Nachhaltigkeit- und Sorgfaltspflichten: Abgeordnete stimmen für Eilverfahren
Das Parlament wird somit am Donnerstag entscheiden, ob neue Anforderungen der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten aufgeschoben werden.
Mit 427 Ja-Stimmen, 221 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen stimmten die Abgeordneten am Dienstag für eine beschleunigte Behandlung des Vorschlags über die Verschiebung der Einführung von Maßnahmen zur Sozial- und Umweltberichterstattung sowie zur Sorgfaltspflicht.
Der Vorschlag, über den am Donnerstag abgestimmt werden soll, sieht eine Verschiebung des Inkrafttretens von Sozial- und Umweltberichterstattung um zwei Jahre für kleinere und mittlere Unternehmen vor, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen.
Im Rahmen der Abstimmung am Donnerstag werden die Abgeordneten auch darüber entscheiden, ob die Anwendung von Sorgfaltspflichten für Unternehmen und ihre Geschäftspartner verschoben werden.
Nächste Schritte
Der Rat der EU, in dem die Minister der Mitgliedstaaten vertreten sind, hat den Vorschlag der Kommission zur aufgeschobenen Anwendung ohne Änderungen angenommen. Wenn die Abgeordneten des Europäischen Parlaments diesen Text am Donnerstag billigen, müssten die Vorschriften nur noch vom Rat formell genehmigt werden, um in Kraft zu treten.
Hintergrund
Am 26. Februar 2025 legte die Europäische Kommission das Vereinfachungspaket „Omnibus I“ vor. Es umfasst unter anderem eine Richtlinie zur Verschiebung der Anwendung der Vorschriften zur Sorgfaltspflicht und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, über die die Abgeordneten am Donnerstag abstimmen werden, sowie eine weitere Richtlinie zur Änderung des Umfangs und des Inhalts sowohl der Sorgfaltspflichtvorschriften als auch der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Arbeit an der zweiten der beiden Richtlinien wird nun im Rechtsausschuss des Parlaments beginnen.
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