Asylrecht: Neue Regeln zu sicheren Drittstaaten und Herkunftsstaaten
- Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Kosovo, Indien, Marokko und Tunesien gelten künftig als sicher für ihre eigenen Staatsangehörigen
- EU-Beitrittskandidaten gelten ebenfalls als sicher
- Neue Bedingungen für die Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten, ob ein Land für Antragstellende ohne Staatsangehörigkeit dieses Landes als sicher gilt
- EU-Staaten können Abkommen mit Drittstaaten schließen, in denen Asylanträge geprüft werden
Am Dienstag hat das Parlament Änderungen an den Verordnungen über das EU-Asylverfahren angenommen, um die Bearbeitung von Asylanträgen zu beschleunigen.
Mit 408 Stimmen dafür, 184 dagegen und 60 Enthaltungen billigte das Parlament die Einführung einer EU-weiten Liste sicherer Herkunftsstaaten. Zudem stimmten die Abgeordneten der Einigung über die Verordnung zur Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats zu (396 Stimmen dafür, 226 dagegen, 30 Enthaltungen).
Sichere Herkunftsstaaten
Die neue EU-weite Liste sicherer Herkunftsstaaten ermöglicht eine beschleunigte Bearbeitung von Asylanträgen von Staatsangehörigen der aufgeführten Länder – Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Kosovo, Indien, Marokko und Tunesien. Nach den neuen Regeln liegt es beim einzelnen Antragsteller bzw. der einzelnen Antragstellerin nachzuweisen, dass diese Einstufung im konkreten Fall nicht anwendbar ist, etwa aufgrund einer begründeten Furcht vor Verfolgung oder eines ernsthaften Schadens bei Rückkehr in das Herkunftsland.
Beitrittskandidaten
EU-Beitrittskandidaten gelten ebenfalls als sichere Herkunftsstaaten, es sei denn, relevante Umstände legen etwas anderes nahe. Dazu zählen etwa wahllose Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts, eine EU-weite Anerkennungsquote von über 20 % für ihre Staatsangehörigen oder wirtschaftliche Sanktionen aufgrund von Maßnahmen, die Grundrechte und Grundfreiheiten beeinträchtigen.
Aussetzung und nationale Listen
Die Kommission wird die Lage in den aufgelisteten Ländern sowie in den Kandidatenländern überwachen und sich ändernde Umstände berücksichtigen. Sie kann vorübergehend feststellen, dass ein Land nicht mehr als sicher gilt, oder dessen dauerhafte Streichung von der Liste vorschlagen. Die Mitgliedstaaten können auf nationaler Ebene zusätzliche sichere Herkunftsstaaten benennen.
Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats
EU-Mitgliedstaaten können das Konzept des sicheren Drittstaats auf Asylantragstellende anwenden, die nicht Staatsangehörige des betreffenden Landes sind, und ihren Antrag als unzulässig erklären, wenn eine von drei Bedingungen erfüllt ist:
- Es besteht eine Verbindung zwischen dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin und dem Drittstaat, etwa durch Familienangehörige, einen früheren Aufenthalt oder sprachliche, kulturelle oder ähnliche Bindungen;
- die Person ist auf dem Weg in die EU durch den Drittstaat gereist und hätte dort wirksamen Schutz beantragen können;
- es besteht ein bilaterales, multilaterales oder EU-weites Abkommen oder eine entsprechende Vereinbarung mit dem Drittstaat über die Aufnahme von Asylsuchenden, ausgenommen unbegleitete Minderjährige.
Diese von der EU oder ihren Mitgliedstaaten mit einem Drittstaat geschlossenen Abkommen zur Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats müssen eine Bestimmung enthalten, die den Drittstaat verpflichtet, Anträge auf wirksamen Schutz, die von den betroffenen Personen gestellt werden, in der Sache zu prüfen.
Vorzeitige Anwendung bestimmter Bestimmungen
Die Einstufung eines Drittstaats als sicher kann sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene mit Ausnahmen für bestimmte Teile seines Hoheitsgebiets oder klar abgrenzbare Personengruppen erfolgen. Sowohl diese Bestimmung als auch die beschleunigten Grenzverfahren für Antragstellende aus Ländern mit einer Asylanerkennungsquote von unter 20 % können bereits vor dem Inkrafttreten der EU-Asylvorschriften im Juni 2026 angewandt werden.
Zitate
Berichterstatter Alessandro Ciriani (EKR, Italien) erklärte: „Die Liste der sicheren Herkunftsländer ist ein politischer Wendepunkt in der Migrationspolitik der EU. Diese Rechtsvorschrift beendet die Zeit der Unklarheiten und gibt eine klare Richtung vor: gemeinsame Regeln, schnellere und wirksamere Verfahren, Schutz des Asylrechts für diejenigen, die Anspruch darauf haben, und ein entschlossenes Vorgehen gegen Missbrauch. Die EU stattet sich mit klaren, durchsetzbaren Regeln aus, die auf gemeinsamer Verantwortung beruhen.“
Berichterstatterin Lena Düpont (EVP, Deutschland) sagte: „„Mit der heutigen Abstimmung über das Konzept der sicheren Drittstaaten legen wir einen weiteren wichtigen Grundstein für ein funktionierendes, glaubwürdiges Asylsystem. Indem wir es ermöglichen, offensichtlich unbegründete Asylanträge künftig schneller und effizienter abzulehnen, beschleunigen wir die Asylverfahren, entlasten die Systeme der Mitgliedstaaten und helfen den Menschen, nicht jahrelang in einer rechtlichen Grauzone festzustecken.“
Nächste Schritte
Die Vereinbarungen müssen nun noch förmlich vom Rat angenommen werden.
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