Einreichung einer Petition beim Europäischen Parlament

Submitting a petition at the European Parliament
Das Recht auf Petitionen: Kurzdarstellungen zur Europäischen Union und Leitlinien Petitionsausschuss
Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht haben alle Bürger der Europäischen Union sowie alle natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz oder Sitz in den Mitgliedstaaten das Recht, in Angelegenheiten, die in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, eine als Beschwerde oder Ersuchen abgefasste Petition an das Europäische Parlament zu richten. Petitionen werden vom Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments geprüft, der über ihre Zulässigkeit befindet und sie weiterbearbeitet.
Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht haben alle Bürger der Europäischen Union sowie alle natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz oder Sitz in den Mitgliedstaaten das Recht, in Angelegenheiten, die in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, eine als Beschwerde oder Ersuchen abgefasste Petition an das Europäische Parlament zu richten. Petitionen werden vom Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments geprüft, der über ihre Zulässigkeit befindet und sie weiterbearbeitet.
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Veröffentlichungen des Europäischen Parlaments für rechtliche und administrative Informationen
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Weitere Informationen
- BERICHT über das Ergebnis der Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2021
- BERICHT über das Ergebnis der Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2020
- Zusammenarbeit des Petitionsausschusses mit den Ausschüssen des Europäischen Parlaments und Auswirkungen auf ihre Arbeit
- Petitions to the European Parliament: How does it work? (EN)