I. Voraussetzungen und Anforderungen
1.1 Gründe für das Einreichen einer Petition beim Europäischen Parlament
Das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament ist in Artikel 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in Artikel 44 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegt. Es besagt, dass jeder Bürger der Union sowie jede Person mit Wohnort in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union jederzeit allein oder zusammen mit anderen Bürgern oder Personen in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen und die ihn oder sie unmittelbar betreffen, eine Petition an das Europäische Parlament richten kann. Das Petitionsrecht kann auch von jeder juristischen Person (beispielsweise einem Unternehmen, einer Organisation, einem Verband oder einer Vereinigung) mit satzungsmäßigem Sitz in der Europäischen Union ausgeübt werden.
Eine Petition kann in Form einer Beschwerde, eines Ersuchens oder einer Bemerkung in Bezug auf Probleme bei der Anwendung von EU-Rechtsvorschriften oder aber einer Aufforderung an das Europäische Parlament, zu einer Angelegenheit Stellung zu nehmen, eingereicht werden. Daher kann eine Petition dem Europäischen Parlament die Gelegenheit bieten, auf einen Verstoß gegen die Rechte eines EU-Bürgers aufmerksam zu machen, der von einem Mitgliedstaat, kommunalen Stellen oder anderen Einrichtungen begangen wurde.
1.2 Wer kann eine Petition einreichen?
Zur Einreichung einer Petition befugt sind
- alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union
- alle natürlichen Personen mit Wohnort in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
- alle juristischen Personen mit satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
Petitionen können allein oder zusammen mit anderen Bürgerinnen und Bürgern oder Personen eingereicht werden.
Wird die Petition von mehreren natürlichen oder juristischen Personen unterzeichnet, so können die Unterzeichner einen Vertreter und/oder Stellvertreter des Vertreters als Petenten benennen. Wurden keine Vertreter benannt, so gelten für das Europäische Parlament der erste Unterzeichner oder eine andere geeignete Person als Petent.
1.3 Zu welchen Themen kann eine Petition eingereicht werden?
Das Thema der Petition muss sich auf eine Angelegenheit beziehen, die in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen. Beispiele sind:
- Ihre Rechte als Unionsbürger gemäß den Verträgen
- Umweltangelegenheiten
- der Verbraucherschutz
- der freie Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr
- der Binnenmarkt
- die Beschäftigungs- und Sozialpolitik
- die Anerkennung beruflicher Qualifikationen
- sonstige Probleme im Zusammenhang mit der Durchführung oder Umsetzung des EU-Rechts
1.4 Wie verfasse ich eine Petition?
Die Petition sollte umfassende Informationen und alle relevanten Fakten zu Ihrem Anliegen enthalten, ohne dabei zu sehr ins Detail zu gehen. Sie sollte klar und leserlich geschrieben sein, da sie andernfalls für unzulässig erklärt wird. In einer Petition dürfen keine beleidigenden oder obszönen Äußerungen getätigt werden.
1.5 Kann ich beim Europäischen Parlament Widerspruch gegen eine Gerichtsentscheidung einlegen?
Das Europäische Parlament ist nicht befugt, sich über Entscheidungen der zuständigen Instanzen in den Mitgliedstaaten hinwegzusetzen. Es ist keine Justizbehörde und daher nicht befugt, rechtliche Ermittlungen durchzuführen, Urteile zu erlassen oder von Gerichten der Mitgliedstaaten erlassene Urteile aufzuheben.
1.6 Wie erhalte ich Informationen vom Petitionsausschuss?
Ersuchen um Auskünfte oder allgemeine Kommentare zur Politik der EU werden vom Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments nicht behandelt. Wenn Sie mehr über die Tätigkeiten, Zuständigkeiten und Strukturen des Europäischen Parlaments erfahren möchten, können Sie sich an das Referat Bürgeranfragen (Ask EP) wenden.
1.7 Wo können Beschwerden über Missstände im Verwaltungshandeln der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union oder eines Mitgliedstaats eingereicht werden?
Das Europäische Parlament ist nicht befugt, Beschwerden über Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union zu prüfen. Gemäß Artikel 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind Beschwerden über Missstände bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu richten.
Beschwerden über nationale, regionale oder kommunale Verwaltungen der Mitgliedstaaten können weder vom Europäischen Parlament noch vom Europäischen Bürgerbeauftragten geprüft werden, selbst wenn die Beschwerden EU-Angelegenheiten betreffen. Viele dieser Beschwerden könnten an nationale oder regionale Bürgerbeauftragte oder an Petitionsausschüsse in nationalen oder regionalen Parlamenten gerichtet werden. Die Anschriften aller nationalen und regionalen Bürgerbeauftragten und Petitionsausschüsse in der EU finden Sie auf der Website des Europäischen Bürgerbeauftragten.
1.8 In welcher Sprache kann eine Petition eingereicht werden?
Eine Petition muss in einer der Amtssprachen der Europäischen Union abgefasst sein.
1.9 Wie wird eine Petition eingereicht?
Für das Einreichen einer Petition gibt es zwei Möglichkeiten.
a. elektronisch über das Petitionsportal:
Wenn Sie über das Petitionsportal eine Petition einreichen möchten, müssen Sie die Anweisungen im Abschnitt „Wie wird eine Petition über das Petitionsportal eingereicht?“ genau befolgen und können dann das Online-Formular ausfüllen.
b. auf dem Postweg an die folgende Adresse:
Europäisches Parlament
Vorsitz des Petitionsausschusses
c/o PETI Secretariat
Rue Wiertz / Wiertzstraat 60
1047 Brussels
BELGIEN
Wenn Sie in Papierform eine Petition einreichen möchten, gibt es weder ein Formular, das Sie ausfüllen müssen, noch ein bestimmtes Format, das Sie zu befolgen haben.
Ihre Petition muss jedoch
- Ihren Namen, Ihre Nationalität und Ihren ständigen Wohnsitz enthalten (im Fall einer Gruppenpetition muss sie den Namen, die Nationalität und den ständigen Wohnsitz der Person, die die Petition einreicht, oder zumindest des ersten Unterzeichners enthalten) und
- unterschrieben sein.
Sie können Ihrer Petition Anlagen beifügen, einschließlich Kopien von Nachweisen zur Verdeutlichung Ihres Anliegens.
WICHTIG:
Vom Europäischen Parlament nicht bearbeitet werden
- per Fax eingereichte Petitionen
- per E-Mail eingereichte Petitionen
- Petitionen, die mit anderen Kommunikationsmitteln als über das Petitionsportal oder per Post eingereicht wurden
- schriftlich eingereichte Petitionen, in denen die erforderlichen Angaben fehlen
- Petitionen, die nicht unterschrieben sind