Einreichung einer Petition beim Europäischen Parlament

Person submitting a petition to the European Parliament writing on a laptop

Submitting a petition at the European Parliament

Das Recht auf Petitionen: Kurzdarstellungen zur Europäischen Union und Leitlinien Petitionsausschuss

Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht haben alle Bürger der Europäischen Union sowie alle natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz oder Sitz in den Mitgliedstaaten das Recht, in Angelegenheiten, die in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, eine als Beschwerde oder Ersuchen abgefasste Petition an das Europäische Parlament zu richten. Petitionen werden vom Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments geprüft, der über ihre Zulässigkeit befindet und sie weiterbearbeitet.