EU-Gesetz zur Abholzung: Firmen sollen ein Jahr mehr für Umsetzung bekommen 

Pressemitteilung 
 
 

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Der EU-Konsum ist die Ursache für rund 10% der weltweiten Entwaldung © adamikarl / Adobe Stock  

Das EU-Abholzungsgesetz sollte ein Jahr später angewendet werden. Unternehmen könnten dann besser sicherstellen, dass in der EU verkaufte Produkte nicht von abgeholzten Flächen stammen.

Als Reaktion auf die Bedenken von EU-Mitgliedstaaten, Nicht-EU-Ländern, Händlern und Wirtschaftsbeteiligten, dass sie nicht in der Lage wären, die Vorschriften der EU-Entwaldungsverordnung vollständig einzuhalten, wenn sie ab Ende 2024 gelten würden, hat das Europäische Parlament in Brüssel gefordert, das Anwendungsdatum der Entwaldungsverordnung um ein Jahr zu verschieben.

Das Plenum beschloss im Oktober 2024, den Vorschlag der Kommission im Rahmen des Dringlichkeitsverfahrens (Artikel 170 Absatz 6) zu behandeln. Heute hat es die Verschiebung mit 371 Stimmen gegen 240 Stimmen und 30 Enthaltungen gebilligt.

Große Marktteilnehmer und Händler müssten die sich aus dieser Verordnung ergebenden Verpflichtungen ab dem 30. Dezember 2025 einhalten, während Kleinst- und Kleinunternehmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit hätten. Diese zusätzliche Zeit würde den betroffenen Unternehmen in aller Welt erlauben, die Vorschriften von Anfang an reibungslos umzusetzen, ohne die Ziele des Gesetzes zu untergraben.

Das Parlament nahm auch andere von den Fraktionen vorgeschlagene Änderungen an, darunter die Schaffung einer neuen Kategorie von Ländern, die hinsichtlich der Entwaldung „kein Risiko“ darstellen, zusätzlich zu den bestehenden drei Kategorien „geringes“, „normales“ und „hohes“ Risiko.

Für Länder, die als „kein Risiko“ eingestuft werden, d. h. für Länder mit stabiler oder zunehmender Entwicklung der Waldfläche, gelten deutlich weniger strenge Anforderungen, da das Risiko der Entwaldung vernachlässigbar ist oder gar nicht besteht.

Die Kommission muss bis zum 30. Juni 2025 ein länderspezifisches Benchmarking-System fertigstellen.

Nächste Schritte

Das Parlament beschloss, dieses Dossier für interinstitutionelle Trilog-Verhandlungen an den Ausschuss zurückzuverweisen. Damit diese Änderungen in Kraft treten können, muss ein informeller Kompromiss anschließend noch von Rat und Parlament gebilligt werden. Er wird dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Hintergrund

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 420 Millionen Hektar Wald - eine Fläche größer als die EU - durch Entwaldung verloren gegangen sind. Der EU-Verbrauch macht etwa 10 % der weltweiten Entwaldung aus. Palmöl und Soja sind für mehr als zwei Drittel davon verantwortlich.

Die vom Parlament am 19. April 2023 verabschiedete Entwaldungsverordnung zielt darauf ab, den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen. Dafür soll die Entwaldung im Zusammenhang mit dem EU-Verbrauch von Erzeugnissen aus Rindern, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Gummi, Holzkohle und bedrucktem Papier verhindert werden. Die Bestimmungen sind bereits seit dem 29. Juni 2023 in Kraft und sollten von den Unternehmen ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 angewandt werden.