Neue Vorschriften für Design, Wiederverwendung und Recycling im Automobilsektor 

Pressemitteilung 
 
 

Diese Seite teilen: 

  • Verbindliche Ziele für die Verwendung von recycelten Materialien in Neufahrzeugen 
  • Verstärkte Herstellerverantwortung für die Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen 
  • Von den 285,6 Millionen Kraftfahrzeugen in der EU erreichen jedes Jahr 6,5 Millionen das Ende ihrer Lebensdauer 

Am Dienstag nahm das EP Vorschläge zur Kreislaufwirtschaft an, die den Lebenszyklus eines Fahrzeugs vom Entwurf bis zur endgültigen Behandlung am Ende seiner Lebensdauer abdecken.

Der Text, angenommen mit 431 Ja-, 145 Nein-Stimmen und 76 Enthaltungen, zielt darauf ab, den Übergang des Automobilsektors zur Kreislaufwirtschaft zu fördern, indem die mit der Herstellung und der Behandlung von Altfahrzeugen verbundenen Umweltauswirkungen verringert und die Nachhaltigkeit der Automobilrecyclingindustrie in Europa gestärkt werden.

Ausnahme gelten für Spezialfahrzeuge, Fahrzeuge, die für die Streitkräfte, den Zivilschutz, die Feuerwehr und Rettungsdienste konzipiert und gebaut wurden, sowie Fahrzeuge von historischem und besonderem kulturellem Interesse.

Verbessertes Fahrzeugdesign und Verwendung von recycelten Materialien

Neue Fahrzeuge sollten so konstruiert sein, dass möglichst viele Teile und Komponenten leicht ausgebaut werden können, um sie, soweit technisch möglich, zu ersetzen, wiederzuverwenden, zu recyceln, wiederaufzuarbeiten oder zu überholen.

Die Abgeordneten wollen, dass der in jedem neuen Fahrzeugtyp verwendete Kunststoff innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten der Vorschriften mindestens 20 % recycelten Kunststoff enthält. Sie möchten außerdem, dass die Hersteller innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten der Vorschriften ein Ziel von mindestens 25 % erreichen, sofern ausreichend recycelter Kunststoff zu angemessenen Preisen verfügbar ist. Darüber hinaus möchten sie, dass die Kommission nach einer Machbarkeitsstudie Ziele für recycelten Stahl und Aluminium sowie deren Legierungen festlegt.

Strengere Vorschriften für die Entsorgung und Ausfuhr von Altfahrzeugen

Drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften würden die Hersteller eine erweiterte Herstellerverantwortung haben, d. h. sie müssten die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Fahrzeugen, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, übernehmen. Die Abgeordneten wollen eine bessere Unterscheidung zwischen Gebrauchtfahrzeugen und Altfahrzeugen, mit einem Ausfuhrverbot für Fahrzeuge, die als Altfahrzeuge gelten.

Zitat

Die Ko-Berichterstatter Jens Gieseke (EVP, DE) aus dem Umweltausschuss und Paulius Saudargas (EVP, LT) aus dem Binnenmarktausschuss erklärten: „Das Parlament unterstützt die Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor. Wir fördern die Ressourcensicherheit, schützen die Umwelt und gewährleisten Nachhaltigkeit. Um eine Überlastung der Industrie zu vermeiden, haben wir realistische Ziele festgelegt und für weniger Bürokratie und fairen Wettbewerb gesorgt.“

Nächste Schritte

Da der Rat seinen Standpunkt bereits Anfang des Sommers angenommen hat, werden die interinstitutionellen Verhandlungen voraussichtlich unverzüglich beginnen.

Hintergrund

Am 13. Juli 2023 hat die Kommission eine neue Verordnung über Kreislaufwirtschaftsanforderungen für die Konstruktion von Fahrzeugen und eine verbesserte Bewirtschaftung von Altfahrzeugen vorgeschlagen, die mit den Zielen des Europäischen Grünen Deals und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft im Einklang steht.

Im Jahr 2023 wurden in der EU 14,8 Millionen Kraftfahrzeuge hergestellt, während 12,4 Millionen Fahrzeuge zugelassen wurden. Auf den Straßen der EU sind 285,6 Millionen Kraftfahrzeuge unterwegs, und jedes Jahr erreichen rund 6,5 Millionen Fahrzeuge das Ende ihrer Lebensdauer.