Gemäß Artikel 129 der Geschäftsordnung schlägt der Rat zusammen mit dem gewählten Kommissionspräsidenten die designierten Kommissionsmitglieder vor. Jedem designierten Kommissionsmitglied wird von der gewählten Kommissionspräsidentin gemäß den von ihr festgelegten politischen Leitlinien die Verantwortung für einen bestimmten Politikbereich (Portfolio) übertragen. Die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments bewerten jedes der designierten Kommissionsmitglieder, bevor im Plenum über die Ernennung des gesamten Kollegiums abgestimmt wird.
Prüfung der Interessenerklärungen durch den Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss führt vor den Anhörungen im Ausschuss eine umfassende Prüfung der Erklärung über die finanziellen Interessen der designierten Kommissionsmitglieder durch, um die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie mögliche Interessenskonflikte zu beurteilen.
Bei Zweifeln kann der Rechtsausschuss zusätzliche Informationen anfordern oder das designierte Kommissionsmitglied zu einem Gespräch einladen. Er kann auch Empfehlungen zur Lösung eines Interessenkonflikts aussprechen.
Bevor die Bestätigungsanhörungen durch die zuständigen Ausschüsse stattfinden können, muss der Rechtsausschuss schriftlich bestätigen, dass kein Interessenkonflikt vorliegt. Wenn keine Lösung für einen bestimmten Interessenkonflikt gefunden wird, kommt der Rechtsausschuss zu dem Schluss, dass der designierte Kommissar nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben.
Schriftliches Verfahren: Fragen der Abgeordneten
Der designierte Kommissar muss mehrere Fragen schriftlich beantworten, darunter auch einige von Abgeordneten der Ausschüsse, die für das ihm zugewiesene Ressort zuständig sind. Ein erster Fragenblock dreht sich um seine allgemeine Kompetenz, sein europäisches Engagement und seine persönliche Unabhängigkeit, die Verwaltung des Ressorts und die geplante Zusammenarbeit mit dem Parlament. Die Fachausschüsse bereiten eine Reihe spezifischer Fragen zum Ressort vor.
Die Lebensläufe aller designierten Kommissionsmitglieder und ihre Antworten auf die schriftlichen Fragen werden vor den Anhörungen auf der Website des EP veröffentlicht.
Bestätigungsanhörungen in den zuständigen Ausschüssen
Das designierte Kommissionsmitglied wird zu einer dreistündigen Anhörung vor den für sein Ressort zuständigen Ausschüssen des EP eingeladen, die live übertragen wird. Der Kandidat gibt zu Beginn eine Erklärung von maximal 15 Minuten ab und beantwortet anschließend die Fragen der Abgeordneten.
In Ausnahmefällen kann eine Bestätigungsanhörung in einem anderen Format durchgeführt werden, wenn die Zuständigkeiten eines designierten Kommissionsmitglieds in den Zuständigkeitsbereich von zwei oder mehr Ausschüssen fallen, ohne dass einer von ihnen als in der Hauptsache zuständig befunden wird. Das designierte Kommissionsmitglied wird dann auf der Grundlage einer Empfehlung der Konferenz der Ausschussvorsitzenden von diesen Ausschüssen gemeinsam bis zu vier Stunden lang angehört.
Die Anhörungen zur Bestätigung sind öffentlich und werden per Webstream übertragen.
Bewertung nach der Anhörung im Ausschuss
Die Vorsitzenden und Koordinatoren des/der zuständigen Ausschusses/Ausschüsse müssen ihre Bewertung eines designierten Kommissionsmitglieds innerhalb von 24 Stunden nach der Anhörung abschließen und sollten sich zu diesem Zweck „unverzüglich“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit (hinter verschlossenen Türen) treffen. Der/die für die Anhörung zuständige(n) Ausschuss/Ausschüsse kann/können das designierte Kommissionsmitglied auch um weitere schriftliche Informationen bitten oder eine kürzere zusätzliche Anhörung organisieren.
Die Koordinatoren der Fraktionen erstellen für jeden Kandidaten ein Bewertungsschreiben, in dem angegeben wird, ob ein Kandidat sowohl
- für die Position als „Mitglied des Kollegiums“ (der Europäischen Kommission) als auch
- für die Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben
qualifiziert ist. Dieses Schreiben wird dann innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Bewertung zur Prüfung an die Konferenz der Ausschussvorsitzenden weitergeleitet.
Abschluss des Anhörungsverfahrens
Nach einem Gedankenaustausch und sofern sie nicht beschließt, weitere Informationen anzufordern, erklärt die Konferenz der Präsidenten die Anhörungen zur Bestätigung für beendet. Erst zu diesem Zeitpunkt können die Bewertungsschreiben veröffentlicht und Kommentare zur Bewertung abgegeben werden.
Vorstellung des Kollegiums und Abstimmung im Plenum über die Einsetzung der neuen Kommission
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Anhörungen sowie der Konsultationen mit den Fraktionen des Parlaments stellt die gewählte Kommissionspräsidentin das gesamte Kollegium der designierten Kommissionsmitglieder und ihr Programm in einer Sitzung des Parlaments vor.
Nach einer Debatte entscheiden die Abgeordneten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ob sie das neue Kollegium der Kommissionsmitglieder für eine Amtszeit von fünf Jahren einsetzen. Es kann die Abstimmung auf die folgende Sitzung vertagen.
Das Verfahren zur Genehmigung des Kollegiums der Kommissionsmitglieder durch das Parlament ist in Anlage VII der Geschäftsordnung ausführlich beschrieben.