Von der neunten zur zehnten Wahlperiode 

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Bis April werden außerdem noch Ausschusssitzungen abgehalten, in deren Rahmen die Abgeordneten über Gesetzesvorschläge debattieren und abstimmen.


Trilogverhandlungen

Interinstitutionelle Verhandlungen sind für die Annahme von EU-Rechtsvorschriften heute die gängige Praxis. Die gesetzgebenden Organe (das Europäische Parlament und der Rat der EU, der die Regierungen der Mitgliedstaaten vertritt) haben dadurch die Möglichkeit, in jeder Phase des Gesetzgebungsverfahrens eine Einigung über Kommissionsvorschläge zu erzielen.

Gelangen die Verhandlungsführer im Rahmen eines Trilogs zu einem Kompromiss, dann muss der Kompromisstext von Rechts- und Sprachsachverständigen korrekturgelesen und übersetzt werden. Anschließend wird er den Ministerinnen und Ministern der EU und dem Parlamentsplenum zur endgültigen Billigung vorgelegt.

Dieses Jahr mussten die Trilogverhandlungen bis Mitte März abgeschlossen sein, damit Schlussabstimmungen im Plenum noch vor Ende der laufenden Wahlperiode stattfinden und entsprechende Gesetzestexte noch vor der Sommerpause im Amtsblatt veröffentlicht werden können.

Ist es nicht möglich, an einem Dossier alle Arbeiten auf fachlicher Ebene abzuschließen, dann kann in der neuen Wahlperiode eine Berichtigung vorgelegt werden.

Im März 2024 verschaffen sich die Vorsitzenden der Ausschüsse im Rahmen der Konferenz der Ausschussvorsitze einen Überblick über den aktuellen Stand der ausstehenden Gesetzgebungsdossiers und richten den Blick auf die neue Wahlperiode.


Was geschieht mit „unerledigten Angelegenheiten“?

Das Parlament setzt alles daran, die Arbeit an allen Rechtsvorschriften vor Ende der laufenden Wahlperiode abzuschließen. Dennoch werden einige Gesetzgebungsdossiers bis zur Wahl zwangsläufig unvollendet bleiben.

Als „unerledigte Angelegenheiten“ gelten alle Gesetzesvorschläge, bei denen die gesetzgebenden Organe – also Parlament und Rat – das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet haben, dieses aber nicht bis Ende der Wahlperiode abgeschlossen wurde. Der Grund dafür kann zum Beispiel sein, dass in den interinstitutionellen Verhandlungen keine Einigung erzielt werden konnte, oder dass es den Regierungen der Mitgliedstaaten bisher nicht gelungen ist, sich auf einen gemeinsamen Standpunkt zu einigen.

Generell gelten alle unerledigten Angelegenheiten des Parlaments am Ende der letzten Tagung vor der nächsten Wahl als verfallen (Artikel 240 der Geschäftsordnung des Parlaments).

Konkret gilt:

- Alle Gesetzgebungsdossiers, die vom Parlament vor der Wahl angenommen wurden (sei es in erster oder in zweiter Lesung oder im Rahmen eines Anhörungsverfahrens), bleiben für das nächste Parlament rechtsverbindlich.

- Gesetzgebungsdossiers, die dem Plenum nicht vor der Wahl vorgelegt werden, werden nicht mehr bearbeitet (weder in Ausschüssen noch im Rahmen von Trilogen, sofern noch keine Einigung erzielt wurde). Das neue Parlament könnte jedoch beschließen, die Arbeit daran wieder aufzunehmen.

Zu Beginn der neuen Wahlperiode entscheidet die Konferenz der Präsidenten (der Präsident bzw. die Präsidentin des Parlaments und die Fraktionsvorsitzenden) auf der Grundlage von mit Gründen versehenen Anträgen der Parlamentsausschüsse, ob die Arbeit an „unerledigten Angelegenheiten“ wieder aufgenommen wird (Artikel 240 der Geschäftsordnung des Parlaments).

Dieser Beschluss wird von der Konferenz der Präsidenten voraussichtlich im Oktober 2024 gefasst und anschließend im Plenum bekanntgegeben – wahrscheinlich ebenfalls im Oktober 2024.

Entscheiden die Konferenz der Präsidenten und das Plenum, die Arbeit fortzusetzen, geht das neu gewählte Parlament zur nächsten Phase des jeweiligen Entscheidungsprozesses über.

Wenn nötig, wird ein neuer Berichterstatter bzw. eine neue Berichterstatterin ernannt.

Für gewöhnlich beschließt die Konferenz der Präsidenten, die gesamte unterbrochene legislative Arbeit wieder aufzunehmen. Ausnahmen werden jedoch zum Beispiel für Dossiers gemacht, die nicht mehr aktuell sind und zu denen ein neuer Kommissionsvorschlag oder eine erneute Befassung des Rates erwartet wird.