Entwaldungsgesetz: Unternehmen bekommen ein zusätzliches Jahr zur Umsetzung
- Neue Vorschriften gelten ab dem 30. Dezember 2025 statt 2024
- Kommission verpflichtet sich, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren
- Eine Fläche größer als die EU ging zwischen 1990 und 2020 durch Entwaldung verloren
Unternehmen erhalten ein weiteres Jahr Zeit, um die neue EU-Entwaldungsverordnung umzusetzen, mit der der Verkauf in der EU von Produkten von abgeholztem Flächen gestoppt werden soll.
Das Parlament hat die vorläufige politische Einigung mit dem Rat zur Verschiebung der neuen Vorschriften mit 546 Stimmen zu 97 bei 7 Enthaltungen angenommen.
Große Marktteilnehmer und Händler müssen nun ab dem 30. Dezember 2025 die Verpflichtungen dieser Verordnung einhalten, und Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026. Das zusätzliche Jahr soll Unternehmen weltweit helfen, die Regeln von Anfang an reibungsloser umzusetzen, ohne die Ziele des Gesetzes zu untergraben.
Mitgliedstaaten, Drittländer, Händler und Marktteilnehmer hatten Bedenken geäußert, sie könnten nicht in der Lage sein, die Vorschriften bis zum 31. Dezember 2024 in vollem Umfang zu erfüllen. Daraufhin hat die Kommission vorgeschlagen, den Geltungsbeginn der Entwaldungsverordnung zu verschieben.
Auf Drängen des Parlaments hat sich die Kommission verpflichtet, sowohl das Informationssystem für Betreiber und Marktteilnehmer als auch den Vorschlag zur Risikoeinstufung von Ländern und Regionen so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2025, bereitzustellen. Eine allgemeine Überprüfung der Verordnung ist spätestens bis zum 30. Juni 2028 vorgesehen. Dabei wird die Kommission zusätzliche Maßnahmen zur Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungslast für Unternehmen prüfen.
Zitat
Nach der Abstimmung erklärte die Berichterstatterin Christine Schneider (EVP, DE):
„Wir haben unser Versprechen gehalten. Wir haben auf die Branchen gehört, die mit Schwierigkeiten konfrontiert sind, und sichergestellt, dass betroffene Unternehmen, Forst- und Landwirte sowie Behörden ein zusätzliches Jahr zur Vorbereitung erhalten. Diese Zeit muss wirksam genutzt werden, um sicherzustellen, dass die in der verbindlichen Erklärung der Kommission angekündigten Maßnahmen, einschließlich der Datenplattform und der Risikoklassifizierung, konsequent umgesetzt werden, um mehr Planbarkeit entlang der gesamten Lieferkette zu schaffen. In der Überprüfungsphase wird eine Folgenabschätzung sowie weitere Vereinfachungen für Länder oder Regionen mit geringem Risiko folgen. Dies bietet Ländern einen zusätzlichen Anreiz, ihre Waldschutzpraktiken zu verbessern.
Das Parlament wird den Prozess genau überwachen, um Bürokratie abzubauen und sicherzustellen, dass den Worten der Kommission Taten folgen. Unser Ziel bleibt klar: Weder die Interessenvertreter noch die Verbraucher dürfen durch die Umsetzung dieser Verordnung negativ beeinflusst werden.“
Nächste Schritte
Damit die einjährige Verschiebung in Kraft treten kann, muss der vereinbarte Text noch vom Rat gebilligt und bis Ende 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Hintergrund
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 etwa 420 Millionen Hektar Wald — eine Fläche größer als die EU — durch Abholzung verloren gingen. Der EU-Konsum macht etwa 10 % der globalen Entwaldung aus, mehr als zwei Drittel davon stammen aus der Produktion von Palmöl und Soja.
Die EU-Entwaldungsverordnung zielt darauf ab, den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen, indem sie Entwaldung im Zusammenhang mit dem EU-Verbrauch von Produkten wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Gummi, Holzkohle und bedrucktem Papier verhindert.
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