mehrheit von 562 der 699 abgegebenen Stimmen in geheimer Abstimmung per Stimmzettel unter zwei Kandidaten erhielt. Sie wird das Parlament in den ersten zweieinhalb Jahren der 10. Legislaturperiode weiter führen.
Abstimmungsergebnisse
1. Roberta Metsola (EVP, MT) 562
2. Irene Montero (Die Linke, ES): 61
Abgegebene Stimmen insgesamt: 699
Leere oder ungültige Stimmzettel: 76
Erforderliche absolute Mehrheit: 312
Wer ist Roberta Metsola?
Roberta Metsola wurde 1979 in Malta geboren und ist seit 2013 Mitglied des Europäischen Parlaments. Sie wurde im November 2020 zur Ersten Vizepräsidentin gewählt und war nach dem Tod von Präsident David Sassoli am 11. Januar 2022 geschäftsführende Präsidentin des Parlaments. Am 18. Januar 2022 wurde sie für die zweite Hälfte der 9. Wahlperiode zur Präsidentin gewählt. Sie ist nach Simone Veil (1979-1982) und Nicole Fontaine (1999-2002) die dritte Präsidentin des Europäischen Parlaments.
Nach ihrer Wahl sagte Präsidentin Metsola in ihrer Rede vor dem Parlament: „Gemeinsam müssen wir für eine Politik der Hoffnung einstehen, für unseren Traum von Europa. Ich möchte, dass die Menschen den Glauben an und die Begeisterung für unser Projekt wiedererlangen. Den Glauben daran, dass unser gemeinsamer Raum sicherer, gerechter und fairer wird, mit mehr Gleichheit, und dass wir gemeinsam stärker und besser sind. Den Glauben daran, dass unser Europa ein Europa für alle ist.“
Eine vollständige Fassung der Rede der Präsidentin wird in Kürze auf der Website des Parlaments verfügbar sein.
Die vollständige Ansprache der Präsidentin finden Sie hier.
Pressekonferenz
Um 13.00 Uhr wird die neue Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola im Pressekonferenzenraum Daphne Caruana Galizia des Europäischen Parlaments in Straßburg sich an die Medien wenden. Alle Informationen zur Teilnahme finden Sie in diesem Hinweis für die Medien.
Erklärungen der Kandidatinnen vor der Abstimmung
Die beiden Kandidatinnen haben vor dem ersten Wahlgang kurze Erklärungen abgegeben.. Sie können sich die beiden Reden hier ansehen (oder direkt anwählen: Roberta Metsola und Irene Montero).
Über das Amt des Präsidenten des Parlaments
Die Präsidentin hat weitreichende exekutive und repräsentative Befugnisse und ist dafür zuständig, die Einhaltung der Geschäftsordnung sicherzustellen. Ihre Aufgaben sind in Artikel 22 der Geschäftsordnung festgelegt. „Der Präsident leitet im Einklang mit dieser Geschäftsordnung sämtliche Arbeiten des Parlaments und seiner Organe und besitzt alle Befugnisse, um bei den Beratungen des Parlaments den Vorsitz zu führen und deren ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten“, heißt es dort.
Gemäß Artikel 14 des Vertrags über die Europäische Union wählt das Parlament „aus seiner Mitte seinen Präsidenten und sein Präsidium“. Seit der ersten allgemeinen Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 1979 wird der Präsident für eine verlängerbare Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt. Das bedeutet, dass es in jeder Legislaturperiode normalerweise zwei Präsidenten gibt. Seit der Gründung des Parlaments im Jahr 1952 hat es insgesamt 31 Präsidenten gegeben, 17 seit 1979.
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